Lustig wird es wenn man den Gesetzentwurf genauer liest.
Da wird davon gesprochen, dass [...]
Für das Amt „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator –“ ist aber bereits derzeit eine Besoldung nach A 13 vorgesehen.
Scheinbar weiß man im Ministerium nicht, dass auch nicht als Koordinator ernannte Lehrer*innen in der Sek. I gibt, die bereits nach A13 besoldet werden.
weiter:
Zudem wird - ungeachtet weiterer Prüfungen - eine Amtszulage für das Amt „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator –“ ausgebracht, damit sich dieses funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin von dem Einstiegsamt abhebt.
Mal gucken wie die Gerichte mit diesen Fällen umgehen, wenn die "normal" Beförderten klagen. Das man das Abheben vom Einstiegsamt nur bei Koordinatoren sieht, finde ich schon skurril.
Die Zulage wird übrigens 261,35€ betragen. Macht bei den im Gesetz genannten 1,6 Mio € 510 Nasen, die als Koordinator unterwegs sind an Gesamtschulen in NRW. Laut Google gibt es 369 Gesamtschulen in NRW - macht pro Schule 1,4 Glückliche.
Ich werde mich morgen mal auf die Suche nach den Glücklichen an meiner Schule begeben.