Bei uns an der Schule ist das tatsächlich mal gut geregelt mit den Anrechnungsstunden, weil es eben diese Zweckbindung gibt.
Wir trennen auch strikt nach LAAs (OVP) und LiAAs (OBAS).
Was helfen könnte ist folgender Abschnitt aus der OBAS:
§ 11 Abs. 4: "Die Schulleitung benennt dafür für jede Lehrkraft in Ausbildung in jedem Fach eine schulische Ausbilderin oder einen schulischen Ausbilder, die oder der mit der schulpraktischen Ausbildung beauftragt wird."
Also pro Fach einen hauptverantwortlichen schulischen Ausbilder (=Mentor bei uns genannt), der dann laut §11 Abs. 5 eine Anrechnungsstunde erhält, solange er die LiAA fachlich betreut.
Die ABBs bei uns bekommen tatsächlich nur für den Zeitraum, in dem die LAAs im sU sind, Anrechnungsstunden gemäß der Anzahl an LAAs, die sie betreuen und nicht pauschal X Anrechnungsstunden.