...müssten alle, die in der Drogenberatung arbeiten ehemalige Junkies sein.
Nicht unbedingt, aber durchaus Leute, die Drogen verantwortungsvoll und informiert selbst gebrauch(t)en.
Also muss ein Scheidungsanwalt geschieden, jeder Strafverteidiger straffällig geworden, und ein Gynäkologe auf jeden Fall eine Frau sein???
Nein, ein Scheidungsanwalt sollte kompetent sein, was seinen Rechtsbereich angeht. Aber jemand, der mir erzählt, wie toll, schrecklich, sonstwas eine Scheidung ist, wäre für mich unglaubwürdig, wäre er nicht schon einmal geschieden.
Auch ein Strafverteidiger sollte im Strafrecht kompetent sein und muß nicht zwangsläufig straffällig geworden sein. Aber jemand, der mit Schülern über Erfahrungen mit Strafrecht, Gefängnis etc. hat und erzählt, was er daraus gelernt hat, sollte ebendiese Erfahrungen auch haben.
Ein Gynäkologe sollte in erster Linie ein guter Arzt sein. Aber jemand, der mir erzählt, wie sich eine Geburt anfühlt oder die monatliche Regel sollte dann schon eine Frau sein. Alles andere wäre für mich unglaubwürdig.
Jungfräulichkeit ist keine Voraussetzung für die Erhebung ins Priesteramt, du darfst, bevor du Pfarrer wirst, also durchaus sexuelle Erfahrungen sammeln. Das Zölibat greift erst wenn du deinen Beruf ergreifst.
Das mag richtig sein, doch wie hoch ist der Anteil an allen Priestern? Ich vermute eher gering.
Grüße
Steffen