Das dürfte ausnahmsweise mal nicht bundeslandspezifisch sein, weil Eingliederungshilfe in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist.
Frag sie doch mal als erstes, ob ihr das Jugendamt keine Aufgabenbeschreibung mitgegeben hat, was sie selbst darüber weiß?
Ich würde ganz grundsätzlich nochmal klar darauf hinweisen, dass es darum geht, dem Kind die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, hier: erfolgreicher Schulbesuch. Es ist nicht Aufgabe der Schulbegleitung, zu beurteilen, was du tust oder sich sonst wie einzumischen.
SB war ursprünglich mal für ganz grundsätzliche Tätigkeiten gedacht, etwa Hilfe beim Auspacken von Material, weil das Kind im Autismusspektrum oder mit Spastik das nicht alleine schafft. Inzwischen werden Schulbegleitungen m.E. gießkannenartig jedem irgendwie auffälligen Kind zuteil und außerdem kann das jede*r ungelernt übernehmen, was es besonders anstrengend macht.
Wenn die Person nur stört und auch nach dem Gespräch nicht in der Lage sein sollte, die festgelegten Aufgaben zu erfüllen, würde ich mich wahrscheinlich mit den Eltern austauschen, ob die Maßnahme überhaupt noch Sinn ergibt, oder versuchen, beim nächsten Hilfeplan dabei zu sein und die Problematik zu schildern.