Beiträge von Avantasia

    Zitat

    Original von silke111
    d.h. ich darf auch keine teile eines schulwerkes, z.b. ein bild, einscannen, in ein arbeitsblatt auf word, das ich selbst erstelle, einfügen und dann nur zur eigenen nutzung auf meinem rechner speichern??


    Richtig, das muss mit dreimaligem Kopieren, bis das Bild die richtige Größe hat, Schere und Klebe erfolgen. Dann darfst du es dir in Papierform in deinen Ordner heften.


    À+

    Nein, du darfst sie gar nicht einscannen. Du darfst sie kopieren und auf Papier austeilen. Ganz auf Nummer Sicher gehst du, wenn du den Verlag anschreibst und ganz freundlich fragst, ob du für deinen Kurs drei Seiten in digitaler Form auf dem Smartboard nutzen dürftest. Kleine Bitten schlagen die Verlage dann nicht unbedingt aus.


    À+

    "Wie nett, der da macht sogar Unterricht, ohne Geld dafür zu verlangen. Also regen Sie sich doch nicht so auf, dass Ihnen das Weihnachtsgeld gestrichen wurde."


    Was ich damit sagen will, ist, dass das was du machst, zwar sehr rühmlich ist und du für die Kinder sicherlich nur das beste willst. Aber angesichts der Sparmaßnahmen, die einerseits nicht im Sinne der Lehrer, aber vor allem nicht im Sinne der Schüler ist, solltest du es dir genau überlegen, ob du die Sparmaßnahmen unterstützen willst oder lieber für ein geringes Gehalt deine Arbeit an einer anderen Schule fortsetzen möchtest. Den anderen Lehrern könntest du sonst als Vorbild für noch mehr Arbeit für weniger Geld dienen.


    À+

    Salut!


    Meine Klasse hat seit der 5. Klasse ein Patenkind, für das sie monatlich 1 Euro von ihrem Taschengeld spendet. Das hat die damalige Klassenlehrerin mit ihnen eingeführt, und sie hat die Klasse dann auch Briefe schreiben lassen. Nun, in der 8. Klasse, fühlt sich ein Teil nicht mehr zuständig für das Kind und würde es gerne abgeben, weil die Schüler nichts davon hätten. Der andere Teil findet das Abgeben an eine andere Klasse unmenschlich, man könne ja ein Kind nicht einfach so weiterreichen. Ich selbst hatte mit dem Kind wenig zu tun, das Geld haben die Schüler eingesammelt und an die ehemalige Klassenlehrerin weitergegeben.


    Ich stehe da gerade zwischen den Stühlen: einerseits finde ich es eine wichtige Sache, Verantwortung für ein Menschenleben zu übernehmen. Ich selbst bin durch die Patenkindaktion meiner Klasse am überlegen, bei Plan International oder SOS Kinderdörfer eine Patenschaft zu übernehmen, weil ich etwas an andere Kinder zurückgeben möchte, die es nicht so gut wie ich haben. Vielleicht wäre auch der Besuch bei von der Organisation ganz hilfreich für die Schüler.


    Andererseits verstehe ich auch die andere Gruppe, die meint, dass man da nur Geld hineinsteckt, ohne etwas zurückzubekommen, und weil man einmal sich dafür entschieden hat, nun bis zum Abitur das Kind behalten muss.


    Wer von euch hat auch ein Klassenpatenkind? Wie kümmern sich die Schüler darum?


    Ich freue mich auf eure Antworten.


    À+

    Wenn du, wie in einem anderen Thread geschrieben, demnächst 25,5 Stunden arbeiten wirst, wirst du kaum Zeit haben, noch Nachhilfe zu geben, jedenfalls nicht als Berufsanfänger. Solltest du wider Erwarten doch noch Zeit dafür finden, dass du soviel Nachhilfe gibst, dass du damit auf 400€ kommst, erklär mir bitte deinen Trick.


    Zu deiner Frage: Ich gehe mal davon aus, dass du bei 25,5 Stunden wesentlich mehr als 800 € verdienst, das heißt, dass du ganz normal Steuern zahlen wirst und auch die 400€ ganz normal versteuert werden, das zählt nämlich nicht mehr als Geringverdienst. Wäre ja auch zu schön, sich mit 5 400€-Jobs über Wasser zu halten. Ich schätze mal, dass von den 400€ brutto so ca. 250€ netto (wenn überhaupt, mehr brutto bedeutet auch höherer Steuersatz) übrigbleiben.


    À+

    Versteuert wird immer die Summe aus allen Tätigkeiten. D.h. wenn du als angestellter Lehrer UND als Nachhilfelehrer ZUSAMMEN unter 400€ verdienst, dann musst du das nicht versteuern ("Geringfügig Beschäftigter").


    À+

    Zitat

    Original von sina
    Hinzu rechne ich noch die Tage, an denen ich mehrmals am Tag in die Schule gefahren bin (Elternabend / Schulkonferenz)


    ... oder länger dort geblieben ist. Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden bzw. mehr als 14 Stunden erfordern besondere Erwähnung. Such mal nach "Verpflegungsmehraufwand" im Internet.


    À+

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