Beiträge von Quittengelee

    Dann ist es doch klar? Du bist mit 25 Kindern alleine und das ist nicht zulässig.

    Müsst ihr irgendein Formular ausfüllen und den Wandertag genehmigen lassen oder an welcher Stelle hat die SL festgelegt, welche Begleitperson welcher Klasse zugeordnet wird? Und warum hat sie das getan, es hätte doch gereicht, je 2 Klassen 1 Menschen mitzuschicken.

    Wie gesagt, ich würde sagen, dass ich für meine Klasse eine zweite Person will, eine zweite Person selbst organisieren oder nicht mitgehen. Was nützt dir die rechtliche Absicherung, wenn dir nicht wohl ist?

    Rein rechtlich muss sich deine Gruppe "beaufsichtigt fühlen". Rennt aber die halbe Klasse noch schnell über rot und steht auf der Verkehrsinsel, hast du das konkrete Problem.

    Hast du Kinder mit irgendwie geartetem Unterstützungsbedarf? Dann könntest du sagen, dass du mit Kind xy nicht alleine losgehen kannst, weil es austicken könnte und du dann niemanden hast, der mit ihm zur Schule zurückfährt. Einfach mal beharren. Oder ein Elternteil mitnehmen?

    ...Neben den vier Klassenlehrern sind noch zwei Fachlehrer als Aufsichtspersonen dabei. Diese sind jedoch zwei bestimmten Klassen zugeordnet. Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. ...

    Ich würde für meine Klasse entscheiden. Bin ich mit der 1a am Ende alleine, weil der zusätzliche Lehrer offiziell mit der 2b mitgeht? Dann würde ich den Ausflug wahrscheinlich nicht mitmachen. Oder sagt die Schulleitung offiziell, Kollege X geht mit 1a+1b mit?

    Ich versuche aus Gründen, inzwischen auf meinen Bauch zu hören. Sich zu was drängen lassen und am Ende die ganze Zeit gestresst sein, möchte ich nicht wieder erleben. Denn wer am Ende von einem Gericht die Verantwortung zugewiesen bekommt, sahen wir nach Klassenfahrten und Schwimmbadbesuchen: das sind nicht die Schulleiter!

    Die gesetzlichen Vorgaben sind das eine, anekdotische eigene Erfahrungen das andere. Das kann man doch einfach so stehenlassen. Ich habe sowohl die Kollegin erlebt, die bis kurz vor der Geburt in der Schule war, als auch die, die nur eigennützig eine Stelle besetzt hat, die uns in der Praxis dann monatelang nicht zur Verfügung stand. So what?

    Wieso sollte man das einfach so stehen lassen? Woher weißt du denn, welche Beschwerden die Kollegin hatte oder auch nicht oder was der Arbeitgeber in die Gefährdungsbeurteilung geschrieben hat?

    Ergänze das doch bitte eben noch, dass die mitlesende Allgemeinheit deine Anekdote auch richtig einordnen kann.

    Ja und heute ist es gesellschaftlich üblich, dass man sich ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungs"verbot" verkriecht. Finde ich auch nicht besser.

    Es wurde doch nun mehrfach erklärt, dass das aus Infektionsschutzgründen heute so ist. Es ist offenbar anders als vor 6 Jahren, da die meisten Schwangeren aber vor 6 Jahren noch nicht schwanger waren, können sie das nicht wissen und halten sich logischerweise an das, was der AG vorgibt.

    Wenn dich das stört, starte doch eine Petition zur Änderung des MuSchG.

    Das Thema steht im Lehrplan, den können sie auch jederzeit einsehen. Hier sehe ich mal keinen Überwachungsdruck durch Eltern, obwohl ich den generell gut nachvollziehen kann.

    Ich mag den digitalen Kram, weil Einträge sauber und verbindlich sind. Ich komme auch erst seit Tippen ins Telefon mit Erinnerungsfunktion gut durchs Termin-Leben, Papierkalender waren ein Graus für mich.

    ...

    Die SuS bekommen dann ihre Klausur und eine Musterlösung blanko, also mit freiem rechten Feld, zurück und sollen ihre Klausur durchgehen und korrigieren, wie ich das getan habe, also am Erwartungshorizont orientieren und dann herausfinden, was sie geschrieben haben und was fehlt. Sie können sich auch eigene Punkte geben. Im Einzelgespräch vergleichen wir dann unsere ausgefüllten Bögen und es ist ganz häufig so, dass die Schüler sich schlechter bewerten, als ich sie bewertet habe.

    ...

    Das klingt doch nach einer richtig guten Lösung, oder? Wie viel Zeit kosten dich die Einzelgespräche oder machst du das während einer Unterrichtsstunde?

    Du benötigst ärztliche Behandlung, also solltest du sie in Anspruch nehmen. Das würde ich jedem raten. Keine Erkrankung wird besser, wenn man sie nicht behandelt, ADHS kann unbehandelt zu Einschränkungen der Lebensqualität, des Studienerfolgs und zu Komorbidität, v a. Depression führen.

    Generell gilt, dass der Amtsarzt die Lebenszeitverbeamtung infrage stellen kann, wenn eine dauerhafte Dienstunfähigkeit eintreten könnte aufgrund einer Erkrankung und die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit das Rentenalter im Dienst nicht erreicht. Vorher kann man ein Gegengutachten einreichen, dann liegt die Beweislast beim Amtsarzt.

    Auch deswegen würde ich eine vernünftige Diagnostik und gut eingestellte medikamentöse Behandlung bevorzugen, dann kennt dich die behandelnde psychiatrische Praxis und kann deinen Gesundheitszustand überhaupt erst beurteilen.

    Edit: beachte später, dass du bei privaten Krankenversicherungen über eine*n unabhängige*n Berater*in mehrere gleichzeitig anfragst. Fragst du selbst nur eine an und die lehnt dich ab, musst du das bei allen anderen PKVen angeben, was es noch schwieriger macht, einen Vertrag zu bekommen.

    Sachsen:

    "Sobald der Schulleitung eine Schwangerschaft angezeigt wird bzw. sie Kenntnis davon erhält, ist der Schwangeren ein sofortiges befristetes Beschäftigungsverbot bis zum Vorliegen der betriebsärztlichen Bescheinigung auszusprechen (wegen einer Infektionsgefährdung aufgrund unbekannten Immunstatus).

    Für schwangere Beschäftigte veranlasst die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unverzüglich eine Vorstellung bei der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Mutterschutz u. A. zur Feststellung der bestehenden Infektionsgefährdung.

    Schwangere Schülerinnen werden der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt ebenfalls gemeldet. Die Schwangere und die Schulleitung werden in diesem Rahmen betriebsärztlich beraten.

    Die Vorgaben der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes sind von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit zu beachten und umzusetzen. Die Schulleitung prüft gemeinsam mit der Schwangeren, ob und wie ggf. bestehende Gefährdungen abgestellt werden können. Sofern eine Abstellung nicht möglich ist, muss ein weiteres (evtl. auch teilweises) Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dabei soll die Anpassung der Arbeitsbedingungen immer Vorrang vor einer Freistellung haben."

    https://www.bgm-schulen.sachsen.de/mutterschutz-3989.html

    So als konkretes Beispiel.



    Hurra, es geht wieder los.

    Ich mach mir mal Popcorn.

    Was geht los und wofür brauchst du Popcorn? Wenn dich eine sachliche Diskussion überfordert, geh doch ins Kino stattdessen.

    Nein, kann ich nicht. Mir reicht subjektives Erleben, um das seltsam zu finden.

    ...

    Ohne Grundlage irgendwas seltsam zu finden, sät halt immer Misstrauen. Der Mutterschutz wurde z.B. aktuell ausgeweitet auf Mütter, die Fehlgeburten nach SSW 13 oder 20 hatten. Das ist auch gut so. Ich fände es schlimm, wenn jemand schriebe "zu meine Zeit stellten sich Mütter mit totgeborenem Kind nicht so an. Die mussten sofort wieder arbeiten."

    Zu den Erzieherinnen: es war ein Beispiel, um zu erläutern, warum das (eingeschränkte) Beschäftigungsverbot wichtig sein kann.

    Nein, das musste schon immer gemacht werden, musstest du nicht zum medizinischen Dienst, Amtsarzt o.ä. und deinen Impfpass z.B. vorlegen?

    Das kommt doch aufs Bundesland an. Ich habe in zwei Bundesländern keine Gefährdungsbeurteilung durch die Schule gesehen, ich kenne das nur aus dem Forum.

    Ich hatte zu Beginn meines Lehrerlebens viele Kolleginnen, die bis zum Mutterschutz gearbeitet haben. Dann drehte sich irgendwas und mittlerweile wird schon vor einer Schwangerschaft offen davon gesprochen, dass man dann ja ins BV geht. Irgendwas ist da in der Wahrnehmung doch völlig falsch gelaufen..

    Kannst du das denn jenseits deiner persönlichen Wahrnehmung beurteilen? Und wenn ja, auf welcher Grundlage, kennst du die Verordnungen aller Bundesländer bzgl. Beschäftigung von Schwangeren an Einrichtungen mit Kindern und individuellem Immunstatus?

    Wenn ich recht erinnere, galten für schwangere Erzieherinnen schon länger besondere Bedingungen, weil man mit Kleinkindern ständig mit Infektionskrankheiten zu tun hat und etwa Ringelröteln in den ersten 20 Wochen zu Organschäden oder Nervenschäden beim Fötus oder gar Fehlgeburt führen kann.

    WillG , danke für den Beitrag. Ich hab Ähnliches gedacht. Jugendliche sind so toll und verschieden und entwickeln sich in alle möglichen Richtungen, da muss weder das Leben der Amöbe im Vordergrund stehen, noch im Kopf gerechnet werden. Ich spreche Zahlenkolonnen inzwischen in die App ein, damit ich sie nicht mal mehr tippen muss :bete:

    Trotzdem braucht es ja einen Konsens darüber, was Jugendliche können und wissen sollen und auf irgend eine Weise muss man kontrollieren, ob sie es wissen und können. Oder?

    Und noch mehr gilt das für Unis, ich möchte auch künftig, dass meine Ärzt*innen wissen, was sie in die KI eingeben und wie das Ergebnis interpretieren müssen. Sich durchs Studium mogeln ist keine Option. Vielleicht braucht's mehr praktische Prüfungen? Die lassen sich halt nicht mit 27 SuS oder 90 Studierenden gleichzeitig durchführen.

    Das wollte ich nicht. Es tut mir leid, wenn es so rüberkam. Mich hat es nur getriggert, als die Fragestellerin meinte, sie käme wohl ins BV, weil ihr in der ersten Schwangerschaft immer so schlecht war. Das ist ja meist nur am Anfang so und auch nicht bei jeder Schwangerschaft gleich. Ich würde erst einmal abwarten.

    Dann sag das doch so. Übelkeit ist kein Grund für ein BV, beim BV geht es nämlich um die Gefährdung von Mutter oder Kind.

    Und da hat sich offenbar die Einschätzung geändert, weil ansteckende Kinderkrankheiten berücksichtigt werden. Als ich schwanger war, war das auch noch anders, das ist aber kein Grund, werdenden Müttern ein Sich-Drücken zu unterstellen.

    Insbesondere die Behauptung, dass Männer dann natürlich und zu Recht bevorzugt werden hat mich "getriggert", denn es ist schlimm genug, wenn das inoffiziell noch oft genug so ist.

    ...


    Wenn dich das nervt, dann sollte man mal darüber nachdenken, dass mit technischer Erfassung es auch super möglich ist, genaue Statistiken darüber zu führen, wann/wer/wie sich krank gemeldet hat und darüber ganz vorzügliche Annahmen treffen zu können.

    Als jemand, der schon mal in der realen Welt gearbeitet hat, kannst du bestimmt erklären, was das bedeuten soll?

    Genau. So schaffen sich Frauen selbst Probleme und Männer werden bei Einstellungen bevorzugt.

    Jeder sei ihr berechtigtes BV gegönnt, mir fällt nur auf, dass so ca seit Corona viele (Lehrerinnen) automatisch ins BV wollen, sobald sie schwanger sind.

    Warum schreibst du frauenfeindliche Dinge? Es gibt Rechte von Schwangeren. Diese nicht nur infrage zu stellen, sondern dies auch noch aus der Begründung heraus, dass sich die Frauen mal nicht so anstellen sollten und aus einer Urlaubslust heraus handeln würden und dafür sorgten, dass Männer bevorzugt werden ist nicht in Ordnung.

    So sollte es eigentlich sein, ist es aber leider immer noch nicht überall.

    Hängt vielleicht auch mit dem BV zusammen nachdem viele dann schreien.

    Kann natürlich sein, das ist aber nicht die Schuld der Schwangeren. Dass jede sofort ins BV geht, ist erst seit Corona so. Die meisten Schwangeren werden es nicht anders kennen.

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