Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit sonst organisierbar sein?
Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse.
zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen.
zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?