Ich würde das etwas trennen.
Dieses...
Durch die Aussagen der ‚Opfer‘ und die damit entstehende Emotionalität sollen die Schülerinnen und Schüler die Schwere der Tat der Angeklagten und deren Abstreitungen erkennen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Vorführen der originalen Verhöre die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal nachfühlen können.
...ist m.E. ein emotionaler Zugang zum Sachverhalt. Empathie halte ich jetzt aber nicht für eine Methodenkompetenz.
Während dieses...
Die Schülerinnen und Schüler sollen das Vorgehen und die Art der Verhöre während der Auschwitzprozesse exemplarisch kennenlernen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen Argumentationsmuster von ‚Tätern‘ und ‚Opfern‘ kennen.
...ein analytischer Zugang ist. Hier kann man von Kompetenzerwerb im Bereich Methodenkompetenz (Analyse von Aussagen auf Widersprüchlichkeit, Fragetechniken etc...) sprechen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand der widersprüchlichen Aussagen der ‚Täter‘ die fehlende Reue bzw. Schuldeingeständnis erfahren.
Die Aussage: Aus "widersprüchlichen Aussagen der ‚Täter‘" folgt "fehlende Reue bzw. Schuldeingeständnis" halte ich für sehr gewagt bzw. schlicht unlogisch. Gibt es dafür einen Beweis, oder zumindest Argumente, die das untermauern?
Sie sollen erkennen, dass die Angeklagten durch bestimmte Handlungsmotive, wie die Berufung auf ihren ‚Beamtenstatus‘ und das Ausführen von ‚Befehlen‘, sich ihrer Schuld nicht bewusst waren.
Auch diese Aussage halte ich für gewagt. Sie unterstellt, das das "Ausführen von Befehlen" nicht vorsätzlich im Prozeß genutzt wurde um sich zu schützen.
...ist eben auch die besondere Beachtung einer Methode wichtig. Und ich habe mich da für Film/Doku etc bzw. Vertonung entschieden...
Film/Doku bzw. Vertonung ist aber keine Methode im Sinne einer Unterrichtsmethode oder von Methodenkompetenz, sondern ein Medium.
Grüße
Steffen