Daher für alle in NRW: Unbedingt eine schriftliche Genehmigung vom Schulleiter holen!
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datensch…eich/antrag.pdf
Interessant, und dieses jetzt bitte gemäß jener Erklärung (Zitat aus: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…hutz/index.html
ZitatDie §§ 120 bis 122 Schulgesetz bilden die grundlegenden Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern im Schulbereich. Diese bereichsspezifischen Regelungen sind zum Teil strenger als das allgemeine Datenschutzgesetz NRW. Sie gelten unabhängig davon, ob die personenbezogenen Daten auf herkömmliche Weise in Listen, Karteien oder Akten erfasst oder elektronisch verarbeitet sind.
...entsprechend auf die Papiervariante anwenden und erklären wie man da insbesondere den Punkt III umzusetzen gedenkt.
Das Ansinnen ist sicherlich löblich, die Umsetzung bzw. die Anforderungen eher lächerlich.
Grüße
Steffen