Eigentlich gilt im normalen Arbeitsrecht, dass Überstunden rechtzeitig angekündigt werden müssen mit Angabe wann diese zu leisten sind und was in dieser Zeit zu tun ist (sofern sich das bisher nicht gändert hat).
Evtl. können dabei aber auch tarifvertragliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit dem Betriebsrat greifen.
Bist du also kein Beamter, dann sollte das normale Arbeitsrecht greifen.