Kurze Frage des Interesse halber:
Was passiert denn, wenn eine Wiedereingliederung als gescheitert angesehen wird? Also was sind Konsequenzen?
Kurze Frage des Interesse halber:
Was passiert denn, wenn eine Wiedereingliederung als gescheitert angesehen wird? Also was sind Konsequenzen?
Bin darauf gespannt, was nächste Woche für ein Angebot vorgelegt wird, aber viel haben wir wohl nicht zu erwarten…
Diese „steile These“ habe ich nicht aufgestellt, sondern Ärzte.
Alle beteiligen Parteien(bis auf die Bez. Reg.) sind der Meinung, dass der ärztlichen Meinung Folge zu leisten sei/ist, daher unterstützt beispielsweise auch die Gewerkschaft die juristische Intervention. PR und SBV sind ebenfalls der Meinung, dass der ärztlichen Meinung folge zu leisten sei (natürlich auch in Hinblick, dass man eventuelle Alternativen ausloten solle)
Das war auch meine Überlegung, dass es vermutlich darum geht, dass man einen solchen Fall vermeiden will.
Ich möchte zurück ans Gy
Danke für die zahlreichen Meldungen:
- der Schulformwechsel ist, laut ärztlicher Stellungnahme, der „gamechanger“, um dauerhaft dienstfähig zu belieben
- sowohl pr als auch schwebi sind im Boot, leider ist der pr wenig hilfreich gewesen, aber das wäre ein eigenes Thema…
- mein SL würde mich sofort gehen lassen, da ihm die Problematik einleuchtet, allerdings tut die Dezernentin alles, damit ich nicht wechseln kann, warum Ist mir leider auch nicht klar…
Daher strebe ich den juristischen Weg an
Bei mir geht es um gesundheitliche Gründe, die von der BezReg immer wieder nicht anerkannt werden…(Fürsorgepflicht und so…)
Daher möchte ich nun den Weg über einen Anwalt gehen.
Liebes Forum,
ich frage mich, ob schon jemand von Euch eine Versetzung über juristischen Beistand/Klage erwirkt hat?
Wenn ja, dann wäre ich bezüglich Erfahrungen dankbar!
(NRW/Gy•Ge)
Ich stelle mal eine Frage, hoffe sie ist noch nicht gestellt worden, Dr. Google konnte leider nicht helfen.
Unser derzeitiger Tarifvertrag (NRW) ist bis zum 30.9. gültig, wann beginnen denn die Verhandlungen über den neuen Vertrag? Gibt es da überhaupt schon ein Termin?
Hallo,
also wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann ist die Maßgabe für bzw. gegen eine Verbeamtung, ob du das Pensionsalter erreichen kannst (mit deiner Erkrankung).
„Meine“ Amtsärztin hat damals zu mir gesagt, dass es relativ schwierig ist jemanden abzulehnen (wichtig: hier nur für den Schulbereich), da dann klar sein muss, dass jemand vorab dienstunfähig wird.
LG
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Bei mir geht es tatsächlich darum, dass die Dienstfähigkeit erhalten bleibt, aber sich das Dezernat „wehrt“ mich gehen zu lassen. Ein entsprechender Rechtsstreit läuft schon und hoffe, dass die Gleichstellung da hilft…
Liebes Forum,
Ich habe Fragen:
Wird man bevorzugt versetzt bzw. ist es leichter versetzt zu werden, wenn man gleichgestellt bzw schwerbehindert ist?
Kann man dann auch außerhalb der regulären Versetzungstermine versetzt werden?
Danke und frohe Ostern!
Hallo zusammen,
ich greife mal die Anfangsfrage auf, aber vielleicht etwas spezieller:
Bis wann bekommt man denn spätestens Rückmeldung bezüglich der Versetzung?
Danke für Eure Infos!
Werbung