Es geht grundsätzlich darum, dass der Dienstherr eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen hat- was er jedoch nicht ausreichend für seine Beamten tut.
Nun versucht man es über die Familienzuschläge und Mietenstufen.
Ob das verfassungsgemäß ist, wage ich zu bezweifeln.
Eigentlich müsste das Grundgehalt angehoben werden.
Ich habe übrigens selbst 2 pubertierende Kinder.
Mietenstufe 3.
Ich glaube, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Es geht hierbei in der Tat ausschließlich um Beamte, da es um die Frage der amtsangemessenen Besoldung - wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt- geht.
Das geht aus dem Gesetz zur Beamtenbesoldung und nicht aus dem TÖD etc. hervor.
Ich möchte mich grundsätzlich erstmal nicht dafür rechtfertigen oder schämen, dass man nun den Versuch unternommen hat, die Verfassung zu wahren und die Besoldung anzupassen.
Der Weg, wie das geschieht, ist aus meiner Sicht nicht der optimale.