Beiträge von Dr. Rakete

    Aber nicht jeder der sich wie Maylin äußert gehört den genannten Gruppen an - genauso wenig wie jemand der sich gegenteilig äußert sofort links - grüner versiffter Gutmensch ist.

    Der erste Denkfehler ist schon aufgrund der hälftig gerechneten Pausenaufsichten anzunehmen, dass man eine U.-Std. doppelt gewichten muss. Du willst ja reale Zeiten messen.

    Nimm dir eine Stoppuhr drücke auf Start, wenn du etwas machst was mit Schule zu tun hat. Drücke auf Stopp, wenn du aufhörst. Notiere dir die Zeiten und die Art der Tätigkeit.

    Fertig

    In Rahmen dieser Diskussion auch nochmal ein netter kleiner Paragraph auf den ich mal gestoßen bin.

    Man kann sich in NRW (wird anders sicher genauso sein) Urlaub auszahlen lassen, wenn man langfristig erkrankt war und dadurch nicht aus 30 Urlaubstage kommt.

    Ich war damals erst wenige Jahre im Schuldienst, Internet noch in den Kinderschuhen, ich wusste es nicht und keiner hat es mir gesagt. Zum Gegenteil.

    Schön, dass ihr alle eure jungen und noch unwissenden Kollegen ohne Nachfrage informiert. Nicht schön, wenn ihr durch entsprechende Likes und Beiträge mitteilt, ich habe falsch gehandelt.

    Noch einmal, ich mauschele nicht, vor kurzem wurde mir wieder so ein Deal unter der Hand angeboten, aber ich ziehe Konsequenzen. Die Zeit an dieser Schule in NRW mit dem besten Kollegium, das ich je hatte, war danach für mich beendet.

    Heute würde ich nach unbezahltem Sonderurlaub fragen, nur hatte ich damals weder Wissen, noch Zeit zu fragen. Internetwissen war noch in den Kinderschuhen, ich hatte zwar ein Modem, jede Minute kostete 4 Pfennig, aber informativ war es damals noch nicht.


    Das Problem ist nicht das Internet in Kinderschuhen sondern das in der Lehrkräfte Ausbildung wenig Zeit auf darauf verwendet wird, uns im Umgang mit dem Recht, das wir täglich anwenden und welchem wir unterliegen, zu schulen.
    Wir sind an unserer Schule 90 Lehrkräfte und weniger als 10 werden die ADO gelesen haben und noch weniger werden kommentierte Ausgaben der jeweiligen wichtigen Rechtstexte jemals in der Hand gehabt haben.

    § 33 der Urlaubsverordnung regelt das. In deinem Fall wären mMn 5 Tage ohne weitere Probleme drin gewesen.

    Spannend find ich den einleitenden Satz. Diese lese ich so, dass man als Vorgesetzter ziemlich freie Hand hat.

    „(1) Aus wichtigen persönlichen Gründen kann, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden.“

    Die danach folgende Aufzählung von Fällen definiert mMn Fälle in denen auf jeden Fall Anspruch besteht.

    Kris24 Ich habe in Laufe der Diskussion habe ich die Verordnung für B.-W. gelesen. Sie lässt mMn ähnliches zu wie die in NRW.

    §68 Absatz 3 Satz 1 SchulG NRW Beschlussvorlage zur Abstimmung:

    "Die Unterrichtsverteilung wird in der Regel x Wochen vor den Sommerferien den Fachschaftsvorsitzenden zur Kontrolle übersandt und dann innerhalb von 2 Wochen im Kollegium bekanntgegeben. Die Stundenpläne sind vor den Sommerferien fertig zu stellen und auszugeben."

    Dann kann der Stundenplaner jammern, dass es aber doch immer Änderungen geben kann (die darf es auch geben), aber erst einmal ist das einzuhalten. Das ist auch einer der wenigen Sätze wo nicht steht "auf Vorschlag des Schulleiters", d.h. das kann jede Lehrkraft problemlos zur Abstimmung bringen. Wie gesagt, jede Lehrerkonferenz bekommt die Leitungsebene die sie sich erzieht.

    . P.S.: ich möchte nochmal sagen (wie Bolzbold auch schon schrieb): es kann Schulen geben, bei denen das anders läuft, bzw. nicht möglich ist, weil die Bedingungen unterschiedlich sind. Aber bisher ist die einzige Bedingung die ich finden kann eine unfähige Personalverwaltung (Krankheit/Schwangerschaft geschenkt, aber alles andere kann man vorab ordentlich planen).

    Einigen wir uns doch auf Folgendes, wenn sich gar nichts ändert, niemand kurzfristig mitteilt, dass sie schwanger ist, niemand seine Befristung auslaufen lässt und keiner krank wird, kann ich den Stundenplan auch schon 2 Wochen vor den Ferien fertig haben.

    Weil sie oft ihren Urlaub selbst legen können, wenn sie einen privaten, für sie wichtigen Termin haben

    Nein, man muss nicht anwesend sein, aber eben abrufbar in diesem Zeitraum. Wenn ich z.B. einen Termin für in zwei Wochen ausmache, dann aber eben doch zu einer Konferenz geladen wird, muss ich den Termin verschieben bzw kann ihn nicht wahrnehmen. Und dann erneut: als Lehrer kannst du dir dafür keinen Urlaub nehmen

    Geh mal heute Nachmittag an einen beliebigen Ort in deiner Gemeinde und beklage dein Leid als Lehrer*in aufgrund deiner festgelegten Ferien und der wenigen freien Nachmittage keine Arzttermine legen zu können.

    Ich würde mir ordentlich Material zum Malen von Protestplakaten einpacken. Die Anteilnahme, die du erfahren wirst, wird gewaltig sein. Wahrscheinlich werden Viele mit dir zu einem Protestmarsch zum Bildungsministerium aufbrechen wollen. Polier besser deine Wanderschuhe!

    Die wenigen, die milde lächelnd weiterziehen, ignorier einfach.

    Wenn ich z.B. einen Termin für in zwei Wochen ausmache, dann aber eben doch zu einer Konferenz geladen wird, muss ich den Termin verschieben bzw kann ihn nicht wahrnehmen. Und dann erneut: als Lehrer kannst du dir dafür keinen Urlaub nehmen

    Ich bin seit 17 Jahren im Schuldienst und brauch nichtmal eine ganze Hand um abzuzählen wie häufig das der Fall war.

    Ich hab weiter oben schon geschrieben, dass das bei uns sowohl vom Stundenplaner (der sitzt direkt neben mir im Büro, so ganz wenig bekommt man dabei mit) und von der Personalabteilung (Ersatzschule) gut läuft. Er schafft es jedes Jahr zuverlässig vor dem Sommerferien. Es ist möglich und es gab bisher nicht einen Fall wo der ganze Plan neu gemacht werden müsste, trotz Beschäftigungsverboten/Krankheit/etc.

    Bei uns sind aber auch schon in die UV die Fachschaftsvorsitzenden und der Lehrerrat eingebunden, um Fehler zu finden oder zu gucken wo noch geschoben werden sollte und die Fachschaften werden auch bei jedem Ausfall angesprochen, ob es Ideen gäbe wie man das lösen kann. Maximale Transparenz und wie gesagt: auch bei uns sind nachher Leute unzufrieden, du machst nie alle glücklich, aber ich sehe immer noch keinen Grund für späte Pläne, außer Probleme im Personalmanagement und Unwillen bei den Planenden. Jede Lehrerkonferenz bekommt die Leitungsebene, die sie sich selbst erzieht.

    Wie soll den eine Leko Planer dazu erziehen die Pläne asap zu veröffentlichen?

    Und ich erwähne es gerne nochmal: es ist möglich, wenn ihr es nicht braucht ist doch toll für euch, aber es gibt Kollegen die es gerne so haben und es hat ja niemand einen Nachteil dadurch, auch nicht die Kollegen die es erst spät haben wollen. Falls ihr hingegen für die Erstellung des Stundenplans zuständig seid und dagegen argumentiert... Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

    Was denken wir Planenden denn uns Böses dabei?

    Immer dieser Humbug, der von Kolleg*innen außerhalb der Planungsebene verbreitet wird.

    Bei mir haben in der Woche vor den Ferien 2 Kolleg*innen trotz Vertragsangebot ihre befristeten Stellen nicht verlängert. Wenn dir 50 Stunden fehlen und du nicht weißt, ob du die Stellen mit derselben Fächerkombi neu besetzen kannst, ist nix mit Stundenplan rechnen.


    Die meisten AN müssen nicht von 7.30 Uhr bis 17.15 Uhr kurzfristig parat stehen. Über 10 Stunden gibt es in geteilten Diensten und da wurde mir hier erklärt, das sei selten.

    Du musst an jedem Unterrichtstag von 7:30 bis 17:15 in der Schule anwesend sein?

    Was fällt den in deiner Schule so kurzfristig um 16:30 Uhr noch an?

    Diese ganze Diskussion ist schon wieder derartig Lehrerbubble, dass ich hoffe, dass niemals jemand außerhalb unsere Sphäre auf diese Diskussion stößt.

    Wie schaffen das eigentlich die 40 Millionen Arbeitnehmer*innen in diesem Land den Alltag zu überleben ohne das sie ihre Arbeitszeiten nach der erstmaligen Bekanntgabe für ein halbes Jahr fest haben?


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