? Vertretung an der Ganztagsschule

  • Das mögen aus Sicht der Schulleitung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung gute Gründe sein, die Rechtsgrundlage dafür habe ich leider nicht gefunden.
    Ferner werden Lernzeiten in der Stundentafel höchstens als Ergänzungsstunden abgebildet, die ggf. gestrichen werden können im Rahmen der Bandbreite.

    Das Kollegium wäre also gut beraten, sofern es das will, in einer Lehrerkonferenz über den Umstand zu sprechen oder der Lehrerrat übernimmt das zunächst.

    Nein. Lernzeiten sind im GGS in einer Mindestmenge anzubieten (also Pflicht für die SuS). Die darüber hinausgehenden Lernzeiten können gestrichen werden, nicht alle.

    Sowohl die BR (klar...) als auch der Bezirkspersonalrat (und Verbandsjustiziar) bestätigen, dass die hälftige Anrechnung bei Lernzeiten (das ist bei uns der Fall, Mittagsaufsichten haben wir nicht) aufgrund der wegfallenden Vor- und Nachbereitung rechtens (und erwünscht) ist. Ich finde die Begründung im NRW-System absurd, schließlich könnte man dann argumentieren, dass ich dieses Jahr zwei Parallelklassen habe, also weniger Vorbereitung für die 9b brauche, weil ich schon die 9a habe. Oder dass (surprise!) Kunst in der 7. Klasse weniger Vorbereitung als Deutsch in der Q1 abverlangt.

    Es ist ein Teufelskreis: die Motivation in einer solchen Stunde beschränkt sich eben auf die Stunde. Und nicht auf das Mitbringen zusätzlicher Forder- und FörderAufgaben.

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