? Vertretung an der Ganztagsschule

  • Das mögen aus Sicht der Schulleitung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung gute Gründe sein, die Rechtsgrundlage dafür habe ich leider nicht gefunden.
    Ferner werden Lernzeiten in der Stundentafel höchstens als Ergänzungsstunden abgebildet, die ggf. gestrichen werden können im Rahmen der Bandbreite.

    Das Kollegium wäre also gut beraten, sofern es das will, in einer Lehrerkonferenz über den Umstand zu sprechen oder der Lehrerrat übernimmt das zunächst.

    Nein. Lernzeiten sind im GGS in einer Mindestmenge anzubieten (also Pflicht für die SuS). Die darüber hinausgehenden Lernzeiten können gestrichen werden, nicht alle.

    Sowohl die BR (klar...) als auch der Bezirkspersonalrat (und Verbandsjustiziar) bestätigen, dass die hälftige Anrechnung bei Lernzeiten (das ist bei uns der Fall, Mittagsaufsichten haben wir nicht) aufgrund der wegfallenden Vor- und Nachbereitung rechtens (und erwünscht) ist. Ich finde die Begründung im NRW-System absurd, schließlich könnte man dann argumentieren, dass ich dieses Jahr zwei Parallelklassen habe, also weniger Vorbereitung für die 9b brauche, weil ich schon die 9a habe. Oder dass (surprise!) Kunst in der 7. Klasse weniger Vorbereitung als Deutsch in der Q1 abverlangt.

    Es ist ein Teufelskreis: die Motivation in einer solchen Stunde beschränkt sich eben auf die Stunde. Und nicht auf das Mitbringen zusätzlicher Forder- und FörderAufgaben.

  • Hier würde mich die Rechtsgrundlage zu interessieren. Wieso werden sie nur hälftig angerechnet; auf welcher Basis wird es so gehandhabt?

    10.7 Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    https://bass.schule.nrw/11042.htm


    Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

  • Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

    Ja, was gilt denn nun? In #62 wurde geschrieben, so wie ich es auch erleben, dass diese Lernzeiten nur zur Hälfte vergütet werden. Ist das nun zulässig oder nicht?

    Wie geschrieben, vor einiger Zeit wurden an der Schule, an der ich bin, die Lernzeiten immer komplett verrechnet. Dies wurde dann auch 50% geändert, als man Personalnot hatte.

  • Solche Diskussionen müsste man nicht führen, wenn Arbeitszeit endlich korrekt erfasst würde.

    Überfällig.

    Wie schon oft gesagt: es hindert dich nichts und niemand daran, das bereits jetzt zu tun. Dafür muss man nicht auf eine zentrale Lösung des Dienstherrn warten. Und dass das über die eigene Steuerung der Arbeitszeit hinaus im Falle notwendiger Mehrarbeit auch eine entsprechende Beweiskraft vor Gericht hätte, habe ich hier bereits mehrfach aufgezeigt.

  • Ist richtig, aber momentan ist es so, dass eine Schule zur Hälfte anrechnet, die nächste voll - in welcher Welt ist das richtig? Entweder man schafft überall gleiche Rahmenbedingungen oder man berechnet endlich korrekt. Im aktuellen Modell sind Kollegen an "ungut" arbeitenden Schulen überproportional gekniffen.

    Betrifft mich übrigens momentan gar nicht, aber aus leidvoller Erfahrung an der Ex-Ex-Schule heraus bin ich ein großer Verfechter der Arbeitszeiterfassung.

  • Ja, was gilt denn nun? In #62 wurde geschrieben, so wie ich es auch erleben, dass diese Lernzeiten nur zur Hälfte vergütet werden. Ist das nun zulässig oder nicht?

    Frag doch einfach mal eure Schulleitung, wo ihre Rechtsgrundlage zur hälftigen Anrechnung herkäme. Wenn die nicht antworten kann oder will, kann auch der Lehrerrat und/oder der Personalrat mit ins Boot genommen werden.

  • Ist richtig, aber momentan ist es so, dass eine Schule zur Hälfte anrechnet, die nächste voll - in welcher Welt ist das richtig? Entweder man schafft überall gleiche Rahmenbedingungen oder man berechnet endlich korrekt. Im aktuellen Modell sind Kollegen an "ungut" arbeitenden Schulen überproportional gekniffen.

    Betrifft mich übrigens momentan gar nicht, aber aus leidvoller Erfahrung an der Ex-Ex-Schule heraus bin ich ein großer Verfechter der Arbeitszeiterfassung.

    Aber das ändert doch nichts an der gesamt-Arbeitszeit, die 41 Stunden + x (Ferienausgleich) beträgt. Egal, wie es angerechnet wird. Auf die muss jeder persönlich achten. Die, die eine Stunde angerechnet bekommen, haben noch mehr Zeit für anderes wie Unterrichtsvorbereitung oder Projekte. Die anderen eben nicht.

  • 10.7 Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    https://bass.schule.nrw/11042.htm


    Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

    Genau so kenne ich es auch. Die Aufsicht in der Mittagspause wird hälftig gerechnet, die Lernzeit ist eine Deputatsstunde, die ich habe. Dafür soll ich dann auch rumgehen und auf die Einhaltung der Lernzeittreppe und ähnliche Dinge achten (https://www.qua-lis.nrw.de/system/files/m…_lernzeiten.pdf).

    Gerne machen wir Lehrkräfte übrigens in Spontanvertretungen Lernzeiten. Oder wenn es sonst Fachunterricht ist... Darf halt nicht jeder in den NW-Raum und Versuche machen ist auch kompliziert, wenn man keine Fachkenntnis hat.

    Vertretungsbereitschaften und Vertretungsreserve sind bei uns unterschiedlich geregelt: VB ist eine Kann-Stunde, die morgens eingeteilt wird und dann ansonsten frei zur Verfügung der Lehrkraft steht. Die wird dann auch nur vergütet, wenn sie gezogen wurde. Finde ich besser, als vorher, wo man einfach irgendwelche Lückenstunden bei Lehrkräften gesucht hat. VRes ist eine regulär im Stundenplan eingetragene Stunde, die zum Deputat zählt. Die ist aber sehr selten bei uns.

  • Aber das ändert doch nichts an der gesamt-Arbeitszeit, die 41 Stunden + x (Ferienausgleich) beträgt. Egal, wie es angerechnet wird. Auf die muss jeder persönlich achten. Die, die eine Stunde angerechnet bekommen, haben noch mehr Zeit für anderes wie Unterrichtsvorbereitung oder Projekte. Die anderen eben nicht.

    In der Theorie mag das so sein, in der Praxis haben alle mehr oder weniger das gleiche Tableau an obligatorischen Aufgaben. Dazu kommt, dass mein subjektiver Eindruck ist, dass an Schulen im Ganztag häufig auch noch viel öfter konferiert wird oder irgendwelche Teamsitzungen, Dienstbesprechungen etc. pp. stattfinden. Auch das wird bisher nicht erfasst.

    Zu sagen, man möge sich halt bitte selbst über Unterrichtsvorbereitung entlasten und damit die sehr unterschiedliche Zeit zu rechtfertigen, die Lehrkräfte in Präsenz gebunden werden, ist halt sehr sehr einfach gemacht.

  • In der Theorie mag das so sein, in der Praxis haben alle mehr oder weniger das gleiche Tableau an obligatorischen Aufgaben. Dazu kommt, dass mein subjektiver Eindruck ist, dass an Schulen im Ganztag häufig auch noch viel öfter konferiert wird oder irgendwelche Teamsitzungen, Dienstbesprechungen etc. pp. stattfinden. Auch das wird bisher nicht erfasst.

    Zu sagen, man möge sich halt bitte selbst über Unterrichtsvorbereitung entlasten und damit die sehr unterschiedliche zu rechtfertigen, die Lehrkräfte in Präsenz gebundrn werden, ist halt sehr sehr einfach gemacht.

    Nun, es würde helfen, wenn ALLE ihre Arbeitszeit erfassen und das dann mal der Schulleitung vorlegen, um zu besprechen, an welchen Stellen entlastet werden kann. Vielleicht stellt man dann fest, dass es nur jede zweite oder dritte Konferenz braucht. Oder dass bestimmte Dinge dann einfach nicht mehr stattfinden können.

    Ich gebe dir recht, dass mit einer Erfassung einiges anders laufen kann, aber man ist auch jetzt nicht völlig machtlos.

  • ...Vielleicht stellt man dann fest, dass es nur jede zweite oder dritte Konferenz braucht. Oder dass bestimmte Dinge dann einfach nicht mehr stattfinden können.

    In den meisten Kollegien ist das mit Sicherheit schon lange festgestellt worden. Es ist aber nicht ganz einfach, die Schulleitung davon zu überzeugen. Dass eine wie auch immer geartete Arbeitszeiterfassung das ändert, bezweifle ich.

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