ZitatAnsonsten muss man sich daran gewöhnen, dass unsere Bezahlung eine Art Aufwandspauschale ist, die ganz gleich, welche und wie viele Arbeiten in einer Woche oder einem Monat anfallen, alles abdeckt.
Äquivalente Veträge gibt es in der Wirtschaft in Form von AT-Veträgen. Für die gelten aber nach wie vor alles gesetzlochen Arbeitsmarktregelungen.
ZitatDas kann ja nur ein schlechter Scherz sein. Demnach könnte man von oben ja Anweisungen bekommen 60 Stunden Wochen zu schieben fürs gleiche Gehalt.
Es gibt gesetzliche Regelungen für den Arbeitmarkt, ich denke nicht, dass das Beamtenrecht da so einfach schlechter stellen kann.
Grüße
Steffen