Beiträge von Dr. Rakete

    Wenn das deutsche Beamtentum vom Alleinverdienermodell ausgeht, wovon ich nicht ausgehe, was ich jetzt aber mal als Arbeitshypothese nutze, müsste bei einer Hochzeit die Ehefrau in nicht unerheblichen Umfang alimentiert werden. Die Alimentation beruht ja auf der Annahme, dass ein bestimmter Lebensstandard finanziert bzw. gehalten wird. Um diesen Lebensstandard auch dann zu halten, wenn die Ehefrau bei der Heirat ihren Job aufgibt, um dem Alleinverdienermodell zu entsprechen, wäre z.B. in meinem Fall ein Familienzuschlag Stufe 1 von ca. 60.000€ im Jahr bzw. 5.000€ im Monat anzusetzen, eben das Bruttoeinkommen besagter Ehefrau. Da der Familienzuschlag Stufe 1 wesentlich geringer ausfällt (ca. 130€ monatlich), kann also von einem Alleinverdienermodell im Beamtentum keine Rede sein.

    Das ist aus Unkenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BVG ziemlicher Blödsinn.

    Man hat Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn beide mindestens 2 Monate Elterngeld nehmen.

    Der Mutterschutz wird auf den Elterngeldbezug angerechnet. Daher pass deine Rechnung, dass deine Frau 12 Monate Geld bekommt und du 2 x 1 Monat.

    Man kann beim Elterngeld+, wie Susannea schrieb, die Monate im Verhältnis 2 zu 1 teilen. Das heißt aus einem Monat würden zwei werden. Die Gesamtsumme des Elterngeldes ändert sich dadurch nicht. Es müsste aber steuerlich besser sein, das Geld über die Gesamtzeit zu strecken.

    Die Streckung/Teilung, die du planst, geht aber nicht. Aus 1 x 1800€ wird 2 x 900€. Anders ging das zumindest bei mir damals nicht.

    Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.

    Wenn du dich selber in Elternzeit vertrittst, wird dir das auf des Elterngeld angerechnet. Auch hier kann ich dir nicht helfen. Das wurde aber vor Kurzem hier irgendwo diskutiert. Musst mal suchen.

    Mit 7 Stunden wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Unterrichtstag hinkommen.

    Das mit NRW hatte ich nicht gelesen. Ich schreibe häufiger mal, wenn ich mich vor meiner Familie verstecke :pirat:

    Aufgrund deiner Schilderung nehme ich mal an, dass du an einer Gesamtschule bist.

    Hier mal ein Link zum Teilzeitpapier für Gesamtschulen im Regierungsbezirk Münster.

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…esamtschule.pdf

    Sicher sind das alles nur "Empfehlungen". Dieser haben aber doch in gewisser Weise einen bindenden Charakter.

    Etwas Ähnliches sollte es bei dir im Bezirk dann auch geben. Was sagt denn euer schuldinternes TZ-Papier?

    Der Verweis auf den Lehrerrat der Schule ist natürlich nett. Er sollte aber bereits während der Erstellung der Pläne konsultiert worden sein. Entweder hat der gepennt oder der hat nix drauf.

    Als letzter Ausweg, wenn weder Lehrerrat noch PR dir aus der Patsche helfen können, bleibt dir noch ein Anruf beim Dezernat. Danach kannst du auch gleich einen Versetzungsantrag ausfüllen.

    Wie ist denn nun das Bundesland? Das müsste man schon wissen, um dir konkret anhand der gültigen Rechts dort konkreter helfen zu können.

    Dein Stundenplan wäre in NRW ziemlich sicher anfechtbar. Auch wenn die verschiedenen Regierungsbezirke sicher verschiedene TZ-Vorgaben machen, sind bei uns mehr als 7 Springstunden bei einer vollen Stelle zustimmungspflichtig. Bei 14 Stunden hättest du hier das Recht auf 1 Halbtag und einen Ganztag frei. 13 bei 14 ist derartig Banane, das hier bei uns im Regierungsbezirk der Personalrat den Raketenwerfer laden würde.

    Egal, wie du es handhabst, ist eine Stunde Entlastung für einen Tag in der Vertretungsplanung an einer 6 zügigen Gesamtschule zuwenig.

    Ich mache an einer 4 zügigen Gesamtschule die Vertretungsplanung. Ein normaler Tag Arbeit in der Orga hat mindestens 90 Minuten Zeitaufwand in schlechten Zeiten 120 min. Das wird an einem 6 zügigen System nicht unter 120 Minuten pro Tag gehen, wenn ihr euer Untis vernünftig pflegt. An einer 6 zügigen GS mit entsprechend großer Sek. 2 dürften aber auch reichlich Stunden im SL-Topf sein.

    Falls du das als Sprungbrett nach A15 siehst, kann man natürlich in den sauren Apfel beißen.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung muss ich sagen, dass Beförderungen, die in Zusammenhang mit Schild und Untis stehen, viel mehr Aufwand, sind als das ganze andere Gedöns wofür man A14/A15 werden kann.

    Das sind doch Monatswerte bei den Steuern.

    Die KV (Basistarif) wird als Sonderausgabe (oder was auch immer) vom Brutto abgezogen. Dann bleiben ca. 2000€ zu versteuerndes Einkommen über. Abzgl. Grundfreibetrag bleiben noch knapp 1300€ zu versteuerndes Einkommen. Da passen 200€ Steuern im Monat ganz gut, würde ich mit meinem Laienwissen sagen.

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