Es ist doch etwas völlig anderes, ob man für x Schüler verantwortlich ist und sich zwischen all den Herausforderungen zerreibt, die Schule heute so ausmachen, oder ob man als Schulbegleitung auf ein einzelnes Kind schaut, nicht unterrichten muss, nichts mit dutzenden Eltern zu tun hat, nichts mit Prüfungen, Abschlüssen, Korrekturen etc. Für mich sind das gänzlich andere Jobs und ich wüsste nicht, wieso man eine Nebentätigkeit in diesem Setting nicht genehmigen sollte.
Dachte ich auch erst, auf der anderen Seite ist das verlinkte Urteil verständlich. Natürlich ist neben einem Kind zu sitzen nicht zu vergleichen mit der Arbeit als Lehrkraft.
Wer aber dienstunfähig ist, bekommt Geld, um nicht in bitterer Armut abzusaufen. Dieses Geld zu nehmen, für die Nebentätigkeit (insbesondere im Klassenzimmer) auch noch einen Vertrag zu unterschreiben mit der Begründung, dass man das System Schule doof findet, aber trotzdem gerne noch ein Zubrot hätte, scheint mir auch zum Scheitern verurteilt.
Und auch unabhängig von potentiellen richterlichen Entscheidungen: ich halte es für gewagt zu glauben, dass man als Schulbegleitung glücklich wird, wenn man den ganzen Tag im Unterricht von Kollegen sitzt, dazu verdonnert, einem Schüler die Federmappe auszupacken. Ich fürchte, nach spätestens 3 Monaten wurde aus Burnout Boreout.