Die während der Zeit als Beamter eingesparten AN-Anteile in der DRV hat der Beamte sicher bereits sinnvoll in eine Altersvorsorge investiert, sodass auch hier keine Schlechterstellung gegenüber dem Angestellten vorliegt.
Ich meine hier im Forum wurde vor etlicher Zeit mal ein Gutachten verlinkt, welches darauf abhob, dass die Arbeitnehmeranteile zur Altersvorsorge durch entprechend geringere Bezüge der Beamten abgegolten werden und auch dafür Rücklagen gebildet werden sollten.
Falls dem so ist müssten dann nicht auch die Arbeitnehmerbeiträge mit nachversichert werden?