Leuchtende Kinderaugen und so … ihr wisst schon. ![]()
Beiträge von Dr. Rakete
-
-
Danke
Das ist auch meine Auffassung, die üblichen Bedenkenträger haben mich verunsichert. -
Meine Klassenpflegschaftsvorsitzenden haben einen Fahrradausflug organisiert. Wird dieser Fahrradausflug durch meine Teilnahme an einem Wochenendtag zu einer Schulveranstaltung?
-
-
Bin ich als einziger der Meinung, dass wir genügend Mediziner ausbilden davon aber zu wenige Arzt werden.
Ich meine, dass es mal Artikel dazu gab. -
Hurra 🎉
Endlich wieder 🍿 -
Das stimmt so allgemein nicht. Es gibt Branchen mit Überschuss und Branchen mit Mangel. Derzeit gibt es deutlich mehr Personen ohne Beschäftigung als offene Stellen in Deutschland.
Das ist wie mit Wetter und Klima. Der aktuelle Arbeitsmarkt ist Wetter - Die Demographie ist Klima.
-
2.) mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen, damit Arbeitskräfte billiger werden
Es geht nicht darum was die Mehrheit will (in manchen Fällen auch Gott sei Dank).
Das Frauen (leider wird mit politisch immer mit Frauen argumentiert) durch die diversen Maßnahmen zur Arbeit gedrängt werden, hat weitere Gründe.
1. Demographischer Wandel - Es fehlen schlicht die Arbeitskräfte.
2. Die Rente 48% Eckrente ist halt nicht wirklich viel. Mal 2 geht es gerade so. -
In Zeiten in denen in denen der Osten vor einer Machtübernahme der AFD steht, ist das Alimentationsprinzip sicher nicht veraltet.
Es soll den Beamten ermöglichen gegen die Herrschenden seine Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz zu treffen ohne Angst um sein Auskommen zu haben. -
Seit wann gibt es eine solche Pflicht?
Es gibt keine Pflicht, da hast du recht.
-
Der Zuschlag für Ehepartner ergibt doch vor allem aus der Pflicht diesen in der privaten Krankenkasse zu versichern.
Nochmal zu Forderung nach höherem Kindergeld. Das was du willst, hieß in der Ampel Kindergrundsicherung. Wurde aber aufgrund der Kosten von damals (ich meine) 20 Mrd. € von CDU und FDP zu Tode torpediert.
Und auch In der freien Wirtschaft erhalten Familien diverse Leistungen für Familien, deren Arbeitseinkommen nicht ausreichend, um ein auskömmliches Leben zu führen. Auch bei Lidl an der Kasse wird die Person die 3 Kinder hat auf ein deutlich höheres Einkommen kommen als die Person ohne Kinder.
Und zuletzt täte es einigen hier gut ihre A13 Brille abzusetzen und sich mal vor Augen zu führen wie bitter nötig die Familienzuschläge für Beamte in den unteren Gruppen sind.
Ob der Stammtisch die Alternative eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung goutiert, darf doch stark bezweifelt werden. -
Ich würd eine solche Info nicht verbreiten, wenn sie nicht einigermaßen belastbar wäre:
https://www.komba-nrw.de/2026/04/29/bea…erinnen-8-2025/
https://www.gdp.de/nrw/de/stories…gungsempfaenger
Folgendes kann ich leider nicht verlinken:
Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf
die Beamtinnen und Beamte des Landes
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 21. April 2026 hat die Landesregierung NRW im Besoldungsgespräch mit den
Gewerkschaften und Verbänden zugesagt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026
systemgerecht eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Was konkret vereinbart wurde:
• Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 % erhöht, mindestens jedoch um
100 Euro; die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro monatlich.
• Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anhebung der Tabellenentgelte um 2 % und der
Ausbildungsentgelte um zusätzliche 60 Euro.
• Zum 1. Januar 2028 steigen die Tabellenentgelte nochmals um 1 % und die
Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.
Für den Beamtenbereich ist für 2026 eine Besonderheit vorgesehen:
Die Grundgehälter sollen für alle Besoldungsgruppen linear um 3,36 % erhöht werden.
Hierdurch wird auch in den unteren Besoldungsgruppen die Mindestanhebung von 100 Euro
sichergestellt und zugleich das verfassungsrechtliche Abstandsgebot beachtet.
06/2026
Amtszulagen und Familienzuschläge sollen im Zuge der Übertragung um 2,8 % und in den
Folgejahren um weitere 2 % bzw. 1 % steigen. Die Anpassung der Anwärterbezüge erfolgt
ebenfalls 1:1 mit 60€, 60€ und 30€.
Die Landesregierung, die mit Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Stellvertretenden
Ministerpräsidentin Mona Neubaur, dem Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie
dem Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski an dem Gespräch teilnahm, will das
Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten und den Gesetzentwurf bereits im Juni in den Landtag
einbringen. Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhöhung sollen voraussichtlich mit den Juli
Bezügen geleistet werden.
Im Hinblick auf die parallellaufende Modernisierungsoffensive (vgl. Info 5/2026) wird die
Erhöhung der Wechsel- und Schichtzulagen, wie sie in der Tarifeinigung vorgesehen ist,
zunächst nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Eine Erhöhung bleibt dem weiteren
Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierungsoffensive vorbehalten.
Zudem läuft parallel die Vorbereitung eines weiteren gesonderten Gesetzes zur Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur
amtsangemessenen Alimentation. Auch dieses Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet
werden.
Aus Sicht der DSTG NRW, für die Landesvorsitzende Carolin Konzack an den Besoldungs
gesprächen teilnahm, ist die 1:1-Übertragung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gemeinsamer
gewerkschaftlicher Druck wirkt und die seit Jahren eingeforderte 1:1-Übernahme auch diesmal
erreicht werden konnte. Mit der Umrechnung des Mindestbetrags und der Berücksichtigung des
verfassungsrechtlich gebotenen Abstandsgebots ist zudem ein Einstieg in die Besoldungs
strukturreform gegeben. Gleichzeitig ist klar, dass die Anpassung angesichts der anhaltenden
Preissteigerungen die Attraktivitätsprobleme des öffentlichen Dienstes nicht vollständig löst
und den Reallohnverlust der vergangenen Jahre nur teilweise ausgleicht.
Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und
über neue Entwicklungen zeitnah informieren. -
Wahrscheinlich wird aufgrund des BVerfg das Tarifergebnis nicht 1:1 übertragen. Es wird auf 3.36% erhöht, weil diese 3,36% dem 100€ Sockelbetrag in A5 entsprechen.
Es soll ab Juli gezahlt werden. -
Das wurde an den Schulen an denen ich bislang eingesetzt wurde durch ein Teilzeitpapier geregelt, dass auch Vorgaben VZ-Kräfte macht.
-
Habe ich irgendwo gesagt, dass wir diese Debatte nicht weiterführen dürfen?
Habe ich irgendwo angedeutet, dass die benannte Situation nicht bescheiden ist und der/m TE das Recht abgesprochen, sich hier den Frust von der Seele zu schreiben?
Es bahnt sich nur wieder das hier Übliche an.
Die nächsten 20 Beiträge werden sich um Folgendes drehen:
NRW und FamilienzuschlägeGefolgt von:
Wieso gibt es überhaupt A15er, wenn sie nur noch 50% Stundendeputat haben.
Dann kommt:SL drückt sich immer.
Ich würde mich freuen, wenn die Debatte beim Thema bleiben wird.
Mich interessiert z. B., ob diese Situation verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weil das BverfG immer von Nettobeträgen ausgeht.
Die Frage, ob sich ein Wechsel in den TVL lohnt, sobald es Altersgeld gibt, welches ja kommen soll, wäre auch spannend. -
Ich glaube, dass wir hier über einen speziellen Einzelfall diskutieren.
Die Kombination aus Teilzeit und GKV ist ungünstig.
Zur sich anbahnenden Debatte
Man wird von von A15 und A13 in allen Bundesländern gut leben können.
Man wird auch von A13 bei 100% und PkV alleine gut leben können.
Wer damit als Single nicht hinkommt, hat ein Ausgabenproblem. -
Die GKV bei Beamten ist echt ne Schweinerei.
-
2700€ - Krankenkasse - Miete - Sprit = ca. 800€ für den Monat
Ok, das ist wenig.
Hast du mal überlegt, die GKV und Fahrtstrecke unterjährig und nicht über die Steuererklärung anzugeben.
Da hättest du zwar weniger an Steuererstattung aber mehr Geld monatlich.
-
Entscheidend ist doch nur das Nettogehalt.
Das um 2500 liegen dürfte? -
Wie ist dein Arbeitszeitanteil?
Werbung