Beiträge von Dr. Rakete

    Habe ich irgendwo gesagt, dass wir diese Debatte nicht weiterführen dürfen?
    Habe ich irgendwo angedeutet, dass die benannte Situation nicht bescheiden ist und der/m TE das Recht abgesprochen, sich hier den Frust von der Seele zu schreiben?

    Es bahnt sich nur wieder das hier Übliche an.

    Die nächsten 20 Beiträge werden sich um Folgendes drehen:


    NRW und Familienzuschläge

    Gefolgt von:

    Wieso gibt es überhaupt A15er, wenn sie nur noch 50% Stundendeputat haben.

    Dann kommt:

    SL drückt sich immer.

    Ich würde mich freuen, wenn die Debatte beim Thema bleiben wird.

    Mich interessiert z. B., ob diese Situation verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weil das BverfG immer von Nettobeträgen ausgeht.

    Die Frage, ob sich ein Wechsel in den TVL lohnt, sobald es Altersgeld gibt, welches ja kommen soll, wäre auch spannend.

    Ich glaube, dass wir hier über einen speziellen Einzelfall diskutieren.
    Die Kombination aus Teilzeit und GKV ist ungünstig.

    Zur sich anbahnenden Debatte

    Man wird von von A15 und A13 in allen Bundesländern gut leben können.

    Man wird auch von A13 bei 100% und PkV alleine gut leben können.
    Wer damit als Single nicht hinkommt, hat ein Ausgabenproblem.


    Für eine Koordinatorenstelle musst vor weg eine Stunde zeigen.

    Die ist Grundlage für die Beurteilung durch deine SL.

    Am Revisionstag:

    • 1 Stunde
    • Eine Beratungsgespräch. Ich habe z. B. mit einer Kollegin eine Mitarbeitergespräch simuliert. Eine Kollegin von mir hat eine Beratung zu einer misslungenen Mathearbeit gemacht. Eine Beurteilung von Unterricht ist mir bei Stufenleitungen unbekannt (Macht auch wenig Sinn, weil man dieser Position keinen Kontakt mit dieser Aufgabe hat).
    • Ein Kolloquium
    • Die Leitung einer Konferenz zum Thema der Stelle.


    Ich bin allerdings im GS-System/NRW zuhause. Kann sein, dass es an am Gym ein wenig anders läuft

    Nicht du, aber die Beamten die dies angetrieben haben und Beamteninteressenverbände.

    Beamte, die sich auf ihr Recht berufen und ihre Besoldung gerichtlich überprüfen lassen, sind dann genau wessen schuldig?

    Verfassungstreue? Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit? Glauben an die FDGO?

    Mal abgesehen davon sind die Familienzuschläge, wie ich bereits oben erwähnt habe, ein Trick, um nicht die Besoldung aller Beamten zu erhöhen.

    Ja, ohne das Partnereinkommen müsste deine Besoldung 20000€ höher sein bzw. da du aus NRW stammst 6.000€. Auch du hast für das Land NRW nämlich einen Partner der 6.000€ verdient und deshalb werden die diese 6.000€ auf die Besoldung fiktiv angerechnet.

    Nochmal ich führer diese Diskussion nicht auf der Neidebene. Diesen Vorwurf habe ich (hoffentlich) nie gemacht. Es geht um eine korrekte Umsetzung der Vorgaben des BverfG.

    Das Partnereinkommen ist eine Rechentrick. Es drückt die Besoldung von Beamten ohne Kinder stärker als die von Beamten mit Kindern.
    Edit: Partnereinkommen heißt: Wir alle bekommen weniger!

    Das kann alles sein was die SL dafür vorgesehen hat und die Bez. Reg. genehmigt. Die Ado macht dazu nur sehr allgemeine Vorgaben.

    Beispielhaft:

    Stundenplanung

    Vertretungsplanung

    Übergang P-SekI

    Begabtenförderung

    Leitung des sprachlichen Bereichs

    Koordination Europaschule

    Administration von Software Schild/IServ

    Koordinierung von Sprach/NW/Kunst-Fachschaften

    Ich bin Beamter, mit Kindern. Mein teureres Haus im Speckgürtel wird durch die höheren Zuschläge fein gefödert im Gegensatz zu meinen KuK im Sauerland. Beamte sind zum allergrößten Teil im gehobenen und höheren Dienst, da muss mir niemand mit Miete kommen, die allermeisten davon dürften Immobilienbesitzer sein.

    Die Kinderzuschläge an sich sind vernunftbefreit, die Unterschiede in den Mietstufen sind nochmal das Sahnehäubchen.

    Die Kinderzuschläge sind zunächst einmal ein Weg eine verfassungsgemäße Besoldung zu realisieren ohne das die Kosten aus dem Ruder laufen.
    Sie sind damit eine Ausdruck absoluter Vernunft, was den Landeshaushalt betrifft. Die dann nochmal nach den Mietenstufen auszurichten ist ein weiterer Schritt die Besoldung unter BverfG Vorgaben verfassungskonform und kosteneffizient zu gestalten.

    Gerade eben hat Spiegel Online berichtet, dass der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besoldung der Bundesbeamten vorliegt. Es würde mich nicht wundern, wenn es dem aktuellen Gesetz in NRW ähnelt.

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