Hallo,
folgende Situation: mündliche Abiprüfungen bzw. Nachprüfungen, eine Kommission hat die erste Prüfung um 8 Uhr, die letzte um 17:30 Uhr. Danach Anfertigen der Begründungen etc., fertig um 20 Uhr. Am nächsten Tag ab 8 Uhr 6 Stunden Unterricht, dann wieder Prüfungen bis 17 Uhr zzgl. Begründungen etc. Anfertigen einer Begründung inkl. Durchgehen des Protokolls, Vorschreiben etc. ca. 45-60 Minuten.
Ist das zulässig (oder gar üblich)? Können diese Zeiten abgerechnet werden? Bin neu an der Schule, hab das aber vorher noch nie so erlebt... da sieht man ja keine Sonne mehr. Beamter, NRW.
Auch ungerecht: manche Kollegen haben nicht, freier Tag.. anderer einen 12 Stunden Plus Tag.
Mehrarbeit liegt in diesem Fall nicht vor, da dies unter 2.2.3 des Mehrarbeitserlasses fällt.
Da müsstest du dich über Verbände/Gewerkschaften beim Gesetzgeber dafür einsetzen, dass dieser überarbeitet wird.
Zulässig ist die Vorgehensweise, weil die Abnahme mündlicher Abiturprüfung zur Dienstpflicht gezählt werden und die Überschreitung der Dienstzeit nicht regelmäßig stattfindet, sondern jetzt aus zwingenden dienstlichen Gründen anlassbezogen und nur temporär.
Dass du es als ungerecht empfindest kann ich nachvollziehen. Für die Wahl des Kurses als Prüfungsfach sind aber die Prüflinge verantwortlich und nicht die Schulleitung. Nächstes Schuljahr kann es so sein, dass du weniger betroffen sein wirst und es gleicht sich dann wieder aus.