Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?
Entschuldigung durch Eltern/volljährige Schüler:innen nicht akzeptieren
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Ihr dürft das sagen, ich kann auch einfach irgendwas sagen. Es spielt aber keine Rolle, weil ich mich als Eltern in diesem Fall überhaupt nicht daran halten muss.
Urlaub verlängern ist aber schon was anderes wie ein medizinisch notwendiger Arzttermin. Die Schulpflicht steht immer über dem Urlaub und hier muss die Schule es genehmigen.
Die körperliche und seelische Unversehrtheit des Kindes steht in jedem Fall aber über der Schulpflicht.
Spannend wird das, wenn es dann nicht nur unentschuldigte Stunden sind, sondern eine schriftliche Leistungsüberprüfung damit kollidiert.
Nur zum Verständnis: Du sagst also, dass du geplante und vorher bekannte Abwesenheiten nicht vorher kommunizierst, sondern dein Kind einfach morgens nicht auftaucht und dann später irgendwann entschuldigt wird? Finde ich spannend, sieht §43 Abs. 2 SchulG NRW so nicht vor, da steht "unverzüglich".
Nota bene: Wir sind sogar angehalten, bei einfach nicht auftauchenden Kindern, wenn die Eltern nicht erreichbar sind, die Polizei zu informieren.
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Unverzüglich heißt bei vorab bekannten Arztterminen übrigens auch vorab. Einen Termin beim Kieferorthopäden und beim Unfallarzt würde bei uns in Bezug auf Klassenarbeiten auch unterschiedlich behandelt. Beide sind medizinisch notwendig, aber die Dringlichkeit ist ein anderes Ding...
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Vor Gericht habt ihr damit keine Chance.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
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Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?
Zumindest in NRW ist eine pauschale Regelung nicht zulässig.
ZitatAlles anzeigenBei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen
Gründen versäumt wird: Die Schule „kann“ von Eltern für künftige
krankheitsbedingte Fehlzeiten die Vorlage eines ärztlichen At-
tests verlangen. Eine pauschale Anordnung einer Attestpflicht in
der Schulordnung ist nicht möglich, es bedarf hierfür sowohl kon-
kreter Anhaltspunkte im Einzelfall als auch einer Einzelfallanord-
nung. Eine Attestpflicht kann bei Vorliegen begründeter Zweifel
auch für eine aktuelle Erkrankung angeordnet werden. Eine At-
testpflicht kann nur in Fällen auferlegt werden, in denen zuvor
Fehlzeiten mit Krankheit entschuldigt wurden und bei denen (zum
Beispiel aufgrund der Häufigkeit oder Dauer der Entschuldigung)
Zweifel daran bestehen, ob das Fehlen durch Krankheit begrün-
det ist.
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Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?
Wir unterscheiden zwischen allgemeiner Attestpflicht und einer Attestpflicht bei Prüfungen. Die allgemeine Attestpflicht prüfen wir ab ca. 100 Fehltstunden im Halbjahr und die Attestpflicht bei Prüfungen, wenn mehrere Prüfungen in einer Prüfungsphase nicht angetreten wurden.
Zum allgemeinen Meinungsaustausch:
Wir wollen vor allem die Personen in den Blick nehmen, die durch tageweises Fehlen schon viele Fehlstunden angehäuft haben und zusätzlich dann mit spontanen Terminen jeglicher Art um die Ecke kommen und so noch mehr Unterricht(sinhalte) verpassen. Da geht es bei uns nicht um mal einen Termin, der vielleicht schlichtweg vergessen wurde vorab zu kommunizieren oder wenn mal ansonsten kein Alternativtermin bei der Praxis möglich war, sondern dass eine Regelmäßigkeit von Abwesenheit erkennbar ist.Aus den drei Quellen meines Eingangsbeitrags leite ich eine Überwachung der Schulpflicht, auch in der gym. Oberstufe, ab, also meine Dienstpflicht zu prüfen, durch welchen Grund es zu Fehlzeiten kommt und wie ich es schaffe die Kontaktzeit zu erhöhen.
Bei den Beurlaubungs- oder Befreiungsanlässen werden Besuche beim Arzt beispielsweise nicht aufgeführt, also prüfe ich diese im Einzelfall und wirke daraufhin, dass sie uns mindestens vorab kommuniziert werden oder außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden sollten. -
Wenn ich mich an meine Schulzeit und das Fehlen ab Volljährigkeit zurückerinnere, scheint sich nicht viel verändert zu haben im Verhalten der jungen Erwachsenen.
Ehrlich, das beruhigt mich. Aus unserer Generation ist auch was geworden, auch bei denen die Schule in der Oberstufe eher zweitrangig war.
Ich habe eher das Gefühl dass viele Kollegen (vor allem im allgemeinen gymnasialen Zweig) ihre Bedeutung für den Lebensweg ihrer Schüler massiv überschätzen.
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Wenn ich mich an meine Schulzeit und das Fehlen ab Volljährigkeit zurückerinnere, scheint sich nicht viel verändert zu haben im Verhalten der jungen Erwachsenen.
Gut möglich
Ehrlich, das beruhigt mich. Aus unserer Generation ist auch was geworden, auch bei denen die Schule in der Oberstufe eher zweitrangig war.
Sehr erfreulich!
Ich habe eher das Gefühl dass viele Kollegen (vor allem im allgemeinen gymnasialen Zweig) ihre Bedeutung für den Lebensweg ihrer Schüler massiv überschätzen.
Interessantes Gefühl, woher kommt es?
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Vermutlich das Selbstverstädnus der Kollegen über die Bedeutung ihres Fachs, das Drama über Fehlzeiten in der gymnasialen Oberstufe, das häufige Fehlen beruflicher Erfahrung außerhalb des Schulsystems.
Ich war selbst Schüler im allgemeinen Gymnasium in den 90ern. Meine Kids nun dort. Ich bin selber im beruflichen Zweig unterwegs. Wir sind da erheblich pragmatischer
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Ansonsten verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum hier einige vermeintlich ihr Lebensglück davon abhängig machen, ob Schüler anwesend sind. Ich würde sowas rein formal abhandeln.
Das versteh ich an allgemeinbildenden Schulen auch nicht. Sind ja trotzdem genug Schüler da. An meiner Schulform kann es in den höheren Semestern wirklich lästig sein, wenn man dann wirklich nur noch mit Einzelpersonen da sitzt, weil zu viele fehlen.
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Vermutlich das Selbstverstädnus der Kollegen über die Bedeutung ihres Fachs, das Drama über Fehlzeiten in der gymnasialen Oberstufe, das häufige Fehlen beruflicher Erfahrung außerhalb des Schulsystems.
Ja, vielleicht.
Ich war selbst Schüler im allgemeinen Gymnasium in den 90ern. Meine Kids nun dort. Ich bin selber im beruflichen Zweig unterwegs. Wir sind da erheblich pragmatischer
Das ist doch gut für euch.
Das versteh ich an allgemeinbildenden Schulen auch nicht. Sind ja trotzdem genug Schüler da. An meiner Schulform kann es in den höheren Semestern wirklich lästig sein, wenn man dann wirklich nur noch mit Einzelpersonen da sitzt, weil zu viele fehlen.
Klingt nach einem guten Unterrichtsschlüssel und entspannten Unterricht.
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Wenn die Schule merkt, dass die Fehlzeiten überhandnehmen, kann die Schulleitung eine Attestpflicht auferlegen. Dann reicht eine Entschuldigung der Eltern nicht mehr aus, und jeder Fehltag muss durch einen Arzt bestätigt werden.
Bei extremen Fehlzeiten kann die Klassenkonferenz entscheiden, ob das Klassenziel erreicht wurde oder ob eine Wiederholung pädagogisch sinnvoll ist.Wurden zu viele Klassenarbeiten versäumt, kann die jahresnote als "n.f." (nicht feststellbar) im Zeugnis vermerkt werden, was als 6 für die Versetzung gilt.
So stumpf sind die "Waffen" nicht.
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Nur zum Verständnis: Du sagst also, dass du geplante und vorher bekannte Abwesenheiten nicht vorher kommunizierst, sondern dein Kind einfach morgens nicht auftaucht und dann später irgendwann entschuldigt wird
Nein, abgemeldet werden die Kinder natürlich. Auch frühzeitig, eben wenn der Termin bekannt ist. Ich frage aber nicht um Erlaubnis.
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Unverzüglich heißt bei vorab bekannten Arztterminen übrigens auch vorab. Einen Termin beim Kieferorthopäden und beim Unfallarzt würde bei uns in Bezug auf Klassenarbeiten auch unterschiedlich behandelt. Beide sind medizinisch notwendig, aber die Dringlichkeit ist ein anderes Ding...
In wie fern? Kieferorthopädie= 6?
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Weil?
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Notwendige Arztbesuche können durchaus "spontan" und nicht vorausplanbar sein. Da fallen mir einige Beispiele ein.
Ja, "durchaus", aber nicht mehrfach pro Monat. Wenn doch, dann ist der Schüler ernsthaft Krank und das sollten die Eltern dringend erfahren. Vielleicht sollte das Kind dann auch mal einfach Zuhause bleiben um gesund zu werden.
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In wie fern? Kieferorthopädie= 6?
Kommt darauf an, ob der Grund des Fehlen vertretbare oder nicht vertretbare Gründe sind. Je nach Fall kann dann eine Wiederholung der Prüfung stattfinden laut APO.
Weil?
Wir scheinbar nicht wissen, wie ein Gericht in einem konkreten Fall entscheiden würde. Auch sind die rechtlichen Vorgaben scheinbar nicht eindeutig, ansonsten müssten wir nicht spekulieren.
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Ich kündige meine Klassenarbeiten Anfang des Halbjahres an. Wenn dann jemand drei Monate später einen Kieferorthopädentermin genau am Termin meiner Klassenarbeit hat, dann gibt es dafür keine Befreiung. Das ist kein unentschuldigtes, sondern vorsätzliches Fehlen. Den Termin hätte man verlegen können. Das ist was anderes, als wenn ich in Geschichte einen Test für die nächste Stunde ankündige und jemand dann einen solchen Termin hat. Dann fehlt der halt, das dann zu verlegen (vermutlich auf einen Termin in zwei Monaten) halte ich für wenig sinnvoll.
Generell sind fachärztliche Termine in die außerunterrichtliche Zeit zu legen, mit wenigen Ausnahmen (Notfall, lange Terminfristen, OP Planung, Kieferorthopädie zählt da sicherlich nicht zu). §43 SchulG NRW ist da relativ eindeutig, Absatz 1 heißt "hat da zu sein", Absatz 2 bezieht sich auf "Krankheit oder andere nicht vorhersagbare Gründe", Absatz 4 ist eine "Kann"-Regelung, die mit Vorlauf sicherlich nicht zum Einsatz kommen muss, ob der Grund überhaupt "wichtig" ist, kann dahingestellt bleiben. Absatz 3 und 5 sind nicht einschlägig. -
Kommt darauf an, ob der Grund des Fehlen vertretbare oder nicht vertretbare Gründe sind.
Der vertretbare Grund ist der Arzttermin.
Wenn ich heute einen Termin kriege, dann werde ich nicht warten, ob ich evtl. vielleicht in 'nem halben Jahr einen anderen Termin kriege.
Und wenn es darum geht einzuschätzen, inwieweit ich gesundheitlich beeinträchtigt bin und was daraus folgt, dann ist das ein Arzt, evtl. ein Amtsarzt, aber ganz sicher weder ein Lehrer noch eine Schulleitung. -
Und wenn es darum geht einzuschätzen, inwieweit ich gesundheitlich beeinträchtigt bin und was daraus folgt, dann ist das ein Arzt, evtl. ein Amtsarzt, aber ganz sicher weder ein Lehrer noch eine Schulleitung.
Ist zum Glück auch nicht Aufgabenbereich einer Lehrkraft, gut dass du es nochmal betonst.
Der vertretbare Grund ist der Arzttermin.
Wenn ich heute einen Termin kriege, dann werde ich nicht warten, ob ich evtl. vielleicht in 'nem halben Jahr einen anderen Termin kriege.Generell sind fachärztliche Termine in die außerunterrichtliche Zeit zu legen, mit wenigen Ausnahmen (Notfall, lange Terminfristen, OP Planung, Kieferorthopädie zählt da sicherlich nicht zu). §43 SchulG NRW ist da relativ eindeutig, Absatz 1 heißt "hat da zu sein", Absatz 2 bezieht sich auf "Krankheit oder andere nicht vorhersagbare Gründe", Absatz 4 ist eine "Kann"-Regelung, die mit Vorlauf sicherlich nicht zum Einsatz kommen muss, ob der Grund überhaupt "wichtig" ist, kann dahingestellt bleiben. Absatz 3 und 5 sind nicht einschlägig.
Die beiden Aussagen widersprechen sich zum Glück nicht per se, ist halt wie so oft eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
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