Beiträge von Fachidiot123

    Hallo,


    folgende Situation: mündliche Abiprüfungen bzw. Nachprüfungen, eine Kommission hat die erste Prüfung um 8 Uhr, die letzte um 17:30 Uhr. Danach Anfertigen der Begründungen etc., fertig um 20 Uhr. Am nächsten Tag ab 8 Uhr 6 Stunden Unterricht, dann wieder Prüfungen bis 17 Uhr zzgl. Begründungen etc. Anfertigen einer Begründung inkl. Durchgehen des Protokolls, Vorschreiben etc. ca. 45-60 Minuten.

    Ist das zulässig (oder gar üblich)? Können diese Zeiten abgerechnet werden? Bin neu an der Schule, hab das aber vorher noch nie so erlebt... da sieht man ja keine Sonne mehr. Beamter, NRW.

    Auch ungerecht: manche Kollegen haben nicht, freier Tag.. anderer einen 12 Stunden Plus Tag.

    Mehrarbeit liegt in diesem Fall nicht vor, da dies unter 2.2.3 des Mehrarbeitserlasses fällt.
    Da müsstest du dich über Verbände/Gewerkschaften beim Gesetzgeber dafür einsetzen, dass dieser überarbeitet wird.

    Zulässig ist die Vorgehensweise, weil die Abnahme mündlicher Abiturprüfung zur Dienstpflicht gezählt werden und die Überschreitung der Dienstzeit nicht regelmäßig stattfindet, sondern jetzt aus zwingenden dienstlichen Gründen anlassbezogen und nur temporär.

    Dass du es als ungerecht empfindest kann ich nachvollziehen. Für die Wahl des Kurses als Prüfungsfach sind aber die Prüflinge verantwortlich und nicht die Schulleitung. Nächstes Schuljahr kann es so sein, dass du weniger betroffen sein wirst und es gleicht sich dann wieder aus.

    Eine Konkurrentenklage schließe ich eigentlich aus, da ja noch abschließend keine Entscheidung getroffen wurde (ich also auch keine Mitteilung über Zusage bzw. Absage erhalten habe.)

    Ich kann es nur ableiten vom Bewerbungsverfahren unserer Schulleiterin:
    Die Absagen erhalten die Kandidat:innen bevor die Zusage an die entsprechende Kandidat:in verschickt wird, damit die anderen Kandidat:innen ggf. ihren Widerspruch einlegen können.
    Sollte dann eine Kandidat:in Widerspruch einlegen, wird das Verfahren gestoppt, bis der Widerspruch geprüft wurde.

    Ja, was gilt denn nun? In #62 wurde geschrieben, so wie ich es auch erleben, dass diese Lernzeiten nur zur Hälfte vergütet werden. Ist das nun zulässig oder nicht?

    Frag doch einfach mal eure Schulleitung, wo ihre Rechtsgrundlage zur hälftigen Anrechnung herkäme. Wenn die nicht antworten kann oder will, kann auch der Lehrerrat und/oder der Personalrat mit ins Boot genommen werden.

    Wie ich hörte, war das bis vor einiger Zeit auch an der Schule, an der ich nun tätig bin, der Fall. Dann aber hatte man zu wenig Lehrpersonal und es wurde nur noch 1/2 der Zeit für die Lernzeiten angerechnet.

    Das mögen aus Sicht der Schulleitung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung gute Gründe sein, die Rechtsgrundlage dafür habe ich leider nicht gefunden.
    Ferner werden Lernzeiten in der Stundentafel höchstens als Ergänzungsstunden abgebildet, die ggf. gestrichen werden können im Rahmen der Bandbreite.

    Das Kollegium wäre also gut beraten, sofern es das will, in einer Lehrerkonferenz über den Umstand zu sprechen oder der Lehrerrat übernimmt das zunächst.

    Hinweis: die Lernzeiten werden nur zur Hälfte auf das Deputat angerechnet, d.h. Stunde 8.-9. zählen wie eine Stunde.

    Hier würde mich die Rechtsgrundlage zu interessieren. Wieso werden sie nur hälftig angerechnet; auf welcher Basis wird es so gehandhabt?
    An meiner Schule haben wir auch Lernzeiten, die als volle Unterrichtsstunde angerechnet werden.

    Hallo in die Runde,

    dass die Mittagspausenaufsicht nur hälftig angerechnet wird, ist in im Runderlass Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
    außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I geregelt, ebenso die Unterrichtszeiten. Hier herrscht also glücklicherweise keine Willkür seitens der Schulleitung.

    Bei uns haben wir im Rahmen einer Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit der Schulleitung darauf einigen können, dass die hinteren Randstunden im Nachmittag ab der 9. Klasse entfallen können. Alles andere war aus Sicht der Schulleitung nicht tragbar, weil wir personell gut aufgestellt sind und ausfallender Unterricht in der Regel vertreten werden muss.

    Wie Vertretungsunterricht zu gestalten ist, kann durch von der LK erarbeitetes Vertretungskonzept geregelt werden. Falls es das nicht geben sollte, dann liegt es an jeder Lehrkraft selbst die Vertretungsstunde mit Sinnhaftigkeit zu füllen.

    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

    Den Eindruck, dass diese Vorgabe der Schulleitung auf einer Vermeidung des Konfliktpotential beruht, kann ich absolut bestätigen. Es fiel vor Jahren mal der Satz "Könnte ja sein, dass ein Schüler Widerspruch einlegt und dann geht alles zur Bezirksregierung." Auf mein "Ja na und?" wurde mir wortreich erklärt, dass dies nicht gut für die Schule wäre.

    War bei uns auch eine Zeit lang ähnlich vom Sprachgebrauch. Irgendwann hat dann ein Großteil einfach gesagt "Ich riskier's" (was überhaupt?) und haben aktiv Maßnahmen eingefordert bzw. die Fälle direkt an die SL/AL weitergegeben. Seit dem läuft es insgesamt besser.
    Dieses diffuse nicht gut konnte uns leider nie genau erläutert werden.

    Am Mittwoch, den 4.3., steht das Thema auf der Agenda des Ausschusses für Schule und Bildung im Landtag NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-4841.pdf

    Es wird weiterhin davon gesprochen, dass "geprüft" wird - insbesondere vor dem Hintergrund des Landeshaushaltes. Neu ist jedoch der Satz "Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen werden".

    Seien wir gespannt!

    Und wenn es darum geht einzuschätzen, inwieweit ich gesundheitlich beeinträchtigt bin und was daraus folgt, dann ist das ein Arzt, evtl. ein Amtsarzt, aber ganz sicher weder ein Lehrer noch eine Schulleitung.

    Ist zum Glück auch nicht Aufgabenbereich einer Lehrkraft, gut dass du es nochmal betonst.

    Der vertretbare Grund ist der Arzttermin.
    Wenn ich heute einen Termin kriege, dann werde ich nicht warten, ob ich evtl. vielleicht in 'nem halben Jahr einen anderen Termin kriege.

    Generell sind fachärztliche Termine in die außerunterrichtliche Zeit zu legen, mit wenigen Ausnahmen (Notfall, lange Terminfristen, OP Planung, Kieferorthopädie zählt da sicherlich nicht zu). §43 SchulG NRW ist da relativ eindeutig, Absatz 1 heißt "hat da zu sein", Absatz 2 bezieht sich auf "Krankheit oder andere nicht vorhersagbare Gründe", Absatz 4 ist eine "Kann"-Regelung, die mit Vorlauf sicherlich nicht zum Einsatz kommen muss, ob der Grund überhaupt "wichtig" ist, kann dahingestellt bleiben. Absatz 3 und 5 sind nicht einschlägig.

    Die beiden Aussagen widersprechen sich zum Glück nicht per se, ist halt wie so oft eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.

    In wie fern? Kieferorthopädie= 6?

    Kommt darauf an, ob der Grund des Fehlen vertretbare oder nicht vertretbare Gründe sind. Je nach Fall kann dann eine Wiederholung der Prüfung stattfinden laut APO.

    Weil?

    Wir scheinbar nicht wissen, wie ein Gericht in einem konkreten Fall entscheiden würde. Auch sind die rechtlichen Vorgaben scheinbar nicht eindeutig, ansonsten müssten wir nicht spekulieren.

    Danke für die schnelle Antwort Conni. Würdest du es mit älteren Lehrwerken ähnlich machen? Bei uns sind Bücher im Lehrplan angegeben, die 10 Jahre alt sind und bei denen sich schon der Jahrgang vor meiner Klasse schwer tat, die Seiten zu verstehen.

    Wenn du schon weißt, dass andere Klassen sich schwertaten, dann wäre meine Herangehensweise die gemeinten Seiten abzuändern. Oder alternativ durch deinen Input/zusätzliche Hilfestellung die möglichen Schwierigkeiten minimieren.

    Generell kann ich den bisherigen Äußerungen nur zustimmen; aus meiner Sicht ist es durchaus legitim mit zugelassenen Lehrwerken (ausschließlich) zu arbeiten.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass im Ref gerne das Arbeitsblatt als Ideallösung präsentiert wird, da man dieses passgenau auf die Bedürfnisse der Lerngruppe oder sogar einzelnen Personen erstellen kann. Mit vorgegebenen Buchseiten ist das nicht so einfach möglich.

    Vermutlich das Selbstverstädnus der Kollegen über die Bedeutung ihres Fachs, das Drama über Fehlzeiten in der gymnasialen Oberstufe, das häufige Fehlen beruflicher Erfahrung außerhalb des Schulsystems.

    Ja, vielleicht.

    Ich war selbst Schüler im allgemeinen Gymnasium in den 90ern. Meine Kids nun dort. Ich bin selber im beruflichen Zweig unterwegs. Wir sind da erheblich pragmatischer

    Das ist doch gut für euch.

    Das versteh ich an allgemeinbildenden Schulen auch nicht. Sind ja trotzdem genug Schüler da. An meiner Schulform kann es in den höheren Semestern wirklich lästig sein, wenn man dann wirklich nur noch mit Einzelpersonen da sitzt, weil zu viele fehlen.

    Klingt nach einem guten Unterrichtsschlüssel und entspannten Unterricht.

    Wenn ich mich an meine Schulzeit und das Fehlen ab Volljährigkeit zurückerinnere, scheint sich nicht viel verändert zu haben im Verhalten der jungen Erwachsenen.

    Gut möglich

    Ehrlich, das beruhigt mich. Aus unserer Generation ist auch was geworden, auch bei denen die Schule in der Oberstufe eher zweitrangig war.

    Sehr erfreulich!

    Ich habe eher das Gefühl dass viele Kollegen (vor allem im allgemeinen gymnasialen Zweig) ihre Bedeutung für den Lebensweg ihrer Schüler massiv überschätzen.

    Interessantes Gefühl, woher kommt es?

    Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?

    Wir unterscheiden zwischen allgemeiner Attestpflicht und einer Attestpflicht bei Prüfungen. Die allgemeine Attestpflicht prüfen wir ab ca. 100 Fehltstunden im Halbjahr und die Attestpflicht bei Prüfungen, wenn mehrere Prüfungen in einer Prüfungsphase nicht angetreten wurden.

    Zum allgemeinen Meinungsaustausch:
    Wir wollen vor allem die Personen in den Blick nehmen, die durch tageweises Fehlen schon viele Fehlstunden angehäuft haben und zusätzlich dann mit spontanen Terminen jeglicher Art um die Ecke kommen und so noch mehr Unterricht(sinhalte) verpassen. Da geht es bei uns nicht um mal einen Termin, der vielleicht schlichtweg vergessen wurde vorab zu kommunizieren oder wenn mal ansonsten kein Alternativtermin bei der Praxis möglich war, sondern dass eine Regelmäßigkeit von Abwesenheit erkennbar ist.

    Aus den drei Quellen meines Eingangsbeitrags leite ich eine Überwachung der Schulpflicht, auch in der gym. Oberstufe, ab, also meine Dienstpflicht zu prüfen, durch welchen Grund es zu Fehlzeiten kommt und wie ich es schaffe die Kontaktzeit zu erhöhen.
    Bei den Beurlaubungs- oder Befreiungsanlässen werden Besuche beim Arzt beispielsweise nicht aufgeführt, also prüfe ich diese im Einzelfall und wirke daraufhin, dass sie uns mindestens vorab kommuniziert werden oder außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden sollten.

    Liebe Community,

    in unserer Oberstufe und vor allem nach dem Erreichen der Volljährigkeit, erleben wir ein stark gehäuftes Auftreten von plötzlichem Erkranken während des Schultages, gerne nach einer geschriebenen Klausuren und spontanen Arzt- oder sonstigen Terminen. Folge ist natürlich, dass es zur Anhäufung von Fehlzeiten und zum Zweifel über den verschlechterten Gesundheitszustand kommt. Darum arbeiten wir momentan an einem Verfahren/Konzept, um das Fehlen so unattraktiv wie möglich zu machen.

    Um die Menge an krankheitsbedingten Fehlzeiten einzudämmen, verhängen wir deswegen nach einer bestimmten Anzahl an Fehlzeiten im Quartal/Halbjahr und individueller Betrachtung eine Attestpflicht, so dass zumindest die Krankheitstage als solche von ärztlicher Seite gedeckt sind.

    Die konkrete Frage, die sich für mich ergibt: Wie verfahrt ihr an eurer Schule aber mit den Fehlzeiten bzw. Fehltagen durch spontane Arzt- oder sonstige Termine, die nicht ausreichend im Vorfeld kommuniziert wurden, also für die z.B. eine Beurlaubung beantragt wurde oder sich an einem Klausurtag nach geschriebener Klausur abgemeldet wird?
    Müssen die Entschuldigungen darüber zwingend akzeptiert werden? Vor allem dann, wenn schon Gespräche über die genannten Fehlgründe gesprochen wurde und mitgeteilt wurde solche Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen? Ist es rechtlich sicher sie abzulehnen?

    In einschlägigen Quellen wie SchulG § 43; Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht; Runderlass zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen finde ich leider nichts näheres dazu.

    Danke für eure Gedanken und Ratschläge!

    Gilt das dann bei euch auch für Prüfungsaufsichten?

    Auf jeden Fall! EDIT: Wenn Prüfung = Klausur und dafür kein Kurs entfällt (s. 2.2.2.4 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit bei einer Klassenarbeit (Klausur, Testat) die Aufsicht führt.)
    Hier der zugehörige Runderlass.

    Wie Bolzbold schon beschrieben hat, gibt es seitens der SL einen gewissen Spielraum innerhalb der rechtlichen Vorgaben.

    Bei uns wird die angegebene Mehrarbeit z.B. nicht am Ende bereinigt durch den Abzug von Unterricht, der nicht stattgefunden hat; dafür werden bei uns Methodentage/päd. Tage etc. nicht als Mehrarbeit angerechnet.

    Da man aber die GS-Lehrkräfte zu den Konferenzen der Klasse 5 einladen kann und diese dort vollumfänglich berichten dürfen, sehe ich das nicht als so großes Problem. Und wenn jemand fragt: Diese Aussage habe ich bei uns von der BR.

    So wird es bei uns an der Schule auch gehandhabt. Und bisher war der Austausch wohl auch recht produktiv und gewinnbringend.

    [...] häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert [...]

    Dieses Spannungsfeld zwischen zeitlichen Aufwand und (zukünftigen) reibungslosen Unterricht kann ich bei mir an der Schule auch beobachten.
    Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.
    Dem Kollegium wurde auch schon vermittelt, dass man nicht annehmen könne, dass wegen jeder Kleinigkeit direkt nach Hause geschickt werden könne. Bei uns muss schon viel passieren, bis eine Teilkonferenz einberufen wird; an anderen Schulen wird direkt für den Tag suspendiert durch die SL oder die Klassenleitung (in Auftrag der SL).

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

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