unter staatsangehörigkeit versteht man die zugehörigkeit zu einer "nation". diese wiederum sind völkerrechtliche gebilde, die irgendwann im 19. jahrhundert erfunden wurden. man gehört ihnen an, indem man ihr staatsbürger wird/ist. deine begriffe haben also etwas unterschiedliche konnotationen, sind aber von der referenz her identisch.
Also m.E. nach Bestimmt sich die Nationalität durch die sozial-kulturelle Prägung, die Staatsangehörigkeit ist das, was im Pass steht bzw. das, wessen Gesetzgebung man sich unterwirft.
Wenn ich nach Russland auswandere und die russische Staatsangehörigkeit annehme, dann bin ich (und verstehe ich mich) nach wie vor als Deutscher, meine Staatsangehörigkeit ist dann eine andere.
Wir haben übrigens, ganz ohne Migrations- u. Flüchtlingsdiskussion) derartige Beispiele auch in Deutschland:
Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein und die Sorben in der Lausitz.