Beiträge von Super112

    Guten Abend,

    vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Ich habe sehr aufmerksam mitgelesen.

    Heute hatte unsere Schulleitung ein Telefonat mit der Bezirksregierung. Demnach wird es im Sommer bei sieben entsprechenden Stellen insgesamt eine A13Z-Stelle geben. Die übrigen Kolleginnen und Kollegen gehen leer aus, wobei dennoch erwartet wird, dass die Aufgaben weiterhin übernommen werden.

    Die Schulleitung zeigte sich darüber sprachlos und hat uns unmittelbar zu einem Gespräch eingeladen, um uns diese Informationen mitzuteilen. Nun arbeitet man schulintern an möglichen Lösungen.

    Hallo...


    Wieso kann die Bezirksregierung eine Äußerung zu dem Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen im 1. Beförderungsamt A13 tätigen, wenn das Land ( NRW?) noch gar keine Aussagen dazu getätigt hat ???

    Also gab es diese Beförderungen in der Grundschule ohne Aufgabenprofil und in der Sek. I mit?

    Ja, das hört sich so an.

    Dieser Beförderungen der Grundschule gab es so an Gesamtschulen wohl nicht.

    Bei meiner Stellenausschreibung stand eine klar definierte Aufgabe dazu. Diese könne sich auch im Rahmen der Schulentwicklung jederzeit ändern. Grundsätzlich hängt die Stelle an einer klar definierten Aufgabe.

    Als eine ebenfalls beförderte Kollegin ihre zugewiesenen Aufgaben mit A13 nicht mehr erledigen wollte, hat sie ihre Beförderung zurückgegeben und bekam eine neue Urkunde mit " Lehrerin A12". Da war die Beförderung weg.

    Es geht mir zum Beispiel um die Beförderung von A12 auf A13.

    Stelle war landesweit in NRW ausgeschrieben. Dann Bewerbung, Revision, Bestenauslese.

    Es handelt sich um eine Beförderung mit Aufgabenbeschreibung und Übernahme von umfangreichen und verantwortungsvollen Zusatzaufgaben. Es geht um die Gesamtschule in der Sekundarstufe 1.

    Da hat man nun eine Beförderungsurkunde bekommen und nun steht die Frage im Raum, WAS nun? Für taube Nüsse und 0 Entlastungsstunde macht das ja keiner mehr.

    Ich glaube hier wird etwas verwechselt.

    Es geht um die Debatte, was die A12 Gesamtschullehrer ( Sek 1 Lehrer), die sich auf eine ausgeschriebene A13- Beförderungsstelle mit Zusatzfunktionen beworben haben, eine Revision gemacht haben und nach Bestenauslese NRW-weit diese Stelle bekommen haben. Sie machen oft deutliche Mehrarbeit, übernehmen Zusatzaufgaben und Verantwortung, die oft keiner mal so im normalen Dienstbetrieb übernehmen möchte. Oft haben diese Lehrer diese Ämter schon jahrelang übernommen bis sie irgendwann die Möglichkeit haben, sich auf eine Stelle zu bewerben.

    Diese Kollegen haben eine Beförderungsurkunde für das 1. Beförderungsamt, die nun nix mehr wert ist.

    Förderschullehrer haben da gar nix mit zu tun.

    A13 für alle: Hamburg zahlt Grundschullehrkräfte nun nach A13 (entspricht E13), womit sie die gleiche Besoldungsgruppe wie Lehrkräfte an Gymnasien oder an der Sekundarstufe I (als erstes Beförderungsamt) erhalten.

    Ernennung zum/zur Studienrat/rätin: Zusätzlich zur finanziellen Angleichung werden die Lehrkräfte offiziell zu Studienräten/Studienrätinnen ernannt, was auch mit dem Titel einhergeht und die Aufwertung unterstreicht.

    Ziel: Die Maßnahme soll die Attraktivität des Grundschullehramts erhöhen und eine langjährige Forderung der Gewerkschaften erfüllen.


    Da dachte ich, ich hätte auch gelesen, dass die KuK im 1. Beförderungsamt ( in der Sek 1) nach A13 Z oder 14 befördert werden.

    6 Monate hat die Regierung noch zum Prüfen ....

    Danach arbeiten alle Beförderten mit umfangreichen Zusatzaufgaben zum Nulltarif ohne Geld und ohne Entlastungsstunden.

    Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig.

    Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.

    Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.

    Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.

    6 Monate hat die Regierung noch zum Prüfen ....

    Danach arbeiten alle Beförderten mit umfangreichen Zusatzaufgaben zum Nulltarif ohne Geld und ohne Entlastungsstunden.

    Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 ode A13 Z besoldet. Ich meine u.a. in Hamburg....

    Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.

    Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.

    Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.

    Wenigstens aber ein Z !

    Moin..

    War schon geschockt, als ich grad die Besoldungsmitteilung aus dem Briefkasten genommen habe.

    90 Euro netto weniger.

    Hier die Lösung:

    Dein Nettogehalt im Januar 2026 ist niedriger, weil eine technische Panne beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu einer falschen Berechnung der Lohnsteuer geführt hat, wodurch zu viel einbehalten wurde, und die Nachberechnung automatisch im nächsten Monat erfolgt. Betroffen sind bundesweit Beamte, die aufgrund der neuen Melderegel für private Krankenversicherungen eine fehlerhafte Lohnsteuerabführung hatten.

    Fehlerhafte Lohnsteuerberechnung in der Gehaltsabrechnung Januar 2026 https://share.google/TUwd7sWYh6Xe0hgZR

    Frohe Weihnachten

    Moin..

    War schon geschockt, als ich grad die Besoldungsmitteilung aus dem Briefkasten genommen habe.

    90 Euro netto weniger.

    Hier die Lösung:

    Dein Nettogehalt im Januar 2026 ist niedriger, weil eine technische Panne beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu einer falschen Berechnung der Lohnsteuer geführt hat, wodurch zu viel einbehalten wurde, und die Nachberechnung automatisch im nächsten Monat erfolgt. Betroffen sind bundesweit Beamte, die aufgrund der neuen Melderegel für private Krankenversicherungen eine fehlerhafte Lohnsteuerabführung hatten.

    Fehlerhafte Lohnsteuerberechnung in der Gehaltsabrechnung Januar 2026 https://share.google/TUwd7sWYh6Xe0hgZR

    Frohe Weihnachten

    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)

    Moin..

    Ich denke, nicht vor Mitte / Ende 2026.

    Für den Haushalt 2026 ist - laut Hauptpersonalrat- kein Geld dafür eingestellt.

    So! Meine Tochter ist volljährig.

    Das Thema wurde nicht ausreichend im Unterricht besprochen.

    Die Note war 2- . Also kein Drama!

    Ich finde das Thema mehr als bekloppt.

    Ein junger Mann, der mehrere Pronomen hat...! Dann mal los...! Wenn meine Tochter "He goes"..schreib , gab es einen Punktabzug. Der Mann ist kein Mann...! Alles klar...!

    Thema ist für mich erledigt!

    Ich bin langsam sprachlos...!

    Ok. Dankeschön für die Rückmeldungen.

    Arme Kinder. ...

    In Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein sowie Bayern dürfte das wohl nicht im Lehrplan stehen.

    Besonders im Deutschen sehe ich das sehr kritisch. Ich gendere nicht. Ich schreibe Kolleginnen und Kollegen usw !

    Gründe u.a.

    1. Verständlichkeit und Lesefluss:

    Viele Menschen empfinden gendergerechte Formen (z. B. „Lehrer:innen“, „Lehrende“, „Schüler*innen“) als sperrig oder störend. Studien zur Lesbarkeit zeigen, dass Texte durch Genderzeichen oder Doppelnennungen schwieriger zu erfassen sind und die Lesegeschwindigkeit sinkt – besonders bei längeren Texten oder Vorträgen.

    2. Sprachsystematik und Natürlichkeit:

    Das Deutsche hat historisch gewachsene grammatische Strukturen, in denen das generische Maskulinum („die Lehrer“) traditionell auch Gruppen mitgemeint hat. Eingriffe durch Sonderzeichen oder künstlich geprägte Formen (wie „Student:innen“) durchbrechen diese Grammatiksystematik und werden daher von Sprachwissenschaftlern teilweise als unnatürliche Eingriffe in die Sprache kritisiert.

    3. Gesellschaftliche Wirkung und Akzeptanz:

    Gendern polarisiert stark: Umfragen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung (je nach Studie 60–80 %) gendergerechte Sprache ablehnt oder sie nicht verwendet. Dadurch kann Gendern im Alltag oder in der Schule eher zu Unverständnis, Ablehnung oder Spaltung führen, statt zu mehr Gleichberechtigung – was das ursprüngliche Ziel konterkariert.


    Das ist meine persönliche Meinung!!

    Alles Gute.

    Hallo zusammen!


    Meine Tochter ist in der Jgst. 13, Gesamtschule NRW. Dort musste sie über einen Menschen schreiben, der mehrere Geschlechter hatte - oder so ähnlich. Nun hat sie massiv Punkte abgezogen bekommen, weil sie den jungen Mann nicht mit he , him, his betitteln durfte, sonderm mit they, them usw...! Genauer erklären kann und will ich es nicht.

    1. Weil ich es nicht verstehe und

    2. Weil mir dann übel wird.

    Sind solche Themenstellungen erlaubt, sinnvoll...? Ich persönlich finde das in einer Englisch-Klausur unfassbar deplatziert.

    Von mir aus im Pädagogik-LK ...

    Wie seht ihr das? Meine Tochter und fast der ganze Kurs sind sauer...

    Mich würde interessieren, ob der Einspruch des PR oder des Schwerbehindertenbeauftragten wirklich erfolgversprechend ist oder ob die übergeordnete Behörde das nur als Formalität ansieht.

    Die Bezirksregierung kommt zumindest nicht einfach an dem Veto des Personalrates vorbei. Dieser sitzt übrigens ebenfalls in der Bezirksregierung.

    Bis jetzt habe ich noch nix gehört...!

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