Bei der Umsetzung von Rechtstexten gibt es so etwas wie eine "gewollte Rechtsfolge". Verkürzt bedeutet das, dass Gesetzestexte nicht wortwörtlich auszulegen sind, wenn die Folge dieser Auslegung im ganz offensichtlichem Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers steht.
Wo bzw. wie formuliert der Gesetzgeber denn die Intention eines gesetzes? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gesetzestexte diesbezüglich eindeutig sind.
Oder andersrum: D.h. mir als einfachem Bürger ist es dadurch unmöglich Gesetze zu verstehen und anzuwenden. Ist noch Rechtsstaat?