Mein Rat: Lass dich von der überregionalen Schwerbehindertenvertretung beraten.
Das ist eine gute Idee....
Danke
Mein Rat: Lass dich von der überregionalen Schwerbehindertenvertretung beraten.
Das ist eine gute Idee....
Danke
Wieso hältst du die Gleichstellung nicht für zielführend? Nur dann hätte man ja die Chance auf Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz, die in der geschilderten Situation gut wären.
Ich habe gelesen, dass es nur dann genehmigt wird, wenn die "Zwangspensionierung" oder die Versetzung an einen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht.
Eigentlich gilt diese Gleichstellung ja, um vor Kündigung zu schützen.
Oder?
Ansonsten muss der Chef (Schulleiter) bei GdB von 30 offiziell nicht aktiv werden ? Weniger Pausenaufsicht, keine Pendelfahrten zwischen den Stunden in den Pausen?!
Hallo zusammen.
Eine Frage:
Hat ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer irgendwelche Vorteile bei einem Grad der Behinderung von 30?
Eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ab 50 Prozent ist als Beamter zwar machbar aber nicht wirklich zielführend.
Gilt man mit GdB 30 als quasi nicht behindert?
Wenn eine Schule 2 Standorte hat und der Kollege in den Pausen mit dem PKW hin und her rasen muss, wäre das doch sicherlich für eine behinderte Person ( Wirbelsäulenschaden, chronische Nervenschmerzen..) kontraproduktiv, oder?
Könnte man diese Wechselfahrten von Standort A nach B damit ggf umgehen.
Viele Grüße
Hallo!
In einigen Bundesländern kann man nun Lehramt dual studieren.
Man geht also zum Beispiel 3 Tage zur Uni und 2 Tage zur Schule.
Man erhält rund 1400-1650 Euro brutto pro Monat.
Zum Beispiel in Thüringen.
Ist ein duales Lehramtsstudium auch in NRW in der Pipeline?
Wenn ja, für welches Lehramt?
Primarstufe auch?
Viele Grüße
Ganz Klasse!
Das war es dann wohl....
https://www.gew-nrw.de/meldungen/deta…ht-am-ziel.html
Und was ist für Kolleginnen und Kollegen erreicht worden, die seit zum Beispiel 15 Jahren auf das 1. Beförderungsamt hingearbeitet haben? Für maximal 1 Entlastungsstunde ( 45 Minuten) aber 5 Stunden a 60 Minuten pro Woche investiert haben? Die dann nun endlich ein Beförderungsamt - nach bestandener Revision- erhalten haben, nun 0,0 Entlastungsstunden bekommen?
Sollen wir die Verantwortung und die deutliche Mehrarbeit hinwerfen wenn alle bald A13 haben( was ich befürworte).?
Oder gibt es da in Kürze eine Zulage oder Änliches für das 1. Beförderungsamt von 12 auf 13?
..
Interessant, wie unterschiedlich die sind.
Das stimmt.
Ich persönlich finde die Stellungnahme der GEW sehr ausführlich und gut. Hoffentlich nimmt sich die Politik davon etwas an. Auch für das 1. Beförderungsamt. Gefordert ist dort eine Anhebung auf A14 / Oberstudienrat. Ich befürchte aber, das wird nix.
Herzlichen Dank.
Ja, die Funktionsstelleninhaber an der Gesamtschule sind zum Beispiel die Abteilungsleiter. Treten diese von der Funktion zurück, entfällt auch die Beförderung und die höhere Besoldung fällt m.W. weg.
Im 1. Beförderungsamt nach von A12 auf A13
( ohne Z) , ist die Beförderung lebenslang.
Dann sind die Unklarheiten beseitigt.
Mal schauen, was dann demnächst mit den bereits auf A13 Beförderten geschieht und diese auch Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunden übernehmen, wenn alle A13 erhalten....
...die Übernahme von Aufgaben sind im Rahmen des Direktionsrechts des AG sogar für Lehrkräfte im Eingangsamt verpflichtend...
Insofern mag es de jure zutreffen, dass Stellen des 1. Beförderungsamts anders als Koordinationsstellen u.ä. nicht von vorneherein relativ feste Aufgabenzuschreibungen haben. De facto wird bei Übernahme einer solchen Stelle aber auch eine herausgehobene Tätigkeit im Alltag erwartet und auferlegt. Dass diese später auch abgeändert werden kann, liegt in der Natur der Sache.
PS: Ich teile dementsprechend deine Interpretation:
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Bin auf weitere Meinungen gespannt.
Habe das grad noch gefunden....!
Mir geht es ja um eine Beförderung in der Gesamtschule. Diese wird hier mit der eingeführten funktionslosen Beförderung an Grundschulen verglichen.
Aber es scheint sich trotzdem um eine Beförderung in das 1. Beförderungsamt zu handeln und nicht rein um die Zuweisung in eine freie A13-Planstelle.
"Dieses funktionsloses Beförderungsamt an Grundschulen ist ähnlich dem an Hauptschulen sowie an Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. An das Amt sind keine Aufgaben und keine Anrechnungsstunden gebunden, und es wird der ausgewählten Person zeitlich unbefristet übertragen. Ausgeschrieben wird das Beförderungsamt über STELLA, das Ausschreibungsportal des Landes NRW."
Quelle:
https://www.lautstark-magazin.de/lautstark-0720…an-grundschulen
Hallo!
Ich habe eine Frage, da es dazu in den Foren immer unterschiedliche Meinungen gibt.
Wenn man sich in NRW über STELLA auf eine ausgeschriebene Stelle an einer Gesamtschule bewirbt, von A12 auf A13, was ist das dann genau?
In der Ausschreibung steht zum Beispiel: "Mitarbeit in der Organisation und Entwicklung sowie Evaluation des Ganztagsprorgamms an einer Gesamtschule mit 2 Standorten. Die Aufgaben können sich im Zuge der Schulentwicklung ändern."
Nach Bewerbung, Zulassung, Revision usw. wurde man, nach Bestenauslese, ausgewählt und befördert. A12 auf A13.
Manche sagen: Das wäre keine Beförderung in das 1. Beförderungsamt, sondern eine einfache Eingruppierung in eine freie Planstelle nach A13. Und die Aufgabe, die man laut Ausschreibung übernehmen solle, könne man niederlegen und erhält trotzdem weiter A13. Die Übernahme von Aufgaben sei nicht verpflichtend .....!
Ich kenne die funktionslosen Beförderungsämter in der Grundschule in NRW.
Aber das ist doch nicht dasselbe, oder?
Ich sehe das so, wenn man sich auf eine STELLA-Stelle bewirbt, in welcher eine zu übernehmende Aufgabe beschrieben wird, dann ist das zwar keine Funktion wie Abteilungsleiter oder Schulleiter einer Gesamtschule. Aber es ist doch trotzdem eine aufgabengebundene Beförderung, oder?
Also: Das 1. Beförderungsamt in der Sek 1 , richtig?
Oder sehe ich das falsch....?
Da hatte ich neulich eine wilde Diskussion....
Danke Euch!
Info!
Da gibt's auf der Regierungsseite neueste Infos.
Gesetze, Vorlagen, Beratungen, Protokolle, Stellungnahmen, Beschlüsse....
"....Im Nachgang zu diesen Maßnahmen ist es nunmehr Ziel der Landesregierung, zur Attraktivitätssteigerung des Lehramtes auch die Einstiegsbesoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I anzuheben und bis zum Jahr 2026 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 zu überführen. Die Landesregierung wird in der Folge prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktionsund Leitungsämter im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind..."
Ich empfehle nun diese Plattform.
Dort gibt es auch gute Infos zu den möglichen baldigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und der Bremer Besoldung!
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.4275.html
Die gibt es. Hab ich auch bekommen.
Dauerte aber etliche Monate!!
Ergänzung:
Grad kam die Bezügemitteilung.
Immer noch A12/10.
Naja...
Hab vor 2 Wochen mal angefragt, ob die Erhöhung für März klappt...
Heute hatte ich eine üppige Vorauszahlung für die Besoldung auf dem Konto.
Ich denke, dass ich dazu auch noch Post erhalten werde.
Anscheinend klappt es regulär für März auch noch nicht. Sonst hätten die das doch sicher zusammen mit der Märzbesoldung gezahlt....
Bin mal gespannt....aber entspannt...
Werbung