Beiträge von Prinz Eisenscherz

    Hallo zusammen!


    Ich habe eine Frage zu den Erwartungen hinsichtlich unterschiedlicher Operatoren bei NRW-Mathe-Abitur-Klausuren bei der Ermittlung von Integralen.


    Mein Kenntnisstand:

    - Operator "Bestimme": Angabe oder Verwendung von Stammfunktionen nicht erforderlich, voller Einsatz des GTRs zulässig.

    - Operator "Berechne" (oder synonym: "Bestimme rechnerisch"): Angabe und Verwendung von Stammfunktionen erforderlich.



    Soweit ich weiß, folgen die Modelllösungen der früheren Abiturjahrgänge dieser Unterscheidung. Bei der Modelllösung der diesjährigen Abiturklausuren (Grundkurs) finden sich in der Modelllösung jedoch anscheinend keine Stammfunktionen mehr bei der Auswertung von Integralen, obwohl der Operator der Aufgabenstellung eindeutig eine Berechnung verlangt.


    Ist mein oben skizzierter Kenntnisstand falsch? Gab es Änderungen in den Anforderungen? Habe ich etwas übersehen? Muss/darf/soll ich Punkte bei fehlenden Stammfunktionen abziehen?


    Danke für Hinweise!


    Viele Grüße,

    Prinz Eisenscherz

    Das sehe ich ähnlich: Einen gewissen Anteil des eigenen Gehalts in die eigene Arbeit zu reinvestieren, um effizienter arbeiten oder den eigenen Job zufriedenstellender gestalten zu können, hat seine Berechtigung.


    Ergänzen möchte ich - auch um den Bogen zu schließen -, dass es noch besser wäre, wenn unser Arbeitgeber sinnvolle Investitionen übernehmen würde. Es bleibt sonst immer ein wenig das Gefühl einer Selbstausbeutung.


    (Und das ist natürlich auch eine Frage des sinnvollen Wirtschaftens: Für die beispielhaft genannte Diagnosesoftware waren keine 55€ da. Dafür sitzen wir auf ca. tausend iPads...)

    Ich zahle die Abos, die ich für die Schule benötige selbst. Ich habe eine Jahreslizenz für Socrative und zahle monatlich $20 für ChatGPT 4.0


    Die Arbeitszeit, die ich dadurch einspare, wiegt die Kosten um ein Vielfaches auf. Daher lohnt sich das für mich auf jeden Fall. Und beide Programme nutze ich ohnehin teilweise auch privat.


    Das sehe ich ähnlich: Einen gewissen Anteil des eigenen Gehalts in die eigene Arbeit zu reinvestieren, um effizienter arbeiten oder den eigenen Job zufriedenstellender gestalten zu können, hat seine Berechtigung.


    Bei potenzieller Arbeitszeit-Einsparung sollte man aber sehr genau hinsehen, denn mitunter erzielt man bloß eine Qualitätssteigerung oder schraubt durch die erweiterten Möglichkeiten unbewußt die eigenen Ansprüche höher und findet sich hinterher in einer vergleichbaren Ausgangslage wieder.

    Hallo zusammen,


    ich interessiere mich für die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, Kosten, die für Unterrichts-Software (oder auch anderes Material) anfallen, auf Schule bzw. die Eltern der betroffenen Schüler "abzuwälzen". Viele Webangebote offenbaren ihren vollen Funktionsumfang ja erst in der kostenpflichtigen Pro-Variante, sei es, dass man eine zeitlich befristete Lehrer-Lizenz erwirbt oder eine bzw. mehrere Klassen-Lizenzen. Für meinen Mathematik-Unterricht kenne ich eine ganze Reihe solcher Software, die ich gerne einsetzen würde, bei denen mich die entstehenden Kosten aber bislang abgeschreckt haben.


    Darf ich meinen Schülern einfach einen Elternbrief mitgeben mit der Aufforderung, zur nächsten Stunde x Euro herauszurücken (Wenn ja, groß darf x sein?)? Welche Schul-Budgets ließen sich - idealerweise niedrigschwellig - anzapfen?


    In diesem Zusammenhang muss ich leider meine absolute Unkenntnis gestehen, weshalb ich für Ratschläge oder Hinweise eurerseits sehr dankbar wäre!


    Viele Grüße vom edlen

    Prinz Eisenscherz

    Was für ein Bandbreitenmodell? Den Begriff kenne ich nur im Arbeitsrecht als individuelle Vereinbarung eines AN mit seinem AG durch Mehrarbeit in einer bestimmten Zeit bereits vorab definierte Kompensationstage zu erhalten. Eine Entsprechung hierfür wäre im Lehramt ein tatsächlicher Unterrichtseinsatz von einer halben oder ganzen Stunde oberhalb des festen Deputats für ein halbes oder ganzes Schuljahr und entsprechenden Einsatz unterhalb des festen Deputats im darauffolgenden Halb- oder Schuljahr als Ausgleich. Dabei wird aber jeweils die grundlegende Arbeitszeit - die bei Lehrkräften mit ganz klar definiertem Stundendeputat festgelegt ist - nicht verändert.

    Eine ausführliche Erklärung findet sich unter https://www.lehrerseite.com/bandbreite/.


    Dort wird unter anderem Folgendes zitiert:


    § 3 Pflichtstunden-Bandbreite

    (1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden. Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.

    (2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.“(VO zur Ausführung des § 93Abs.3 SchG v. 18.3. 2005) – BASS 11-11 Nr.1).

    Das ist schlicht unzulässig. Ein Kollegium kann - Entlastungsstunden hin oder her - keine Deputatserhöhung beschließen. Damit hätte die Lehrerkonferenz ihre Entscheidungsbefugnisse gemäß §68 SchulG NRW erheblich überschritten. Das ist auch nicht mehr durch die mögliche Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle nach §93 Abs. 4 SchulG NRW gedeckt.

    Also das ist schon einmal interessant... Dieses System läuft bei uns (NRW) im Rahmen dieses Bandbreiten-Modells. Vielleicht erklärt das einiges.

    und (abgesehen davon, dass es so oder so nicht zulässig wäre) den kann jemand vorlegen? und der wurde mehrheitlich gefällt von Kolleg*innen, die dadurch jede Woche eine Stunde mehr arbeiten? (und noch da sind?)

    Ich habe das Protokoll nicht bei uns im Dateibereich gefunden (dort reichen die Protokolle nur bis 2020 zurück). Ich vermute, es gibt bei uns im LZ einen entsprechenden Ordner. Ich hatte mir vorgenommen, nach den Ferien dort einmal zu wühlen.

    Ich finde es auch gerechtfertigt, wenn es Entlassungsstunden für Klassenleistungen gibt. Nur warum Gymnasien ein Budget dafür zu haben scheinen und andere Schulformen, in denen das deutlich mehr Arbeit macht, nicht, erschließt sich mir nicht.

    Hier des Rätsels Lösung: Ich habe versäumt zu erwähnen, dass bei uns jeder Kollege 45 Minuten (entsprechend anteilig bei Teilzeit) zusätzliche Arbeitszeit in einen Topf wirft, aus dem dann zusammen mit den offiziellen Entlastungsstunden in erster Linie für Klassenleitung und Korrekturen Entlastungen verteilt werden.


    Dies entspricht de facto einer Umverteilung und macht schon Sinn, da nicht jeder eine Klasse leitet, was ja einen höheren Aufwand bedeutet, und nicht jeder vergleichbare Lasten an Korrekturen zu stemmen hat ("Bandbreiten-Konzept").

    Okay, danke.


    [...], unabhängig davon finde ich es etwas lächerlich, für eine Klassenleitung überhaupt Anrechnungsstunden zu vergeben, da es meines Erachtens nach zu den Aufgaben eines Lehrers gehört.

    Bei uns gibt es für die Klassenleitung (jeweils zwei Lehrer) eine Stunde Entlastung; der Großteil der übrigen Stunden soll für die Korrekturen vergeben werden (die aber natürlich auch zu den Aufgaben eines Lehrers gehören...) .


    Um die Anzahl der Entlastungsstunden zu ergründen, müsste man also die Zahl der Grundstellen kennen - da komme ich jetzt auch gerade nicht weiter. Wie sollte das denn bei einem fünfzügigen Gymnasium (ca. 1200 Schüler bei einer Hundertschaft von Kollegen) ungefähr aussehen?


    Danke!


    Gruß, P.E.

    Hallo zusammen!


    An meiner Schule wird einmal pro Jahr per Formular die Belastung durch Klassenarbeiten/Klausuren abgefragt, woraus dann zusammen mit einigen anderen Belastungsfaktoren wie z.B. Klassenleitung die Zahl der angerechneten Entlastungsstunden ermittelt werden soll. Und während es durchaus eine Übersicht gibt, wie das alles im Prinzip zusammengerechnet werden soll, erfahren wir nur das Endergebnis, so dass es unmöglich ist, im Detail nachzuvollziehen, ob überhaupt korrekt gerechnet worden ist.


    Aus meiner Sicht ist das Thema Arbeitszeit durchaus ein sensibles, weshalb ich mir diesbezüglich eigentlich mehr Transparenz wünschen würde. Daher interessiert mich, wie dies an euren Schulen gehandhabt wird. Erhaltet ihr detaillierte Informationen, die es ermöglichen, die genaue Zahl eurer Entlastungsstunden wirklich nachvollziehen zu können?


    Könnte mir vielleicht in diesem Zusammenhang jemand sagen, wie ich herauskriege, wie groß die Zahl der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Entlastungsstunden überhaupt ist?


    Vielen Dank im Voraus!


    Gruß, P. E.

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