Abrechnung von Prüfungsleistungen?

  • Hallo,


    folgende Situation: mündliche Abiprüfungen bzw. Nachprüfungen, eine Kommission hat die erste Prüfung um 8 Uhr, die letzte um 17:30 Uhr. Danach Anfertigen der Begründungen etc., fertig um 20 Uhr. Am nächsten Tag ab 8 Uhr 6 Stunden Unterricht, dann wieder Prüfungen bis 17 Uhr zzgl. Begründungen etc. Anfertigen einer Begründung inkl. Durchgehen des Protokolls, Vorschreiben etc. ca. 45-60 Minuten.

    Ist das zulässig (oder gar üblich)? Können diese Zeiten abgerechnet werden? Bin neu an der Schule, hab das aber vorher noch nie so erlebt... da sieht man ja keine Sonne mehr. Beamter, NRW.

    Auch ungerecht: manche Kollegen haben nicht, freier Tag.. anderer einen 12 Stunden Plus Tag.

  • Das Durchführen von mündlichen (Nach-)Prüfungen gehört zu den normalen Verpflichtungen von Lehrkräften dazu. Insbesondere den Prüferinnen und Prüfern werden dafür (zumindest in NDS) auch nach dem letzten Schultag der Q2 die Stunden noch ziemlich lange Zeit voll angerechnet.

  • Auch ungerecht: manche Kollegen haben nicht, freier Tag.. anderer einen 12 Stunden Plus Tag.

    1. Wie lange bist du denn im Schulsystem, dass dir DAS jetzt auffällt?
    2. Neben den Fächern (die ja im Abi nicht alle gleich angewählt werden (können), spielt auch viel eine Rolle. Dieses Jahr meinte meine SL, dass sie bewusst geguckt haben, wer weniger belastet ist (keine ZP10, keine Klassenleitung, usw...), WO ES MÖGLICH WAR. So viele KuK ohne Belastung gibt es in einigen Fächern ja gar nicht.
    3. In meinen ersten Jahren war ich dank mehrerer Oberstufenfächer und keinem eigenen Kurs in 9+ Prüfungen Protokollantin. Stand vor dem Plan und dachte laut (aber nicht genervt) "Warum? Warum ich wieder?", damalige Oberstufenkoordination neben mir, lachend "Weil Andere sonst maulen". Manchmal führen Unsympathie und Unfähigkeit zu mehr Freiheiten... man muss nur damit leben können, wenn man in den Spiegel schaut. Ich protokolliere lieber weiter.
  • Hallo,


    folgende Situation: mündliche Abiprüfungen bzw. Nachprüfungen, eine Kommission hat die erste Prüfung um 8 Uhr, die letzte um 17:30 Uhr. Danach Anfertigen der Begründungen etc., fertig um 20 Uhr. Am nächsten Tag ab 8 Uhr 6 Stunden Unterricht, dann wieder Prüfungen bis 17 Uhr zzgl. Begründungen etc. Anfertigen einer Begründung inkl. Durchgehen des Protokolls, Vorschreiben etc. ca. 45-60 Minuten.

    Ist das zulässig (oder gar üblich)? Können diese Zeiten abgerechnet werden? Bin neu an der Schule, hab das aber vorher noch nie so erlebt... da sieht man ja keine Sonne mehr. Beamter, NRW.

    Auch ungerecht: manche Kollegen haben nicht, freier Tag.. anderer einen 12 Stunden Plus Tag.

    Mehrarbeit liegt in diesem Fall nicht vor, da dies unter 2.2.3 des Mehrarbeitserlasses fällt.
    Da müsstest du dich über Verbände/Gewerkschaften beim Gesetzgeber dafür einsetzen, dass dieser überarbeitet wird.

    Zulässig ist die Vorgehensweise, weil die Abnahme mündlicher Abiturprüfung zur Dienstpflicht gezählt werden und die Überschreitung der Dienstzeit nicht regelmäßig stattfindet, sondern jetzt aus zwingenden dienstlichen Gründen anlassbezogen und nur temporär.

    Dass du es als ungerecht empfindest kann ich nachvollziehen. Für die Wahl des Kurses als Prüfungsfach sind aber die Prüflinge verantwortlich und nicht die Schulleitung. Nächstes Schuljahr kann es so sein, dass du weniger betroffen sein wirst und es gleicht sich dann wieder aus.

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