Beiträge von SteffdA

    Meine Referendarin muss im Juni Prüfung machen. Sie darf sich nicht mehr als 1.5m den Kindern nähern. Keine Gruppen-oder Partnerarbeit. Mit Prüfungskommision nur 15 Personen. Etc. pp. Wie das gehen soll?

    Sie zeigt, dass sie in einer solchen Situation unter Einhaltung der Hygieneregeln einen angemessenen Unterricht durchführen kann und damit die Gesundheit ihrer Schüler sowie ihre eigene schützt.

    Das ein solcher Unterricht nicht das gewohnte, erwartete Methodenfeuerwerk werden kann, sollte auch den Prüfern klar sein.

    Beispiele: unoconv - Paket (Software muss auf Server installiert werden), STACK-Plugin (Software muss auf Server installiert werden)? Was macht ihr wg. Videokonferenz-Software?

    Diese Packete kenne ich nicht und habe sie auch nicht installiert.

    Was die Videokonferenz-Software angeht, werden wir nicht um einen Server herumkommen, denke ich.

    Ich installiere ja schon nicht dieses h5p (?) Plugin. Da können Lehrer irgendwie selber was scripten (soweit ich das verstanden habe). Wenn ich auf moodle.org lese, was andere da für Probleme haben, kommt das auch nicht auf unser Produktivsystem. Wenn sich da nämlich jemand ver-scripted landen die Probleme auch auf meinem Tisch.

    Bei uns war damals das Problem, dass erstens das ein virtueller Server war,...

    Ich meinte schon Webspace (also ein Webhosting-Paket), keinen virtuellen Server. Auch da (bei einem virtuellen Server) musst du dich um Betriebssystem, Webserverumgebung, Patches etc. selber kümmern.

    Ich würde halt gerne wissen, was so ein Server mit moodle für eine Schule können muss.

    Guckst du hier:

    https://docs.moodle.org/38/en/Installation_quick_guide

    Schaut euch an, was auf den zentral administrierten Plattformen passiert.

    Wir haben an unserer Schule ganz bewußt auf eine eigene Moodle-Plattform gesetzt. Diese läuft auf einem angemieteten Webspace.

    Das u.a. den Vorteil, dass ich mich als Moodle-Admin eben um Moodle kümmern kann und nicht noch Hardware, Betriebssystem, Webserverumgebung (Datenbanksystem, diverse Scriptsprachen etc.) an der Backe habe.

    Außerdem ist die Bandbreite der Internetanbindung kein Problem.

    Habt ihr Kompetenzen im Bereich MOodle?

    Ja, wir haben etliche Jahre Erfahrung in Administration und Nutzung von Moodle und wir lehren das.

    Zitat

    Bitte informieren Sie die SuS, dass sie bei Erkältungssymptomen auf keinen Fall in die Schule kommen dürfen. Die Hygieneregeln im Anhang, ... , sind von allen einzuhalten. Zuwiderhandlung führt zum Ausschuss vom Unterricht.

    O.g. Aussage kam gerade in einer E-Mail von der Schulleitung. Ich bin positiv überrascht.

    Der dbb schrieb (mit Verweis darauf, dass er sich auf Bundesbeamte bezieht):

    "... Der Dienstherr schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer/seiner amtlichen Tätigkeit und in ihrer/seiner Stellung und hat alle zumutbaren Vorsichtsmaßgaben (je nach Tätigkeit z.B. Zurverfügungstellung von Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln etc.) zu treffen. Bei Beachtung dieser Vorgaben haben Beamtinnen und Beamte auch in Gefahrenbereichen ihren Dienst zu erbringen. ..."

    Das ist doch ok. So muss das auch für die Landesbediensteten sein (und sinngemäß für die angestellten Lehrer selbstverständlich auch).

    Wird die Weisung aufrecht erhalten, musst du sie ausführen, bist aber nicht für die Konsequenzen verantwortlich.

    Das Problem ist, dass in diesem Fall der Schulleiter oder auch das Schulamt die Verantwortung gar nicht übernehmen können.

    Wie soll die im Falle einer Ansteckung auch aussehen? Mit den gesundheitlichen Folgen muss dann der einzelne Lehrer klarkommen.

    ...bis zum 29. ein Hygienekonzept vorlegen sollen und wie froh alle sind, dass es diesen Konsens gibt - oder habe ich das falsch verstanden?

    Und jetzt sagt unser Held Laschet, dass ab Montag alle Prüfungsklassen wieder Unterricht haben - das ist doch absurd...

    NRW hat doch schon längst ein Hygienekonzept: "Keine Seife reicht aus und die Lehrer sollen sich mal nicht so haben..."

    Hygienekonzept heißt ja nicht zwangsläufig, dass es im Sinne von Infektionseindämmung/-verhinderung funktional sein muss.

    Die Sache ist relativ einfach:

    Zentral bereitgestellte Moodle-Instanzen bieten dem Nutzer (und auch der "Admin" einer Schule, die ein solches System nutzt, ist da erstmal nur Nutzer) nahezu keine Administrationsmöglichkeiten.

    D.h. Installationen von Plugins, Themes etc. sind i.d.R. nicht möglich. Inwieweit man so etwas anfordern kann, muss mit den Admins geklärt werden.

    Um neue Nutzer (z.B. Lehrer, Schüler) einzurichten braucht es entsprechende Rechte. Ob die dem "Admin" einer Schule zugebilligt werden ist auch mit den Admins der Moodle-Instanz zu klären.

    Außerdem muss man sich darauf einstellen, dass die Strukturen (z.B. Kurbereiche, Blöcke, Dashboard etc.) in einer zentral administrierten Moodle-Instanz festgelegt und für die einzelnen Schulen nicht veränderlich sind.

    Wenn man das alles nicht will (und ich z.B. will das nicht), dann bietet es sich an, Webspace zu mieten, der die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllt.

    Das ist nicht teuer und man kann sich um seine Moodle-Instanz kümmern, ohne mit der Server-Administration belästigt zu werden (die macht der Webspace-Hoster).

    In diesem Artikel...

    Ich finde diesen Artikel mehr als lesenswert

    https://www.msn.com/de-de/nachrich…BbRJ?li=BBqg6Q9

    ...habe ich folgendes gefunden:

    "Bisher jedoch verbietet das NRW-Schulministerium Atemmasken und Einweg-Handschuhe: Deren Einsatz sei "nicht zielführend," heißt es in einer Mail an alle Schulleitungen."

    Ganz allgemein gefragt: Kann man tatsächlich verbieten sich selbst zu schützen?!?! Auf welcher Rechtsgrundlage?

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