Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Und warum gabs dann vorher eine Beförderung dafür? So gesehen sind alle Tätigkeiten in Beförderungsämtern Teil der Dienstpflichten (von Schulleitung mal abgesehen).

    Ich vermute, um es zum einen wahrscheinlich einzelnen Personen schmackhaft zu machen, da man etwas mehr Geld bekommt und zum anderen um Zeit zu einzusparen, da man für Tätigkeiten, die die Beförderung abdeckt in der Regel keine zusätzliche Anrechnungsstunden bekommt (sondern eben mehr Geld).
    Ferner soll durch das Beförderungsverfahren sichergestellt werden, dass die auserkorene Person die Aufgaben, zusätzlich zu den allgemeinen Verpflichtungen, gut bewältigen wird.

    Tatsächlich ist das auch so; wenn es dringliche zusätzliche Aufgaben gibt, dann kann die SL Lehrkräfte zur Ausübung dieser Aufgaben verpflichten; vielleicht gibt es dann noch eine Anrechnungsstunde dafür, wenn die betroffene Person Glück hat und die LK mitmacht.

  • Ferner soll durch das Beförderungsverfahren sichergestellt werden, dass die auserkorene Person die Aufgaben, zusätzlich zu den allgemeinen Verpflichtungen, gut bewältigen wird.

    Tatsächlich ist das auch so; wenn es dringliche zusätzliche Aufgaben gibt, dann kann die SL Lehrkräfte zur Ausübung dieser Aufgaben verpflichten; vielleicht gibt es dann noch eine Anrechnungsstunde dafür, wenn die betroffene Person Glück hat und die LK mitmacht.

    Dann können wir die anderen Funktionsstellen ja auch abschaffen: kann man ja alles als Dienstpflicht deklarieren.

  • Und warum gabs dann vorher eine Beförderung dafür? So gesehen sind alle Tätigkeiten in Beförderungsämtern Teil der Dienstpflichten (von Schulleitung mal abgesehen).

    In Grundschulen war die Beförderung nicht "dafür". Die wenigen Beförderungen auf A13 mussten IMHO explizit ohne Aufgaben-Bereich ausgeschrieben werden. (Korrigiert mich gerne - ich habe diese Info nur aus den Unterlagen des Schulamtes im Kopf, habe selber nie eine ausgeschrieben.)

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Der Slogan ist doch immer "A13 für alle!", oder? Jetzt passt das auch wieder nicht? Wenn es an den GS jetzt A14-Stellen außerhalb der Schulleitung gäbe, müsste es die ja an Förderschulen, Realschulen usw. auch geben ...

    Bzw. müssten alle FöS-Lehrer, die bisher ja schon A13 waren, auf A14 heben, wenn die GS-Lehrer, die schon A13 waren, das bekommen sollen.

    Und in der SII erst ...

    Ne, ne, wir werden gehobener Dienst bleiben ... Deshalb auch keine Amts-/Strukturzulage.

    Freut euch doch, dass GS-Lehrer bei euch jetzt A13 bekommen.

    Und dass ihr mit Kindern so viel Zulage je nach Wohnort bekommen könnt ...

  • Ich glaube hier wird etwas verwechselt.

    Es geht um die Debatte, was die A12 Gesamtschullehrer ( Sek 1 Lehrer), die sich auf eine ausgeschriebene A13- Beförderungsstelle mit Zusatzfunktionen beworben haben, eine Revision gemacht haben und nach Bestenauslese NRW-weit diese Stelle bekommen haben. Sie machen oft deutliche Mehrarbeit, übernehmen Zusatzaufgaben und Verantwortung, die oft keiner mal so im normalen Dienstbetrieb übernehmen möchte. Oft haben diese Lehrer diese Ämter schon jahrelang übernommen bis sie irgendwann die Möglichkeit haben, sich auf eine Stelle zu bewerben.

    Diese Kollegen haben eine Beförderungsurkunde für das 1. Beförderungsamt, die nun nix mehr wert ist.

    Förderschullehrer haben da gar nix mit zu tun.

  • Erstens: Zumindest im Ausgangsbeitrag ging es um Grundschule, nicht um Gesamtschule.

    Zweitens: Doch, es hat schon was damit zu tun. Warum sollte es solche Beförderungsstellen (dann auf A14) an der Grundschule oder in der Sek. I geben, aber an der Förderschule nicht?

  • Wer hat denn hier geschrieben, dass es an den Förderschulen keine geben soll? Es ist halt einfach nur ein anderes Thema. Hier haben Kollegen sich in einem existierenden System hervorgetan, eine Revision vorgetanzt und wurden befördert. Dies wird nun Null und nichtig gemacht. Oder sagst du, dass man „der Fairness halber“ sich nicht auf bestehende Beförderungen bewerben sollte, da die Aufgaben an allen Schulen anfallen?


    Warum bei einem legitimen Ansinnen, bei dem dir nichts weggenommen wird, gegen die eigene Berufsgruppe schießen? Das ist doch genau die Haltung, die dazu geführt hat, dass sich Kultusminister ins Fäustchen lachen, weil wir uns gegenseitig zerfleischen.

  • Nuja, man darf nicht vergessen, dass Lehrer nicht die einzigen Beamten im Staatsdienst sind.

    Eigentlich müssten Grundschullehrer mit sechssemestrigen Studium als Laufbahneinsteiger nach A9 besoldet werden....SoPäs übrigens seit jeher wie Gymnasiallehrer.

    Durch Master wurde das alles komplizierter, es unterscheidet sich auch noch nach Bundesländern (es gibt noch Bundesländer, wie Thüringen, da ist das Ref. für GS kürzer als bei Gym/Sopä).

    Das alle GS-Lehrer im gehobenen Dienst bleiben, aber gleich schon mit A13 im Eingangsamt des höheren Dienstes eingeordnet werden, ist aus einer gesamtsystematischen Sicht des Beamtentums eigentlich eine riesige Privilegierung.

    Puhh, da noch A14-Stellen ohne Schulleitungsverantwortung zu schaffen - das wäre einfach unsystematisch und nur z,B. schwerlich mit dem Einstufungen in der allgemeinen Verwaltung vereinbar. A14 wäre dort nämlich i.d.R. mit einem Laufbahnwechsel verbunden....

    Problem ist auch, dass man nirgends die bewährten GS-Lehrer mit ihrem 6semestigen Studium gegenüber den neuen Masterlehrkräften benachteiligen möchte - aus einer beamtenrechtssystematischen Sicht müsste das aber eigentlich sein...

  • Nur als Hinweis: Die Zeiten eines nur 6-semestrigen Studiums für das Grundschullehramt sind laaaange vorbei :)

  • Kleiner Hinweis: Lies den letzten Satz meines von Dir zitierten Postings...

    zudem: lange werden aber noch Lehrkräfte mit 6semestigen Studium an der Schule unterrichten...

  • Die Zeiten eines nur 6-semestrigen Studiums für das Grundschullehramt sind laaaange vorbei

    In BW erst mit der Studienordnung von 2011 durch ein Studium mit acht Semestern Regelstudienzeit abgelöst. In Bayern bis heute sieben Semester Regelstudienzeit.

  • Nur als Hinweis: Die Zeiten eines nur 6-semestrigen Studiums für das Grundschullehramt sind laaaange vorbei :)

    In Hessen dauert das Studium für Grundschullehramt auch heute noch nur sechs Semester.

  • Nuja, man darf nicht vergessen, dass Lehrer nicht die einzigen Beamten im Staatsdienst sind.

    So gesehen gehören alle Lehrer kräftig runtergekürzt.

    Eigentlich müsste das komplette Beamtensystem reformiert werden, weg vom Standesdünkel aus feudalen Zeiten hin zu einer aufgaben-/leistungsorientierten Einordnung.

    Auch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.

  • Herrlich, wie man von „Lehrer in NRW werden A13 - was ist mit den bisher beförderten?“ erst zu anderen Bundesländern und dann zum Beamtentum an sich kommt 😄

    Zur Qualifizierung: Alle Lehrer/innen in NRW haben ab Studienbeginn 2007 einen Master, wobei GHRGe da noch „nur“ einen 1-jährigen nicht-konsekutiven Master. Seit Studienbeginn 2011 haben ALLE Lehrämter eine volles 300ECTS-10-Semstriges BA/MA-Studium. Ändert natürlich nichts daran, dass die alten Studienordnungen noch - konservativ geschätzt - bis in die 2050er im Dienst sind und es immer Kompromisslösungen geben werde muss.

  • Kodi schreibt:

    Zitat

    So gesehen gehören alle Lehrer kräftig runtergekürzt.

    Nö, mit 8-semestrigen Universitätsabschluss, 2jähriges Referendariat (verkürzt wurde es ja, weil man jetzt Praxisanteile im Studium hat, wo Studienseminare involviert sein müssen) und dann 2 Staatsprüfungen hat man eine mustergültige Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.

    Von daher war der Hinweis hier von einer Sopä schon richtig, eigentlich waren diese als Einzige im alten System benachteiligt (aus einer beamtenrechtlichen Perspektive!! - ich bin natürlich auch für A13 für alle Grundschul-Lehrkräfte mit Planstelle)

  • In BW erst mit der Studienordnung von 2011 durch ein Studium mit acht Semestern Regelstudienzeit abgelöst. In Bayern bis heute sieben Semester Regelstudienzeit.

    Mein FH-Diplom war auch 8 Semester lang (Regelstudienzeit). Also passt Bachelor doch immer noch als Vergleichsabschluss.

  • Auch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.

    Aus Unverständnis/Unkenntnis des Systems dem System Irrelevanz zu unterstellen, taugt nicht zu Kritik.

  • So gesehen gehören alle Lehrer kräftig runtergekürzt.

    4 bis 5 Jahre Studium plus 1,5 bis 2 Jahre Referendariat sind für den höheren Dienst doch absolut angemessen.

    Zitat

    Auch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.

    Wie kommst du darauf, das der Anspruch der Studienfächer eine relevante Größe für das Beamtentum ist/sein sollte? Wie gefühlt anspruchsvoll ein Studium war, ist glücklicherweise für so ziemlich jede Lebenssituation unerheblich.

Werbung