Ich wage mich mal mit folgender Aussage aus dem Busch Mehrarbeit, die nicht aufs Deputat angerechnet wird, kann nach BGB drei Jahre lang eingereicht werden.
Das haben wir hier mal oder bei oeffentlicher dienst diskutiert.
Ich wage mich mal mit folgender Aussage aus dem Busch Mehrarbeit, die nicht aufs Deputat angerechnet wird, kann nach BGB drei Jahre lang eingereicht werden.
Das haben wir hier mal oder bei oeffentlicher dienst diskutiert.
Musste die Schülerin die Seiten nummerieren?
Das habe ich. Ich lese daraus, dass einige Schule sich über das geltende Recht hinweg setzen.
Ich glaube nicht das der Verweis auf Beiträge bei lehrerforum.de eine SL überzeugt ihre Meinung zu ändern.
Kommen wir also zurück auf den rechtlichen Rahmen in NRW.
Die ADO schreibt Lehrkräften die Teilnahme vor. Der Mehrarbeitserlass definiert Mehrarbeit als unterrichtliche Tätigkeit.
pepe
Ich nutze diese Forum um meine Lücken zu schließen. Wenn es also eine Lücke im Gesetz gibt, die es ermöglicht bei normalen TdoT (ohne Unterricht) einen Ausgleich zu erhalten, würde ich sie gerne wissen.
Dann kann man da nämlich in der LeKo was fordern.
pepe
Magst du das einmal erläutern?
Langweilig finde ich ein recht schwaches Argument.
Die Antwort versteckt sich auch in §10 Ado NRW. Es gehört schlicht zum Job. Da muss nix ausgeglichen werden.
Die Gewerkschaften bieten dazu Beratungen an.
Millionär bedeutet ja heute nicht mehr all zu viel.
Mir ist die Klappe ganz schon runtergefallen, als ich das gesehen habe und ich habe seitdem eine Ahnung, was im Gesundheitswesen falsch läuft.
Habe ärgerlicherweise 62 Monate eingezahlt - hätte ich damals nicht heimatnah meine Planstelle angetreten, sondern früher, hätte ich nun rund ca. 10k€ mehr.
Dann gilt es zu rechnen und seine Arbeitszeit als Beamte(r) so zu gestalten, dass einem die Pension am Ende nicht gekürzt wird.
Geh zur DRV! Die beraten dich und gut is!
Tja, ich sag mal so: Polen liegt näher an der Ukraine als wir. Sollen sie mal ruhig so bockig weitermachen.
Wie kann man als jemand der Geschichte unterrichtet so einen Blödsinn von sich geben?
Danke, für deine Sachlichkeit bei der (un-)bewussten Verfälschung deiner Aussagen!
Ein Fall fürs Verwaltungsgericht, diese Regelung kann so nicht standhaft sein, alleine weil dann der Erholungsurlaub nicht mehr genommen werden kann oder dieser muss dann in die Schulzeit verlegt werden. Auch OK...
In NRW wird nicht genommener Urlaub (auf Antrag) ausgezahlt.
Der Schulweg aus den USA nach Australien dürfte anstrengend werden.
Ansonsten sehe ich bei deinen Plänen kein Problem.
Das ist allerdings eine Einschätzung. Konkret müsste man dann sehen, inwiefern der Staat seine Fürsorgepflicht nachkommt oder nicht. Wenn man mal die verschiedenen Länder miteinander vergleicht, dann gibt es einige die auch ohne Kindergeld und Freibeträge sich deutlich besser um ihre Nachwuchs kümmern. Ich denke aber, dass in Deutschland kein politischer Wille ist, dass überhaupt zu überlegen. Sobald es irgendwo gekürzt werden soll, ist das Aufschrei groß. Egal ob es sinnvoll ist oder nicht.
Kannst du mal Beispiele nennen für Länder, die es anders machen und wie sie das umsetzten?
Sinnvoller wäre, sämtliche Freibeträge und Auszahlungen zu streichen und flächendeckend kostenlose Angebot für Kinder zu schaffen. Schulfrühstück, Mittagessen, sämtliche Materialien, Schwimmkurs, Vereinsmitgliedschaften, Gutscheinkontingent für Kultur- und Freizeiteinrichtungen etc. pp.
Nein, es wäre nicht sinnvoller!
Es ging um die Aussage, dass das Kindergeld durch die Grundgesetz vorgeben ist. Chilipaprika sagte, dass es ihr besser gefallen würde, wenn es durch andere Leistungen ersetzt wird. Ganz allgemein. Dem hast Du widersprochen. Dabei ist es durchaus möglich die Leistungen ganz teilweise durch andere Leistungen zu ersetzen.
Nein, das geht nicht.
Es steht dem Staat frei, wie er Familien unterstützen möchte.
Ich habe dir schonmal erklärt, dass dies nicht im Sinne deiner Besoldung wäre, weil eine wie auch immer geartete Art von genereller Unterstützung (ohne Bedürftigkeit) von Familien dazu führen würde, dass der alimentative Bedarf eines Kindes außerhalb der Besoldung geregelt werden würde, was im Umkehrschluss wieder bedeuten würde, dass der Druck sinken würde die Grundbesoldung zu erhöhen; es gäbe dann sogar den Spielraum die Besoldung zu senken.
Und bevor jetzt der Einwand kommt Kinder würden kein Einkommen erzielen und ihr Existenzminimum müsste Eltern daher nicht steuerfrei gestellt werden. Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Unterhaltspflicht.
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