Hallo XXX und Kollegen (zur Info),
ab am 25.05.2018 tritt die DSGVO in Kraft nach der bereits das Anfertigen digitaler Fotografien, auf denen Personen erkennbar sind, als Datenerhebung gilt.
Da wir viele Fotos machen, auf denen Personen erkennbar sind (sowohl Kursteilnehmer, als auch Lehrer), bitte ich um eine rechtssichere Stellungnahme der vorgesetzten Dienstbehörde wie diesbezüglich ab dem 25.05.2018 zu verfahren ist.
Falls bis zum 25.05.2018 keine Stellungnahme vorliegt, sehe ich mich ab dem 25.05.2018 bis zum Vorliegen einer solchen Stellungnahme nicht in der Lage weiterhin beispielsweise Gruppenfotos auf Exkursionen anzufertigen.
Anbei noch zwei Links zum einlesen in die Problematik:
https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wiss…fotografen.html
Grüße
XXX