Beiträge von sonnenschein2022

    Hallo zusammen,


    ich bin derzeit in Elternzeit und vertrete mich an einer anderen Schule als meiner Stammschule selbst mit 19,5 Stunden (das läuft natürlich per Abordnung). Da meine Elternzeit bald endet und ich ungern an meine Stammschule zurückkehren möchte, überlege ich mich nun auf ausgeschriebene A14-Stellen zu bewerben (Versetzungsantrag ist auch gestellt, sieht aber nicht rosig aus).

    Nun zu meiner Frage: Wie sähe hier ein Revisionsverfahren aus, da ich ja voll an einer anderen Schule als meiner Stammschule arbeite?

    Es dreht sich um ein Verfahren in NRW.

    Guten Morgen zusammen,


    in NRW wird nach Paragraph 34 LVO geregelt, dass man sich nur auf Funtionsstellen bewerben kann, wenn man mind. 3/4 Jahre hauptberufliche Dienstzeit vorweisen kann. Hinweise zur Dienstzeit entnimmt man Paragraph 10 LVO, in dem steht, dass Elternzeit bis zu drei Jahren zur Dienstzeit hinzugerechnet wird (unabhängig von der Ruhegehaltfähigkeit). Kann man sich also auf eine Funtionsstelle bewerben, wenn in der benötigten Dienstzeit auch Elternzeit enthalten ist oder wird sie durch den Zusatz "hauptberuflich" ausgeschlossen?

    Ich bin aktuell in einer ähnlichen Lage, NRW, Grundschule:


    Wie wäre den formell das Procedere? Ich melde mich beim Schulamt mit dem Wunsch, mich in der Elternzeit selbst zu vertreten. Sofern ich nicht nach einem Jahr zurückkomme, verfällt ja mein Anspruch , an meiner alten Schule (A) eingesetzt zu werden. Daher wäre es ja nach Absprache mit dem Schulamt möglich, an einer anderen Schule (B) mit hohem Personalbedarf eingesetzt zu werden, was dann aber weder einer Abordnung noch einer Versetzung gleichkommt („in Elternzeit wird nicht versetzt“). Sollte es mir an der Schule B so gut gefallen, dass ich dort bleiben wollen würde, müsste ich dennoch den Antrag über Oliver stellen und könnte ggf dann doch ganz woanders eingesetzt werden? Ortswunsch sticht Schulwunsch, oder wie war das?

    Wenn du dich in Elternzeit selbst vertrittst, kannst du dir eine Vertretungsstelle über Verena suchen und wirst - wenn die ausschreibende Schule dich auswählt - dann für die Dauer der Vertetungsstelle abgeordnet (bei mir im Moment der Fall). Versetzung bleibt davon unberührt, muss ganz normal über Oliver beantragt werden und auf dem Dienstweg eingereicht werden, also über die

    1. Es ist immer noch so, dass der Versetzungswunsch nach der Elternzeit in der Regel priorisiert wird. Anders als früher ist die Versetzung allerdings nicht mehr so sicher.
    2. Wenn du dich während oder mit Ende der Elternzeit versetzen lässt, bekommt die Schule nicht unbedingt einen Ersatz. Im besten Fall rutscht sie in den Unterhang und bekommt in der nächsten Runde eine Stelle zugewiesen und findet einen geeigneten Bewerber. Im schlechtesten Fall bleibt sie auf dem Unterhang hängen. Das könnte neben Fachmangel der Grund sein, wieso deine SL eine Versetzung für die Schule nicht so gut findet.

    Ist tatsächlich das erste Mal, dass ich höre, dass Versetzungen nach der Elternzeit immer noch priorisiert werden. Dann kann ich ja noch hoffen. Würde gern an der Schule, an der ich im Moment in Abordnung bin, bleiben.

    Vorteile würde dies deiner Schule eher nicht bringen, denn du besetzt weiterhin die jetzige Planstelle.

    Abordnungen passieren ja oft, um beispielsweise Unterrichtsbedarfe zu decken.

    Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geschieht meist unter einer Voraussetzung, beispielsweise wird jemand für eine Wiedereingliederung abgeordnet. Ist die Wiedereingliederung erfolgreich, dann wird auch versetzt. Salopp könnte man sagen, dass die neue Schule die Möglichkeit hat sich den Kandidaten/die Kandidatin „anzuschauen“ und ein Bild macht, wie eine „kleine Probezeit“.

    Könnte die jetzige Schule die Planstelle denn mit Vertretungsunterricht decken? Bin im Moment sowieso in Elternzeit, sodass es ohnehin eine Vertretungskraft für mich gibt.

    Hallo,


    ich bin immer noch mitten im Versetzungsprozess. Da stellt sich mir eine Frage. Ich habe von der Option "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" gehört.

    Wenn mein SL nun gegen eine direkte Versetzung ist, brächte ihm die Abordnung Vorteile, sodass er dazu eventuell zustimmen könnte? Und wie liefe so ein Verwaltungsakt ab?

    Achso: Bundesland NRW

    Hast Du mitbekommen, dass Du über den Urlaub aus familienpolitischen Gründen im Falle einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb Deiner Schulform gute Chancen hast, an einer Schule vor Ort zu unterrichten? Meine Frau macht das seit ein paar Jahren.

    Guten Morgen,


    ja, das habe ich gehört, ist aber leider nicht möglich, da ich vermutlich vorerst alleinverdienend in unserer Familie sein werde.

    Hallo zusammen,


    ich bin zur Zeit in Elternzeit und arbeite eigentlich an einem Gymnasium in NRW. Ein Versetzungsantrag für die Zeit nach der Elternzeit läuft, ist aber nicht unbedingt vielversprechend, da ich lediglich 45 km von meiner Stammschule entfernt wohne.


    Da im Moment ja händeringend Lehrer an Gesamtschulen gesucht werden, frage ich mich, ob ich mich freiwillig an eine Gesamtschule in der Nähe abordnen lassen kann und wenn ja, wie hierbei das Vorgehen wäre?


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen oder kennt sogar ein paar Tricks.8)

    Ja, Versetzung nach Elternzeit ist ja raus. Habe den Antrag zwar gestellt, aber wohne ja "nur" 46 km entfernt und muss zur Stammschule zurückkehren, da der Antrag durch die SL abgeleht wurde.🤷‍♀️ Die neue 50km Grenze erschwert mir mein Leben hier sehr🙈

    Dann nimm Dir mal einen Rechner und berechne, was langfristig günstiger ist. Kündigung, Neueinstellung, Verlust der Erfahrungsstufe und dafür volle Stelle - oder Beurlaubung, halbe Stelle und Behalten der Erfahrungsstufen bei gleichzeitigem Versuch, eine Versetzung zu erwirken.

    Also wenn ich HERRmann richtig verstanden habe, verliere ich nicht die Erfahrungsstufe, sondern nur die Jahre zur nächsthöheren Erfahrungsstufe. Da ich kurz nach Erwerb der letzten Erfahrungsstufe in Elternzeit gegangen bin, wäre dies ein Verlust, mit dem ich durchaus leben könnte. Ansonsten sehe ich, ehrlich gesagt, keine Verluste auf meiner Seite, außer ein wenig mehr Aufwand. Eine halbe Stelle wäre für uns als Familie auch finanziell schwer zu regeln.


    Bei deinem Ansatz ist mir nicht ganz klar, wie ich eine Versetzung erwirken kann. Stellt deine Frau jährlich Versetzungsanträge oder verlässt sie sich darauf, dass es nach der Beurlaubung mit der Versetzung schon funktioniert?

    Wow, vielen Dank, das sind ja tolle Neuigkeiten für mich!

    Ich komme auch aus NRW und würde es supergern so durchziehen wie du!


    Liebäugle ansonsten mit dem lückenlosen Wechsel in den Ersatzschuldienst, aber deine Lösung wäre mir lieber😉

    Wurdest du von der Behörde irgendwie befragt?


    Bzgl des Termins bei der Krankenkasse stehe ich noch auf dem Schlauch:

    Hast du als Entlassungstermin nicht den Tag vor Wiedereinstellung gewählt? Gäbe es dann Probleme bei der Versicherung?

    Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
    Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten".

    Also meine Schule ist leider "nur" 46 km entfernt, deswegen ist keine automatische Freigabe möglich. Die eigentliche Fahrzeit beträgt aber leider wegen des Ruhrgebietsstaus zwischen 60 und 90 Minuten. Völlig unmöglich mit den Kitazeiten zu vereinbaren 🙈

    Eine Absprache mit einem anderen SL habe ich tatsächlich.

    Das mit den Kindern macht die Sache für die nächsten zehn Jahre erheblich leichter.

    Du nimmst Urlaub aus familienpolitischen Gründen und machst dann Teilzeit an einer anderen Schule. Währenddessen kannst Du mit der Schulleitung der neuen Schule und dem/der zuständigen DezernentIn die langfristige Versetzung eintüten.


    Meine Frau macht das seit einigen Jahren so. Ihre formale Stammschule dürfte mittlerweile auch kapiert haben, dass sie dorthin nicht mehr zurück möchte.

    Also meinst du Elternzeit oder eine andere Form der Beurlaubung? Wie genau würde ich denn da vorgehen? Und wie viel Prozent der VZ-Stelle dürfte ich ausüben?

    Ich kann die Elternzeit ja nicht beliebig oft verlängern? Und müsste die neue Schule nicht über die ganze Zeit flexible Mittel für mich haben?

    Hast Du Kinder? Das könnte das Ganze erheblich erleichtern...

    Ja, ich habe zwei Kinder (1 und 3 Jahre) und bin noch in Elternzeit.

    Aber trotzdem macht mit niemand Hoffnung auf Versetzung (Mangelfach Mathe). Ich schaffe den zeitlichen Spagat zwischen Schule und Kinderbetreuung leider überhaupt nicht.

    Jein.
    Das Problem ist: Gesetze ändern sich. Also: es gab im Referendarsforum den Fall einer Lehrerin, die sich in NDS hatte entlassen lassen und in NDS wieder verbeamtet wurde. Abgesehen davon, dass sie ein Mangelfach in einem Mangellehramt hatte (falls es eine Rolle hat spielen können), ist es Jahre her.
    Mittlerweile verbeamtet NDS die Leute nicht mehr neu, die sich aus anderen BL selbst haben entlassen lassen, das war vor 2-3 Jahren noch ganz anders.
    Ein Erfahrungsbericht ist also sehr risikobehaftet.

    Klar. Ich wollte auch nicht sagen, dass es für dich ein Spielchen ist. Aber damit würdest du einen Grundpfeiler des Beamtentums umgehen, den du bei der Planstellenunterzeichnung eingegangen bist.
    Ich finde zwar, dass die in Kauf genommenen Einbüße deutlich genug sind, aber was das Land sich denkt, muss nicht mit Logik erklärbar sein.

    Vielen Dank nochmal. Ich halte euch mal auf dem Laufenden bzgl. der Rechtsberatung.

    Ich spiele jetzt CDL, aber es ist für mich in dem Fall die einzige mögliche Antwort: Frag den Justiziar deiner Gewerkschaft / Berufsverbandes.
    Die Bezirksregierung wirst du damit überfordern (eine Bekannte hat sich vom Beamtenverhältnis entlassen lassen, DAS hat die schon total überfordert, keine*r wusste spontan, was zu tun ist) UND sie werden womöglich nicht nach der richtigen Antwort suchen, weil sie kein Interesse an dem Spielchen haben.

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Rechtsberatung werde ich auf jeden Fall auch in Anspruch nehmen, aber es hätte ja sein können, dass er bereits jemanden gibt, der so einen Weg schonmal gegangen ist.

    Für mich wäre es ja auch kein Spielchen. Ich hätte ja schließlich auch mit Einbußen zu kämpfen, aber nur weil man mit Mitte 20 an einem Ort gebunden war, ist dies aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht immer ein Leben lang so...

    Hallo zusammen,


    leider ist das Thema Kündigung bzw. Entlassung aus dem Dienst eher Tabuthema, deswegen finde ich kaum hilfreiche Informationen zu meiner Frage.


    Ich bin in NRW auf Lebzeit verbeamtet, allerdings sehr unglücklich mit der Konstellation aus Beruf- und Privatleben. Leider will mein SL mich für eine Versetzung nicht freigeben und ich kann aus verschiedenen persönlichen Gründen nicht 5 Jahre bis zur automatischen Freigabe warten.

    In meinen Augen bliebe nichts anderes übrig, als um Entlassung zu bitten und mich erneut schulscharf zu bewerben. Ob ich dabei bisherige Pensionsansprüche verliere oder nicht, interessiert mich nicht.

    Die Frage ist, kann ich im selben Bundesland wiederverbeamtet werden, wenn ich eine neue Stelle gefunden habe? Im Gesetz zumindest wird es nicht ausgeschlossen...


    Vielen Dank im Voraus!

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