Beiträge von stoepsel

    Wie viel Elternzeit hat deine Frau noch? Wäre eventuell auch Teilzeit in Elternzeit möglich?


    Das Konstrukt mit dem Ehrenamt kenne ich bei Schulen nicht. Vor allem nicht bei Lehrern.

    Kann sie da bei der Schulleitung noch mal nachfragen, wie das laufen würde?

    Am Besten schriftlich den Plan festhalten und dann rechtlich beraten lassen, falls es komisch klingt.

    Ursprünglich wollte sie bis zum 24. Lebensmonat Elternzeit nehmen. Da aber das Geburtsdatum zu nah an den Weihnachtsferien liegt, hat die Bezirksregierung seinerzeit quergeschossen und wir sind auf den 23. Lebensmonat gegangen. Warum wir das alles nicht verlängern, hat diverse Gründe (nicht dienstlicher Natur).


    Sie würde dann bis einschl. November einen Ehrenamtlervertrag bekommen 6 Std. unterrichten, also quasi in Vorleistung gehen, was dann im 2. Hj. abgegolten wird durch weniger gegebenen Unterricht.

    Wie gesagt, es klingt alles sehr … komisch und für mich nicht ganz sauber.

    Hallo zusammen,

    meine Frau beendet im kommenden Schuljahr ihre Elternzeit (Anfang Dezember) und möchte mit 50% in den Dienst zurückkehren – soweit, so gut. Im Gespräch mit der Schulleitung wurde sie gefragt, ob sie auch zum Anfang des kommenden Schuljahres zurückkehren könne, damit sie im Dezember nicht mit Vertretungen versorgt werden müsse und erst ab dem 2. Halbjahr einen regulären Stundenplan bekäme.

    Und ab hier wird die Sache für mich seltsam: Der Vorschlag der SL war, dass sie ab August mit 6 Stunden zurückkehrt mit einem Ehrenamtlervertrag. Ab dem 2. Halbjahr soll sie dann auf 50% hochfahren (12,75 Stunden).

    Das klingt für mich ziemlich nach juristischer Grauzone und Trickserei. Hat hier jemand mit so einem Schema Erfahrungen? Wie läuft das mit der Bezahlung?

    Klar, der Ehrenamtlervertrag würde ihre 6 Stunden unentgeltlich machen; aber würde sie dann im 2. Halbjahr diese Stunden nachträglich entlohnt bekommen? Oder wird hier getrickst, indem man auf dem Zettel 18 Stunden aufschreibt (und zahlt) und sie 12 Stunden unterrichtet?


    Für Tipps und/oder Erläuterungen bin ich Euch sehr dankbar. :)

    Der Vollständigkeit halber... Du hast das Geld schon bekommen, ohne dass es irgendwo vermerkt war. Jetzt ist es offiziell auf deiner Abrechnung und muss natürlich abgezogen werden, damit die Gesamtrechnung stimmt. Oder so.

    Danke für die Info. :) Manchmal ist LBV-Sprech verwirrend; bunt wird's immer, wenn die Mehrarbeit mit Rückrechnungszeitraum 4-5 Seiten füllt.

    Kann mir mal einer die Bezügemitteilung 03/24 erläutern? Bei mir stehen unter der Rubrik "sonstige Be- und Abzüge" einmal die 1.800€ als Inflationsausgleich und direkt darunter –1.800€ als Nachverrechnung aus Vormonat. Warum wird das so ausgewiesen?

    Du müsstest dann einen Langantrag stellen und dort angeben, dass deine Frau ab EZ beihilfefähig ist. Als Beleg musst du das Schreiben der BZ zur Elternzeit einreichen. Wir haben hier auch die Beihilfenumnern angegeben zur Hilfe. Ich meine, dass deine Frau auch einen Langantrag stellen muss und dort angibt, in EZ zu sein ( Ich musste einen stellen, ich habe aber auch weiter gearbeitet, aber unter 50%, deshalb war ich auch über meinen Mann beihilfefähig - kann bei kompletter EZ anders sein)

    […]

    Denkt daran, dass ihr für die Langzeitanträge auch die angepassten Versicherungsscheine benötigt. In EZ über dich beihilfefähig hat deine Frau 70% Beihilfeanspruch.

    Danke für die Tips! :) Vielleicht liegt es jetzt an der Uhrzeit, aber wo gebe ich das im Langantrag an, daß meine Frau ab EZ beihilfefähig ist? Auf Seite 2 "2 Angaben zu Angehörigen" und dann in "Angehörige hat einen eigenen Beihilfeanspruch"?


    Zum "Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag" sagt finanzverwaltung.nrw.de, daß die Erstattung (31€) automatisch bewilligt werde und ich keinen Antrag stellen müsse. Das heißt, ich kreuze auf S. 3 "4 Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag" Ja an und setze dann das Kreuzchen bei "Nachweis liegt vor"? Das gibt die Ausfüllhilfe bei finanzverwaltung.nrw.de nicht her.

    Sorry für die dummen Fragen, ich stelle zum ersten Mal einen Langantrag. :(


    Der andere Nebenkriegsschauplatz sind die Bezügemitteilungen als Nachweis für den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag im Langantrag: LBV sagt bei mir "StKl I, geschieden", bei meiner Frau "StKl I, verheiratet" (wir sind beide miteinander verheiratet), Kinderfreibetrag bei mir 0,5. Mein Steuerberater und ich haben schon mehrmals in Düsseldorf auf die unsinnigen Angaben hingewiesen, bis jetzt keine Reaktion.

    Typisch deutsches Beamtentum: Selbst ein Neugeborenes hat bereits Ärger mit der Beihilfe.

    Sagen wir mal so: es scheint des Deutschen Hobby zu sein, für anscheinend einfache Sachverhalte komplizierte Verfahrensweisen zu entwickeln ("Passierschein A38") mit löchrigen Erläuterungen, so daß zum Schluß der unbedarfte Antragsteller die Brocken hinwirft. Eine andere traurige Geschichte aus dem familiären Umfeld: die Flutkatastrophe in Ahrweiler und das Abrufen von finanziellen Hilfen …

    Guten Abend zusammen,


    ein leidiges Thema, das mich und meine Frau schon seit Wochen beschäftigt: Der Beihilfeantrag als frisch gebackene Eltern.

    Worum geht es? Meine Frau (auch verbeamtete Lehrerin) befindet sich derzeit in Elternzeit und über Flurfunk, Hörensagen usw. heißt es, daß meine Frau in der Elternzeit die Beihilfe "über mich" erhält. Soweit, so klar. Von der Beihilfestelle gab es nur in einer E-Mail die Ansage, ich müsse den "Beihilfeantrag lang" ausfüllen. Aber was füllt meine Frau aus?

    Wir wollten nämlich die gesammelten Krankenhausrechnungen von Schwangerschaft bis Geburt einreichen (bei mir noch sonstige Belege aus dem letzten Jahr), sind aber jetzt unsicher, ob ich die in meinen Antrag einreichen muß (wenn ja, was füllt meine Frau dann aus?) oder wir beide zwei getrennte Beihilfeanträge in einem Kuvert einreichen müssen und bei wem der "Zuschuß für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung" angekreuzt werden muß.


    Eine erneute Anfrage bei der Beihilfestelle brachte mir nur eine Antwort nach dem Schema "Sie sind uns lästig!" ein. Es tut mir leid, euch damit zu behelligen, aber (teils stenographisches) Amtsdeutsch auf Antragsbögen ist mir immer ein Graus. :(

    Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendetem 1. Lebensjahr. […]

    Wie meine Vorrednerin schon schrieb, es fehlt auch hier das Personal im Kindergarten.

    Zitat von Karl-Dieter

    Ob 2 oder 3 Monate Basiselterngeld weg sind, kommt drauf an, wie weit euer Kind vor dem jeweiligen Geburtstermin geboren wurde, weil die Weiterzahlung der Bezüge im Mutterschutz nach der Geburt verfällt ja bei einer früheren Geburt nicht, sondern wird hinten dran gehängt.

    5 Tage früher: errechneter Termin 27.12., tatsächlicher Termin 22.12.


    Wir werden es vermutlich bis zum Ende des EG-Bezugs machen. Ich warte ab, welche "so geht das aber nicht"-Mails wir bis dahin von den verschiedenen Stellen bekommen. :D


    Was ich ja nicht verstehe, warum Digitalisierung in einigen Bundesländern kleingeschrieben wird. Ganz am Anfang waren wir euphorisch, den Antrag online stellen zu können, bis wir dann feststellen durften, daß es Elterngeld online in NRW nicht gibt. :super:

    Vorschlag: nehmt ihr danach noch Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch? Dann könntet ihr da auch noch mal anders überlegen.

    Das war von uns jetzt nicht vorgesehen, da es ein Teizeitverhältnis voraussetzen würde.

    Du beruhigst mich aber schon einmal in der Hinsicht, daß ich sämtliches Kleingedrucktes (Elterngeld = Lebensmonate, Elternzeit ≠ Lebensmonate) anscheinend nicht so falsch verstanden habe.

    Hallo zusammen,

    ich bin auf dieses Thema gestoßen, weil es mich (und meine Frau) auch in ähnlicher Form betrifft. Einen neuen Thread wollte ich deswegen aber nicht aufmachen. Folgende Situation ist bei uns eingetreten:


    Unser Kind ist am 22.12.22 zur Welt gekommen (pünktlich am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien). Weil Kindergartenplätze bei uns rar gesät sind, plant meine Frau 24 Monate in Elternzeit zu bleiben (ich nehme 2 Monate: 1. Lebensmonat u. 9. Lebensmonat). Das heißt also, daß sie am 21.12.2024 aus der Elternzeit zurückkäme. Der Antrag wurde von der BezReg Köln abgewiesen ohne Begründung. Danach entwickelte sich ein "E-Mail-Ping-Pong", weil der/die SachbearbeiterIn ja nur von Mo-Do 9-12h Telefonsprechzeit hat. Es ist einfach nur nervig und zermürbend, wenn man denen jede Information einzeln aus der Nase ziehen muß. Der Grund war dann, daß man die Ferien nicht aussparen dürfe. Ja, tun wir aber nicht. Das Kind ist nunmal am 22.12.22 geboren, dass die Elternzeit dann endet, haben wir ja nicht getrickst.

    Jetzt schlägt der/die Sachbearbeiterin vor, meine Frau solle bis zum 8.12.24 in Elternzeit bleiben, was ich für unsinnig halte, da man keine halben Monate Elternzeit nehmen kann/darf (wurde uns so von Kollegen gesagt, die zuvor Spaß mit der BRK hatten).


    Beim Elterngeldantrag (ja, ich weiß, das ist jetzt nicht die BezReg) hat man mir über 27 Ecken zu verstehen gegeben, meine Frau müsse die Lebensmonate 1-3 für das Basiselterngeld ankreuzen, da ihr Mutterschutz ab Geburt bis zum 21.02.23 reiche und somit 3 Monate tangiere. Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen zu oder kennt jemand den Text, wo dieses Kleingedruckte steht? Auf der Seite des Ministeriums/Elternportal finde ich nichts (da sind übrigens in den Beispielen die Kinder auch gefühlt immer am 1. eines Monats geboren). :(


    Danke!

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