Als langjährige Vertretungsplanerin würde ich gern mal dazu sagen:
Die Ansage, dass für Kind Krank - Tage eine AU am ersten Tag vorliegen muss, kam bei uns mal vom Schulamt. Das habe ich an das Kollegium dann so weitergegeben.
Ich bitte immer darum, Krankheiten bitte so früh wie möglich zu melden. Es hilft mir und dem Kollegium so gar nichts, wenn die betreffende LK mir um 7.30 Uhr mitteilt: „Ich wollte erstmal probieren, ob das Fiebermittel wirkt“, oder „Ich dachte ich geh mal duschen und dann geht die Migräne vielleicht vorbei“ oder sowas. Wer sich krank fühlt möge sich lieber rechtzeitig abmelden und dann nur halb krank sein als erst auf dem Weg zur Arbeit festzustellen, dass es doch nicht geht oder im Laufe des Vormittags auszufallen, weil die Hustenanfälle zu doll sind und die Stimme und der Kreislauf versagt. Gern am Abend, Inder Nacht, egal, ich plane morgens eine halbe Stunde zu Hause für den VP ein.
Das klappt mittlerweile gut, ich muss aber neue LK immer wieder darauf hinweisen. Aber: das ist natürlich eine Bitte, der gern alle nachkommen sollen. Wer um 7.30 Uhr das kotzende Kind dann doch nicht in die Kita schicken kann muss natürlich um 7.30 Bescheid gehen und nicht früher. Aber das sind gewöhnlich Ausnahmen. Und so würde ich die Regelung im AusgangsPost hier doch auch verstehen. Zumindest würde ich mich entsprechend wohlwollend bemühen, mich an diesen Verhaltenskodex zu halten. Wenn es dann mal nicht geht, geht es eben nicht. Abgesehen von der AU für kranke Kinder kann das ja keine dienstrechtlichen Konsequenzen haben….