Hallo in die Runde,
dass die Mittagspausenaufsicht nur hälftig angerechnet wird, ist in im Runderlass Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I geregelt, ebenso die Unterrichtszeiten. Hier herrscht also glücklicherweise keine Willkür seitens der Schulleitung.
Bei uns haben wir im Rahmen einer Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit der Schulleitung darauf einigen können, dass die hinteren Randstunden im Nachmittag ab der 9. Klasse entfallen können. Alles andere war aus Sicht der Schulleitung nicht tragbar, weil wir personell gut aufgestellt sind und ausfallender Unterricht in der Regel vertreten werden muss.
Wie Vertretungsunterricht zu gestalten ist, kann durch von der LK erarbeitetes Vertretungskonzept geregelt werden. Falls es das nicht geben sollte, dann liegt es an jeder Lehrkraft selbst die Vertretungsstunde mit Sinnhaftigkeit zu füllen.