Hallo zusammen,
Ich bin Konrektorin einer GS in BW (ca. 250 SuS).
Momentan bin ich in Elternzeit, steige aber bald wieder mit 4,5 Stunden ein, die komplett durch meine Konrektorentätigkeit gedeckt werden. Ich muss also nicht unterrichten.
Ich bin zuständig für den Stundenplan (250 SuS, 25 LuL, 12 Klassen, Inklusion in 2 Klassen und 8 der Klassen sind Familienklassen was die Planung kompliziert macht, weil manche Stufen/Fächer dann zusammen laufen, andere nicht und weil das Programm das wir benutzen solche Klassen nicht vorsieht - ich muss also sehr viel von Hand machen)., für den Vertretungsplan, für die Administration der Schul-App über die Schule/Eltern kommunizieren, für Bestellungen, das Erstellen von Plänen (z.B. Schulzahnarzt, Bahnfahrten bei Schulausflügen, Pläne für zentrale Tests usw.). Zudem schreibe und aktualisiere ich jährlich die Handreichungen für LuL, Eltern und Schulbegleitungen, in denen alle Informationen stehen, die sie für unsere Schule aktuell brauchen.
Meine Frage ist nun, ob ihr eine Einschätzung dazu habt ob meine Tätigkeiten durch diese 4,5 Stunden abgedeckt sind oder ob ich dafür zu viel oder zu wenig mache.
Ich frage deshalb, weil ich vor meinem Kind Vollzeit gearbeitet habe und ein absolutes Arbeitszier war. Da habe ich weitaus mehr gearbeitet als ich angerechnet bekommen habe und ich will ein wenig Orientierung für den Fall, dass auf der Seite meiner Schulleitung eine entsprechende Erwartungshaltung weiter besteht. Ich will einfach wissen wie viel sie verlangen kann und ab wann ich „nein“ sagen kann. Ich werde schließlich auch nur für 4,5 Stunden bezahlt.
Vielen Dank schon im Voraus!