Beiträge von Quittengelee
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Nur ist das Szenario, sein Notizbuch zu verlieren, m.E. wesentlich wahrscheinlicher, als dass es ein Sicherheitsleck am Server gibt. Und ganz ehrlich: mir persönlich ist sogar lieber, Verantwortung abzugeben. Ich prügel mich sicher nicht darum, dass ich für die Datensicherheit (analoger Daten in Notizbüchern) selbst verantwortlich sein soll, wenn ich das auch bequemer als zentrale Lösung vom Dienstherrn gestellt bekomme. Mir leuchtet daher überhaupt nicht ein, warum man sich das selbst aufbürden sollte.
Wird Edupage denn vom Dienstherrn bereitgestellt?
Und @Notizbuchverlieren: Wir wurden dazu angehalten, keine Namen und Noten privat zu notieren, lediglich Kürzel und ansonsten nur im Notenbuch direkt.
Verhaltensprotokolle usw. hab ich in der Schule eingeschlossen, das teile ich bislang weder online, noch trage ich es ins Café oder wo man es sonst verlieren könnte.
Ich wäre total für ein elektronisches Klassenbuch, wenn ich dann keine Fehlzeiten mehr zusammenrechnen müsste. Mit Infos über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wäre ich trotzdem vorsichtig.
Hier werden inzwischen die förderpädagogischen Gutachten digital verarbeitet, das sind auch persönlichste Daten. Das Programm ist zwar vom Land gestellt, die Eltern sollen allerdings auf IPads unterschreiben, da weiß bislang auch keiner, was Apple mit den Daten macht. Sowas geht halt solange gut, bis es das erste mal nicht gut geht und dann ist der Fachlehrer Schuld, gelle?
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Und wenn ich in den Bus steige, muss ich mich darauf verlassen, dass der Fahrer sich an die Verkehrsregeln hält.
Tun die in der Regel auch, und zwar meistens wesentlich besser als der durchschnittliche Autofahrer, weil sie für diese Aufgabe besonders ausgebildet sind.
Das sagst ausgerechnet du, der du in den letzten Wochen 100x schriebst, dass jede Lehrkraft für ihr eigenes Verhalten verantwortlich ist?
Klar muss der Admin seinen Job richtig machen und trotzdem kann man sich mit dem Programm, das man benutzen soll und den Datenschutzrichtlinien auseinandersetzen.
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Kraftsport verbrennt nicht mehr eher weniger Kalorien als Ausdauersport.
Es ist viel weniger Muskelmasse beteiligt, die Pausen zwischen den Sätzen, die Wechsel zwischen den Geräten usw.
siehe z.B. hier
https://www.sportunterricht.ch/Theorie/Energi…enverbrauch.php
Muskelmasse verbraucht aber mehr Energie, dadurch verbrennt man auch Tage nach dem Kraftsport noch Kalorien.
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Ja, bist du dann wohl. Es gibt klare Vorgaben, wie lange digitale Daten in den digitalen Klassenbüchern erhalten bleiben dürfen bzw. gespeichert werden müssen. Wurde bei uns vorletztes Schuljahr angesprochen durch die Schulleitung, ich weiß aber nicht mehr sicher, wie lange gespeichert wird/ werden darf/ muss. Was aber relevant genug ist für die Schülerakten musste spätestens bis zum Beginn des neuen Schuljahres durch die KL dort eingetragen werden (sprich vor einer möglichen Übergabe).
Es geht nicht um Verhaltensprofile im orwellschen Sinn. Dies geschrieben werden aber auch Einträge in Schulakten nicht jedes Schuljahr vernichtet, sondern bleiben erhalten bis zum Ende der Schulzeit an einer Schule. Dass also bestimmte hochrelevante Aspekte des Schülerverhaltens langfristig dokumentiert werden ist nicht neu an Schulen. Wer sich bislang nicht über Schülerakten aufgeregt hat, muss sich insofern auch nicht jetzt plötzlich künstlich echauffieren über digitale Ergänzungen derselben, soweit diese denselben Umfang haben.
Naja, also erstens gibt es genaue Regelungen, was in Schülerakten abgeheftet sein darf und bis wann. Zweitens gibt es Unterschiede zwischen Akten und Klassenbüchern, wir tragen Verhaltensprobleme nie ins Klassenbuch ein und drittens ist digital immer was anderes als auf Papier im Schrank.
Insofern finde ich das Thema durchaus relevant und auch ohne Aufregung erwähnenswert.
Ich versuche es mit Datenschutz sehr genau zu nehmen und wundere mich oft über die Leichtfertigkeit, mit der Kolleginnen und Kollegen Kinder mit ihrem Handy fotografieren, abfotografierte Impfpässe per WhatsApp verschicken und dergleichen mehr. Man sollte also Bescheid wissen, was im eigenen Bundesland und der jeweils verwendeten App erlaubt ist.
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Wenn angeblich jeder normale Mensch weiß, wie groß eine Schwimmgruppe zu sein hat, dann ist der Schulleiter zur Verantwortung zu ziehen. Wieso entlässt er die Kolleginnen so zum Unterricht?
Ich halte die Gruppengröße aber gar nicht für entscheidend. Ich persönlich würde weder mit 28 Kindern alleine ins Schwimmbad gehen noch mit 5 Kindern. Wiederum sehe ich den Unterschied zwischen 15 oder 20 Kindern als nicht so bedeutsam, ich muss sie sowieso als Gruppe handeln.
Man darf sie aber offenbar nicht frei spielen lassen im Wasser, sondern muss sie so anleiten, dass sie sich festhalten und mit Schwimmnudeln, Gürteln usw. ausgestattet sind.
Da die beiden zu zweit waren, scheint das ja auch das Problem gewesen zu sein und gerade nicht der Betreuerschlüssel.
Auch wenn einige hier der Überzeugung sind, es brauche keine Regeln und Vorschriften, wenn man nur so gescheit wäre wie sie: doch, das braucht man. So wie die DLRG Rettungsfähigkeit definiert, muss eben auch an Schulen definiert sein, was zu vertreten ist, gerade weil es um die Sicherheit von Kindern geht und nicht um das Ego des Forumsraketenwissenschaftlers.
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Quittengelee : Ein super Bild. Macht Laune, mal dahin zu fahren.
Naja, in Verbund mit Dresden und vor allem der Sächsischen Schweiz lohnt es sich. Meißen alleine ist nett, aber für einen Urlaub bisschen wenig aufregend würde ich persönlich sagen...
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Genau das, auch die draußen sitzenden Kinder sind im Schwimmbad indirekt in Lebensgefahr.
Nicht weil sie ins Wasser fallen könnten, aber in der Sekunde, in der ich mich um die am Rand kümmern muss, habe ich die im Wasser nicht mehr im Blick. Die Variante der Gruppenteilung im Bad ist garantiert die schlechteste von allen möglichen.
Eben gelesen: In Sachsen sind 16 Kinder (Grundschule) pro Schwimmgruppe erlaubt und im Becken müssen Festhaltemöglichkeiten sein. Die Lehrkraft muss mit dem Fenster im Rücken so zum Becken stehen, dass sie auch den Boden des Schwimmbeckens im Blick hat. Geht also durchaus konkret.
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Notieren reicht nicht, man wird auch nachweisen müssen, dass vorher regelmäßig Erziehungsmittel eingesetzt wurden und keine Besserung herbeigeführt haben, im Normalfall passiert eine Ausschlussmaßnahme auch nicht auf der 1. Klassenkonferenz, sondern muss vorher mal angedroht worden sein.
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Das stimmt, damit wurden die Eltern auch regelmäßig informiert und dürften nicht allzu überrascht sein.
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Das der VBE das fordert ist klar. Er ist eine Interessenvertretung der Lehrer*innen!
Was ist das denn für eine Begründung? Es geht um Unfallvermeidung. Zumindest sollte es das. Was du willst, ist mir schleierhaft.
Wenn man das nicht hinbekommt durch Positionierung im Bad, hat man im Bad nichts verloren.
Ergibt total Sinn, jetzt sollen diejenigen, die es deiner Meinung nach sowieso schon alle nicht hinkriegen, sicher zu unterrichten (in diesem Falle alle Schwimmlehrkräfte in Baden-Württemberg) zwei Gruppen gleichzeitig beaufsichtigen: die Nichtschwimmer im Becken und zwischendrin umdrehen und die Gelangweilten auf der Bank maßregeln. Großartiger Vorschlag.
Nee nee, es ergibt schon Sinn, dass Fachleute sichere Bedingungen definieren und die Behörden entsprechende Vorschriften erlassen.
...Was ist daran fahrlässig, sie im Nichtschwimmerbecken frei spielen zu lassen, da gibt es jede Menge sehr sinnvolle pädagogische Gründe für und genau deshalb machen es viele Kollegen und ich auch und haben wir auch so in der Ausbildung gelernt. Denn es ist ein Nichtschwimmerbecken, wo die meisten Kinder im meisten Teil stehen können...
Fahrlässig daran ist, dass offenbar Kinder unbemerkt ins Tiefe gelangen können, sonst wäre der Junge noch am Leben.
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Oh ja. Und dUud kennt auch alle Tricks das zu verhindern, klappt nur leider nicht.
DUum hat auch so ein tolles Hobby, bei dem am Ende etwas Produktives entsteht, so wie dUüm. Und er/sie verrät auch welches.
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Niedlich

Während Herr Frosch angelt, lade ich mal noch was ausm Osten hoch. Weiter komme ich zur Zeit nicht...
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Ganz grundsätzlich:
- du bewertest das Erreichen von Zielen (siehe Lehrplan)
- den SuS müssen diese und die Kriterien der Bewertung vorher bekannt sein
Gab es z.B. eine Vorlage, was du genau erwartest? Hast du gesagt, dass die Leerzeilen gezählt werden müssen? Sind das die Schwerpunkte der Aufgabe gewesen oder bloß Schusseligkeit und es ging eigentlich wesentlich um den Inhalt und Aufbau der Mappe? etc.
Davon würde ich die Gewichtung der Punktevergabe abhängig machen.
Außerdem: Schau am Ende, welcher Aufgabenbereich die meisten Punkte bekommen soll. Was müssen die SuS hinkriegen, um eine 1, 2 usw. zu erhalten? Dabei helfen einem auch gedanklich die Worturteile "sehr gut", "gut" usw. bis "ungenügend".
Manchmal verteilt man die Punkte und stellt dann fest, dass der eine mit schwerwiegenderen Fehlern dieselbe Note bekommen würde wie ein anderer mit Leichtsinnsfehlern, weil man dieser Aufgabe zu viele Verrechnungspunkte gegeben hat.
Und zuguterletzt gibt es von jedem Bundesland Vorgaben, die beachtet werden müssen und Konferenzbeschlüsse für Details. Was Rechtschreibung etc. angeht, würde ich auch Kolleg*innen aus der Schule fragen, ob es ein einheitliches Vorgehen gibt.
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Etwas sperriger Titel... der 13-Jährige hatte in der Umkleide mit anderen zusammen gezündelt und das war offenbar der Funken, der das Fass zum Überlaufen brachte oder so und die Lehrkräfte dazu, ihn von der anstehenden Skifreizeit auszuschließen. Das fand n die Eltern offenbar so ungerecht, dass sie lieber vor Gericht zogen, statt sich einen Therapeuten zu suchen.
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...Das ist falsch, wie auch bereits auf S. 1 gestanden hat. Es scheint spezielle Lehrbecken mit verstellbarem Boden zu geben.
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Aber nicht in durchschnittlichen Schwimmbädern, hab ich doch ausführlich aus den Vorschriften der Unfallkasse zitiert.
Was ich auf Seite 1 lese ist übrigens folgendes:
So in der verkürzten Pressedarstellung hört es sich für mich nach einem krassen Fehlurteil an.
Ich finde die Begründung mit dem Gruppe-Teilen fraglich, wenn das Land keinen anderen Personalschlüssel vorgibt.
Was halt aus der Beschreibung unklar ist, ist wie die Situation genau aussah.
Aber nochmal: Es hat auf S. 1 schon gestanden "wir lassen alle erst einmal vorschwimmen" und das wurde später von einer zweiten Person exakt so wiederholt.
Es haben sich mehrere andere Personen geäussert, die selbst Schwimmen unterrichten ...
Hier unterrichtet sonst m.W. niemand im Schulschwimmen, sondern in Vereinen o.ä. Ich werde aber versuchen herauszufinden, wie es andere Schwimmlehrkräfte in meinem Umfeld handhaben und wie sie den Fall aus der Ferne einschätzen.
Zum Vorschwimmen: was genau nutzt es dir, wenn du weißt, dass 3, 5 oder 10 Kinder überhaupt nicht schwimmen können, wenn du gerade sowieso mit allen Kindern bei Stufe 1: "Wassergewöhnung" anfängst? Es ist doch klar, dass du bei keinem Kind sicheres Schwimmen annehmen darfst. Sie hat die Kinder ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ins Schwimmerbecken geschubst.
Ich fürchte, Achtung: wilde Spekulation, dass die Kinder keine Schwimmhilfen anhatten, im Becken nicht alle stehen konnten aber sich nicht alle am Rand festgehalten und als Gruppe etwas Angeleitetes gemacht haben, sondern frei spielen durften. Das ist das einzige Szenario, was mir in dieser Konstellation als fahrlässig einfiele.
Was ich gerade sehe: Kinder sind mit 8 Jahren im Schnitt 132 cm groß, da kann ja praktisch kein Zweitklässler stehen im Nichtschwimmerbereich.
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Ja, Realität ist das richtige Stichwort. In der Realität haben Schulklassen 25 Kinder und Schwimmbecken sind 1,35m tief, bringt uns halt nicht weiter. Wenn das zu unsicher ist, muss man andere Vorschriften machen und wenn der Unfall kein Unfall war, sondern fahrlässige Tötung haben sich die Lehrkräfte fahrlässig verhalten, dann nützen alle Vorschriften nichts.
Ich weiß es nicht, ihr wisst es genauso wenig, wir können daher nur abwarten, ob man von dem Fall wieder etwas hören wird. Wenn er in Berufung nochmal aufgerollt wird, wird man vielleicht Details erfahren.
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