Anrechnungsstunden Konrektor

  • Hallo zusammen,

    Ich bin Konrektorin einer GS in BW (ca. 250 SuS).

    Momentan bin ich in Elternzeit, steige aber bald wieder mit 4,5 Stunden ein, die komplett durch meine Konrektorentätigkeit gedeckt werden. Ich muss also nicht unterrichten.

    Ich bin zuständig für den Stundenplan (250 SuS, 25 LuL, 12 Klassen, Inklusion in 2 Klassen und 8 der Klassen sind Familienklassen was die Planung kompliziert macht, weil manche Stufen/Fächer dann zusammen laufen, andere nicht und weil das Programm das wir benutzen solche Klassen nicht vorsieht - ich muss also sehr viel von Hand machen)., für den Vertretungsplan, für die Administration der Schul-App über die Schule/Eltern kommunizieren, für Bestellungen, das Erstellen von Plänen (z.B. Schulzahnarzt, Bahnfahrten bei Schulausflügen, Pläne für zentrale Tests usw.). Zudem schreibe und aktualisiere ich jährlich die Handreichungen für LuL, Eltern und Schulbegleitungen, in denen alle Informationen stehen, die sie für unsere Schule aktuell brauchen.

    Meine Frage ist nun, ob ihr eine Einschätzung dazu habt ob meine Tätigkeiten durch diese 4,5 Stunden abgedeckt sind oder ob ich dafür zu viel oder zu wenig mache.

    Ich frage deshalb, weil ich vor meinem Kind Vollzeit gearbeitet habe und ein absolutes Arbeitszier war. Da habe ich weitaus mehr gearbeitet als ich angerechnet bekommen habe und ich will ein wenig Orientierung für den Fall, dass auf der Seite meiner Schulleitung eine entsprechende Erwartungshaltung weiter besteht. Ich will einfach wissen wie viel sie verlangen kann und ab wann ich „nein“ sagen kann. Ich werde schließlich auch nur für 4,5 Stunden bezahlt.

    Vielen Dank schon im Voraus!

  • Nein, du wirst für 4,5 Unterrichtsstunden und deren Entsprechung in Vorbereitung und Ferienanteilen bezahlt.
    Ich glaube, BaWü hat sogar eine offizielle Faktorisierung.

    Das meine ich damit. Mir ist bewusst, dass das dem 1,5 bis 2-fachen entspricht. Ich wollte damit sagen, dass ich für diese Anzahl an Deputatsstunden bezahlt werde.

  • Ich empfehle dir in deinem konkreten Fall für dich selbst die Arbeitszeit zu erfassen und dann den Stift fallen zu lassen. 😀

    Wenn du nur deine 4,5 Ermässigungsstunden arbeitest, musst du 4,5/28*41h = 6,6 Zeitstunden arbeiten. (Wenn dein volles Deputat meinen angenommenen 28 Unterrichtsstunden entspricht.)

    Wenn du nicht unterrichtest, kannst du bei Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen nicht durch Effizienz Arbeitszeit einsparen.

    Wenn es dir möglich ist, plane diese ca. 6,5 h fest in deine Woche ein und arbeite möglichst nur in der Schule, dann sieht dein Rektor auch, dass du genug gearbeitet hast. Wenn du auch Homeoffice machen möchtest, dann zu festen Zeiten, zu denen du auch verlässlich erreichbar bist.

    Eventuell für Schulwochen mehr Arbeitszeit einplanen und für Ferienwochen weniger. Wenn du da flexibel bist, vereinbaren diese Zeiten einfach mit dem Rektor. Transparenz gegenüber dem Rektor und den Kollegen, die dich ansprechen möchten, ist wichtig.

    Nach einer Testphase könnt ihr deine Zeitfenster ja überdenken und gegebenenfalls anpassen.

  • Finde ich einen wichtigen Gedanke, dass aus „freiwillig und unbezahlt reinklotzen ohne Ende“ (so verstehe ich den*die TE) die Sorge erwächst, auf der anderen Seite eine Erwartungshaltung kreiert zu haben. Da hilft im Zweifel nur das beschriebene „Stift fallen lassen“ oder Aufstocken. Oder abgrenzen

  • Wenn du nur deine 4,5 Ermässigungsstunden arbeitest, musst du 4,5/28*41h = 6,6 Zeitstunden arbeiten. (Wenn dein volles Deputat meinen angenommenen 28 Unterrichtsstunden entspricht.)

    Mehr als das, wenn man davon ausgeht, dass in den Ferien komplett frei ist. Oder halt in den Ferien bis auf 6 Wochen Jahresurlaub auch 6,6 Stunden arbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass das machbar sein könnte.

    Was mir bei den Aufgaben gut gefällt: es sind Aufgaben, die nicht "akut und vor Ort" anfallen und geregelt werden müssen, bzw. wo du für die notwendige Orga auch mal außer der Reihe vor Ort sein müsstest.

    Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.

  • Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.

    Dann wären es aber ca. 4 Unterrichtsstunden und nur noch ca. eine Wochenstunde Schulleitungstätigkeit. Dann könnte sie die angedachte Tätigkeit doch nur zu ca. 20% übernehmen. Und jemand ohne Kontektorenstelle müsste dann zu 80% übernehmen. Das ergäbe sicherlich ein seltsames Arbeitserhältnis, wenn einer das meiste arbeitet und die andere als Konrektorin bestimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wären es aber ca. 4 Unterrichtsstunden und nur noch ca. eine Wochenstunde Schulleitungstätigkeit. Dann könnte sie die angedachte Tätigkeit doch nur zu ca. 20% übernehmen. Und jemand ohne Kontektorenstelle müsste dann zu 80% übernehmen. Das ergäbe sicherlich ein seltsames Arbeitserhältnis, wenn einer das meiste arbeitet und die andere als Konrektorin bestimmt

    Ja.

    Wobei die 3,5 nicht genutzten Stunden dann höchstwahrscheinlich bei der Schulleiterin lägen.

  • Mich wundert etwas das Mindestdeputat von 4,5 Deputatsstunden. Meines Wissens nach will Ba-Wü, dass man 25% als Mindestdeputat arbeitet. Bei mir am Gym mit 25 Deputatsstunden bei 100% sind das dann 6,5 Deputatsstunden.

    28/4=7 Deputatsstunden. Gilt natürlich nur für Beamte.

  • Ich bin Konrektorin an einer GS ähnlicher Größe mit 10 Klassen. Ich bekomme 2 Anrechnungsstunden.

    Zuständigkeit:

    - Mitarbeit am Stundenplan

    - Vertretungsplan

    - Planung von Aufsichten

    - Busplan und Kontakt zu den verschiedenen Busunternehmen

    - Organisation der Schuleinschreibung

    - Organisation des Schulfruchtprogramms (Kontakt zu Supermarkt, Schnibbelhelfer einteilen, ...)

    - Aktualisierungen auf Schulhomepage

    - Führen der Schulchronik

    - und noch einige Kleinigkeiten mehr

    Ich bin bei Elternbeiratssitzungen und Schulleiter-Dienstbesprechungen auf Schulamtsebene mit dabei.

    In Bayern darf man als Konrektor/in maximal um 6 Stunden reduzieren, so wenige Stunden wären bei uns gar nicht möglich.

  • Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.

    In SH gibt es eine Mindest-Unterrichtsverpflichtung von 4 Unterrichtsstunden und eine Mindest-Deputatsverpflichtung von 8,5 Stunden. Bist du sicher, dass das so geht - ganz ohne Unterricht?

    Wenn dem so ist: Ich finde den Teil für den Vertretungsplan unpraktisch. Das heißt ja eigentlich, dass du täglich entsprechend arbeiten muss, gegebenenfalls auch morgens früh, wenn noch was anliegt. Und man wartet dann ja auch drauf, sozusagen Bereitschaftsdienst. Da fällt das Abgrenzen dann schwer, auch wenn es nur wenige Stunden in der Woche sind.

    • Offizieller Beitrag

    n SH gibt es eine Mindest-Unterrichtsverpflichtung von 4 Unterrichtsstunden und eine Mindest-Deputatsverpflichtung von 8,5 Stunden. Bist du sicher, dass das so geht - ganz ohne Unterricht

    Deswegen wundere ich mich.

    Bei mir hätte Meeva wahrscheinlich eher eine 2 Stunden Unterricht zu 2,5 Stunden Konrektorin-Verteilung.


    ....

    Oh, "Vertretungsplan" hatte ich anders verstanden. Ich dachte, es ginge nur um die technische Vorbereitung des Plans für den Vertretungsplan. Nicht um das tägliche Erstellen.

    Das ist imho mit 4,5 Stunden und nicht täglich vor Ort sein nicht möglich.

  • Das auf jeden Fall.

    Aber ich habe ja auch nicht geschrieben, dass sie bei 2 Stunden die gleichen Aufgaben hätte.

    Logisch, das wird natürlich dann auch reduziert. Wobei man schon hinterfragen kann, wieso bei TZ die SSL-Aufgaben reduziert werden und diese Anrechnungsstunden auf die SL wandern.

    Ich bezog mich aber tatsächlich auf diesen Beitrag:

    felicitas_1
    8. April 2025 18:42
    • Offizieller Beitrag

    Wobei man schon hinterfragen kann, wieso bei TZ die SSL-Aufgaben reduziert werden und diese Anrechnungsstunden auf die SL wandern.

    Da eine Konrektorin auch noch zum weit überwiegenden Teil Unterricht macht, kann man genauso hinterfragen, wieso bei TZ die Lehrer-Aufgaben auf 0 reduziert werden. Oder?

    Ich bezog mich aber tatsächlich auf diesen Beitrag:

    Okay - sorry. Hatte ich falsch verstanden.

  • Da eine Konrektorin auch noch zum weit überwiegenden Teil Unterricht macht, kann man genauso hinterfragen, wieso bei TZ die Lehrer-Aufgaben auf 0 reduziert werden. Oder?

    Dieser Fall mit 4,5 Stunden ist ja schon etwas speziell, weil da kaum Stunden vorhanden sind, bei denen man verschieben kann.

    Aber wenn man mal realistischere Zahlen nimmt, eine Konrektorin mit 28 Stunden Vollzeit und z.B. 5 Leitungsstunden, die reduziert auf z.b. 22 Stunden, kann ja problemlos weiterhin fünf Leitungsstunden haben und ist immer noch den überwiegenden Teil im Unterricht. Wüsste ich jetzt auch nicht, was dagegen spricht.

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