? Vertretung an der Ganztagsschule

  • Das mögen aus Sicht der Schulleitung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung gute Gründe sein, die Rechtsgrundlage dafür habe ich leider nicht gefunden.
    Ferner werden Lernzeiten in der Stundentafel höchstens als Ergänzungsstunden abgebildet, die ggf. gestrichen werden können im Rahmen der Bandbreite.

    Das Kollegium wäre also gut beraten, sofern es das will, in einer Lehrerkonferenz über den Umstand zu sprechen oder der Lehrerrat übernimmt das zunächst.

    Nein. Lernzeiten sind im GGS in einer Mindestmenge anzubieten (also Pflicht für die SuS). Die darüber hinausgehenden Lernzeiten können gestrichen werden, nicht alle.

    Sowohl die BR (klar...) als auch der Bezirkspersonalrat (und Verbandsjustiziar) bestätigen, dass die hälftige Anrechnung bei Lernzeiten (das ist bei uns der Fall, Mittagsaufsichten haben wir nicht) aufgrund der wegfallenden Vor- und Nachbereitung rechtens (und erwünscht) ist. Ich finde die Begründung im NRW-System absurd, schließlich könnte man dann argumentieren, dass ich dieses Jahr zwei Parallelklassen habe, also weniger Vorbereitung für die 9b brauche, weil ich schon die 9a habe. Oder dass (surprise!) Kunst in der 7. Klasse weniger Vorbereitung als Deutsch in der Q1 abverlangt.

    Es ist ein Teufelskreis: die Motivation in einer solchen Stunde beschränkt sich eben auf die Stunde. Und nicht auf das Mitbringen zusätzlicher Forder- und FörderAufgaben.

  • Hier würde mich die Rechtsgrundlage zu interessieren. Wieso werden sie nur hälftig angerechnet; auf welcher Basis wird es so gehandhabt?

    10.7 Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    https://bass.schule.nrw/11042.htm


    Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

  • Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

    Ja, was gilt denn nun? In #62 wurde geschrieben, so wie ich es auch erleben, dass diese Lernzeiten nur zur Hälfte vergütet werden. Ist das nun zulässig oder nicht?

    Wie geschrieben, vor einiger Zeit wurden an der Schule, an der ich bin, die Lernzeiten immer komplett verrechnet. Dies wurde dann auch 50% geändert, als man Personalnot hatte.

  • Solche Diskussionen müsste man nicht führen, wenn Arbeitszeit endlich korrekt erfasst würde.

    Überfällig.

    Wie schon oft gesagt: es hindert dich nichts und niemand daran, das bereits jetzt zu tun. Dafür muss man nicht auf eine zentrale Lösung des Dienstherrn warten. Und dass das über die eigene Steuerung der Arbeitszeit hinaus im Falle notwendiger Mehrarbeit auch eine entsprechende Beweiskraft vor Gericht hätte, habe ich hier bereits mehrfach aufgezeigt.

  • Ist richtig, aber momentan ist es so, dass eine Schule zur Hälfte anrechnet, die nächste voll - in welcher Welt ist das richtig? Entweder man schafft überall gleiche Rahmenbedingungen oder man berechnet endlich korrekt. Im aktuellen Modell sind Kollegen an "ungut" arbeitenden Schulen überproportional gekniffen.

    Betrifft mich übrigens momentan gar nicht, aber aus leidvoller Erfahrung an der Ex-Ex-Schule heraus bin ich ein großer Verfechter der Arbeitszeiterfassung.

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