Nur zum Verständnis: Wenn dem so ist, wie lassen sich dann Ehe- und Kinderzuschläge begründen.
Am Beispiel NRW und in knapper Form
Die Besoldung eines Beamten muss einen Großteil des Bedarfs einer 4-köpfigen Familie decken. Einer kleiner Teil darf durch Zuschläge gedeckt werden. Deshalb sind bis 2022 in NRW die Zuschläge für das erste und zweite Kind relativ gering gewesen. Da das BVG in seinen Urteilen zu geringe Grundbesoldung bemängelt hat, hat z.B. NRW die Familienzuschläge schon für das erste und zweite Kind angehoben und mit dem Wohnort gekoppelt.
Das ist eine (Spar-)Maßnahme, um die Besoldung nicht grundsätzlich zu erhöhen.
Wir werden als Beamte alimentiert nicht bezahlt. Die Alimentation eines Beamten soll ihm "ein seinem Amt angemessenen Lebensstandard" ermöglichen. Die Grundbesoldung zielt aber auf eine 4 köpfige Familie ab. Dem entsprechend ergibt sich die ein Verlust an Lebensstandard, wenn ein drittes Kind geboren wird. Daher müssen dritte und weitere Kinder zusätzlich alimentiert werden. Die Höhe ergibt sich aus einem Urteil des BVG aus 2020(?). Damals hat sich hat sich das BVG die Leistungen angesehen,die ein Kind eines ALG2-Empfängers (Geld+Sachleistungen) erhält, auf diese 15% aufgeschlagen und NRW verurteilt diese Summe als alimentativen Mehrbedarf für dritte und weitere Kinder zu zahlen.
Die Pensionsrücklagen stehen in keinem Verhältnis zu den erwartbaren Pensionslasten. Und werden allenfalls eine kleine Hilfe sein, wenn es darum geht zukünftige Lasten zu finanzieren.
S-H hat ihn afaik gerade aufgelöst und NRW scheint in seinen gerade nicht einzuzahlen https://www.steuerzahler.de/aktuelles/deta…nsionsfonds-an/