Wenn A12 nach A13 überführt wird, dann wird es Stand jetzt keinen Unterschied zwischen einem beförderten A13er und einem überführten A13er geben. Dass hier eine erhebliche Gerechtigkeitslücke klafft, ist ja offensichtlich.
Solange die Landesregierung hier aber keinen Handlungsbedarf sieht bzw. womöglich auf Zeit spielt, können wir alle lediglich unsere Glaskugeln polieren oder neuen Kaffee fürs Kaffeesatzlesen aufbrühen.
So, Kaffee gebrüht und weg gekippt. Kacke, der Kaffeesatz sagt mir nichts. Das ist auch gar keiner - liegt es an der Siebträgermaschine?
Irgendwer Tipps wie ich an einen gut lesbaren Kaffeesatz komme? Spaß beiseite
Die Frage der Gerechtigkeit ist ja erstmal eine finanzielle und keine laufbahnrechtliche Frage.
Ich gebe dir natürlich Recht, wenn du sagst, gesetzliche Regelung zu der Behandlung von Beförderten in der Zukunft gibt es noch nicht.
Aktuell braucht zum AL an einer Gesamtschule 2 Beförderungen.
Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass durch A13 für alle dieser Abstand auf 1 Beförderung reduziert wird.
Welche Art der Andershehandlung meinst du? Eine bevorzugte Beförderung nach A14 wird es sicher nicht geben.
Das ist die eigentliche Frage! Hat eine Beförderte bessere Chancen.
Wie ist das in den BL, die mit A13 für alle schon durch sind?