Versetzung mit Gleichstellung/Schwerbehinderung

  • Liebes Forum,


    Ich habe Fragen:


    Wird man bevorzugt versetzt bzw. ist es leichter versetzt zu werden, wenn man gleichgestellt bzw schwerbehindert ist?


    Kann man dann auch außerhalb der regulären Versetzungstermine versetzt werden?



    Danke und frohe Ostern!

  • Wird man bevorzugt versetzt bzw. ist es leichter versetzt zu werden, wenn man gleichgestellt bzw schwerbehindert ist?


    Kann man dann auch außerhalb der regulären Versetzungstermine versetzt werden?

    Deine Schwerbehindertenvertretung kann dich kompetent beraten in der Frage und wird dich ggf. auch unterstützen im Versetzungsverfahren. Ich empfehle in jedem Fall, diese Beratung und ggf. Unterstützung wahrzunehmen.


    Persönlich (als selbst Schwerbehinderte) hoffe ich, dass die Schwerbehinderung/Gleichstellung sich nur dann auf das Verfahren auswirken kann, wenn die Versetzung im kausalen Kontext mit der Schwerbehinderung steht (erforderliche, regelmäßige Facharztbehandlung an für Pendeln zu weit entfernt liegendem Ort X, mangelnde Barrierefreiheit am aktuellen Schulstandort bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustands, erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustands durch Mobbing/Bossing an der Schule, etc.) und nicht einfach nur Mittel zum Zweck sein darf, um eine sonst dienstlich nicht mögliche Versetzung erzwingen zu können. Letzteres empfände ich persönlich als unfair und auch als Missbrauch des Schwerbehindertenrechts bzw. -status. Schließlich geht es dabei (entgegen mancher Vorurteile) nicht um Vorteilsnahme, sondern um Nachteilsausgleich.


    Zumindest in dem ersten von mir dargestellten Fall (Versetzung steht in einem kausalen Kontext zur Schwerbehinderung) weiß ich für mein Bundesland (BW), dass die Schwerbehinderung in diesen Fällen ganz klar ein Versetzungsverfahren erleichtert. So hätte ich im vergangenen Schuljahr- wie mir sowohl meine SL, als auch die Schwerbehindertenvertretung (ungefragt) bestätigt haben- ganz problemlos in der Probezeit eine Versetzung herbeiführen können, nachdem die schulische Situation (Mobbing) meine gesundheitliche Lage massiv verschärft hatte. Diese Versetzung hätte ich dann auch mitten im Schuljahr, also unabhängig von Versetzungsterminen erzwingen können meinte meine Schwerbehindertenvertretung damals, einfach weil die Situation eben derart ungesund war für mich und völlig klar nicht durch mich verschuldet war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Bei mir geht es tatsächlich darum, dass die Dienstfähigkeit erhalten bleibt, aber sich das Dezernat „wehrt“ mich gehen zu lassen. Ein entsprechender Rechtsstreit läuft schon und hoffe, dass die Gleichstellung da hilft…

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Bei mir geht es tatsächlich darum, dass die Dienstfähigkeit erhalten bleibt, aber sich das Dezernat „wehrt“ mich gehen zu lassen. Ein entsprechender Rechtsstreit läuft schon und hoffe, dass die Gleichstellung da hilft…

    Hol dir deine Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot, damit diese dein Versetzungsgesuch begründet unterstützen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn es darum geht, eine akute Gefährdung der Dienstfähigkeit abzuwenden, befinden wir uns übrigens nicht im normalen Versetzungsverfahren. Da hier die Versetzung aus Fürsorgegründen erfolgt, ist dies eine Versetzung aus dienstlichen Gründen, die auch außerhalb üblicher Versetzungstermine erfolgt. Die Einschaltung des RA sollte letztes Mittel sein, wenn der reguläre Weg nicht zum Erfolg führt. Ich empfehle daher dringend Schwerbehindertenvertretung und Personalrat mit ins Boot zu holen. Auf jeden Fall solltest Du Dich um ein entsprechendes fachärztliches Attest bemühen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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