Beiträge von Meeva

    Nein, du wirst für 4,5 Unterrichtsstunden und deren Entsprechung in Vorbereitung und Ferienanteilen bezahlt.
    Ich glaube, BaWü hat sogar eine offizielle Faktorisierung.

    Das meine ich damit. Mir ist bewusst, dass das dem 1,5 bis 2-fachen entspricht. Ich wollte damit sagen, dass ich für diese Anzahl an Deputatsstunden bezahlt werde.

    Hallo zusammen,

    Ich bin Konrektorin einer GS in BW (ca. 250 SuS).

    Momentan bin ich in Elternzeit, steige aber bald wieder mit 4,5 Stunden ein, die komplett durch meine Konrektorentätigkeit gedeckt werden. Ich muss also nicht unterrichten.

    Ich bin zuständig für den Stundenplan (250 SuS, 25 LuL, 12 Klassen, Inklusion in 2 Klassen und 8 der Klassen sind Familienklassen was die Planung kompliziert macht, weil manche Stufen/Fächer dann zusammen laufen, andere nicht und weil das Programm das wir benutzen solche Klassen nicht vorsieht - ich muss also sehr viel von Hand machen)., für den Vertretungsplan, für die Administration der Schul-App über die Schule/Eltern kommunizieren, für Bestellungen, das Erstellen von Plänen (z.B. Schulzahnarzt, Bahnfahrten bei Schulausflügen, Pläne für zentrale Tests usw.). Zudem schreibe und aktualisiere ich jährlich die Handreichungen für LuL, Eltern und Schulbegleitungen, in denen alle Informationen stehen, die sie für unsere Schule aktuell brauchen.

    Meine Frage ist nun, ob ihr eine Einschätzung dazu habt ob meine Tätigkeiten durch diese 4,5 Stunden abgedeckt sind oder ob ich dafür zu viel oder zu wenig mache.

    Ich frage deshalb, weil ich vor meinem Kind Vollzeit gearbeitet habe und ein absolutes Arbeitszier war. Da habe ich weitaus mehr gearbeitet als ich angerechnet bekommen habe und ich will ein wenig Orientierung für den Fall, dass auf der Seite meiner Schulleitung eine entsprechende Erwartungshaltung weiter besteht. Ich will einfach wissen wie viel sie verlangen kann und ab wann ich „nein“ sagen kann. Ich werde schließlich auch nur für 4,5 Stunden bezahlt.

    Vielen Dank schon im Voraus!

    Hallo,

    Ich schlage mich gedanklich momentan mit folgendem Problem rum.

    Ich bin stellvertretende Schulleitung einer Grundschule in BW. Momentan bin ich schwanger und wurde sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil mir eine Immunität gefehlt hat.

    Ich werde also bis zum Mutterschutz nicht mehr unterrichten und darf auch grundsätzlich nicht mehr in das Gebäude, sprich in mein Büro. Ich mache allerdings meine Aufgaben als Konrektorin, die ich von zuhause aus machen kann (Vertretungsplan, Wartung der Kommunikationsapp, Stundenplan, diverse Listen und Orga-Sachen) weiterhin von zuhause aus bis ich in den Mutterschutz gehe.

    Meine Schulleitung ist mir zwar dankbar, dass ich das noch mache aber sie hat schon durchklingen lassen, dass sie es nicht gut findet, dass ich nicht vor Ort bin, weil sie jetzt mit den Tür-und-Angel-Fragen der Leute alleine „belästigt“ wird.

    Ich werde nach dem Mutterschutz nur einen Monat Elternzeit nehmen und dann mit stark reduziertem Deputat in Teilzeit und Elternzeit arbeiten, so dass ich die Stunden durch meine Konrektorentätigkeit abdecken kann und ich auch dann nicht unterrichten werde.

    Natürlich werde ich dann auch manchmal wieder im Büro sein, aber dadurch dass ich dann nur noch ein Deputat von 5 Stunden habe natürlich nicht jeden Tag und natürlich nicht den ganzen Tag wie früher. Ich habe den Eindruck, dass alleine schon das sie nervt, weil ich bisher 100% gearbeitet habe und täglich von 7 bis 16 Uhr in der Schule war und für Aufgaben usw zur Verfügung stand.

    Ich hab den Eindruck, dass sie das nun für diese begrenzte Zeit „schluckt“. Da bin ich also auf der sicheren Seite erstmal.

    Nun aber der Gedanke, der mich belastet. Ich will evtl. noch ein zweites Kind und das relativ schnell nach dem ersten. Sprich, wenn mein Kind 1 Jahr alt ist wieder versuchen schwanger zu werden. Natürlich habe ich keine Ahnung, ob das so schnell klappt, ob es überhaupt klappt usw. aber die Möglichkeit besteht.

    Nun glaube ich allerdings nicht, dass ich in dieser Zeit die nötige Infektion abbekomme, um immun zu sein und fürchte, dass ich direkt dann wenn es klappt wieder im BV bin. Das ganze ginge also von vorn los. Natürlich würde ich bereit stehen wieder alles was ich kann von zuhause aus zu machen aber ich habe große Angst, dass sie das nicht mehr mitmacht und mir dann sagt. Ich muss meine Funktionsstelle abgeben.

    Hat jemand von euch da Erfahrung bzw. Weiß wie das rechtlich ist?

    Ich kann natürlich verstehen, dass es lästig ist, wenn man jemanden ständig vor Ort zur Verfügung hatte und dass dann wegfällt, aber ich habe doch auch als stellvertretende SL das Recht auf Teilzeit. Ich nehme mal an, dass ich rechtlich in jedem Fall auf der sicheren Seite wäre, da ein BV und Elternzeit (die ich ja gar nicht voll nehme, sondern nur Mutterschutz plus 1 Monat) doch bestimmt nicht dazu führen dürfen, dass ich meine Funktionsstelle abgeben muss oder?

    Ich habe aber Angst davor wie ich das gut verkaufen kann, wenn es so weit ist. Und vor allem weiß ich nicht ob ich meine Familienplanung mit ihr besprechen sollte oder nicht. Die Komrektorin vor mir wurde auch „gebeten“ ihr Amt abzugeben. Selbst wenn ich rechtlich sicher bin ist sowas natürlich immer möglich und da kann ich ja dann schlecht Nein sagen ohne unser Verhältnis zu belasten.

    Ich bin bin echt ratlos wie ich die Situation handeln kann. Ich möchte die Stelle behalten, habe jetzt aber Angst dass ich an einen Punkt im System gestoßen bin wo Frauen durch Mutterschaft doch wieder bestraft werden.

    Über jede Form von Ratschlag bin ich dankbar!

    Hallo,

    Ich bin momentan Konrektorin einer Grundschule in BW. Als Konrektorin verdiene ich dort A13. Als ich noch reguläre Lehrerin war habe ich A12 verdient.

    Meine Frage ist nun folgende:

    Es kann gut sein, dass ich in 1-2 Jahren aus persönlichen Gründen umziehen werde (innerhalb von BW).

    Wenn ich mich dann irgendwann versetzen lasse, bedeutet das dann automatisch eine Zurückstufung auf A12 oder werde ich bei einem Versetzungsantrag als Konrektorin auf eine A13-Stelle versetzt? Ich kann mir grundsätzlich vorstellen als Konrektorin weiterzuarbeiten, würde aber gerne wissen, ob ich mich dann nochmal komplett neu bewerben muss mit Bewerbungsgespräch, Gutachten usw.

    Sprich: würde ich automatisch wieder eine A13-Konrektorenstelle bekommen (vorausgesetzt es gibt welche) oder würde ich meine Besoldungsgruppe nur halten können, wenn ich mich wie damals von vorn drauf bewerbe?

    Danke im Voraus!

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