Frag da im Forum im NRW Teil nach. Wahrscheinlich erhältst du da eine Antwort.
Beiträge von Dr. Rakete
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Alles, was du wissen willst, findest du auf oeffentlicher-dienst.de
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Und was ist daran dein Problem? Sei doch froh, dass es überhaupt Nachwuchs gibt. Ich würde mich nicht erdreisten einzuschätzen ob es nicht Gründe für die TZ gibt. Ich arbeite beispielsweise selbst TZ und man sieht mir die Gründe nicht an. Natürlich laufe ich nicht mit einer blinkenden Leuchtreklame umher, auf der steht weshalb ich TZ arbeite.
Ich frage mich, was man hier hören will. Dass viele, die gleich in Vollzeit arbeiten toll sind? Jeder sollte bei diesem derart stressigen Job doch selbst entscheiden, ob er es schafft in Vollzeit zu arbeiten oder nicht. Warum so viel Missgunst?
Ich halte an sich nichts von den respektlosen Boomerkommentaren der heutigen Jugend, aber das Argument "Wir haben früher ja sogar mit Kindern Vollzeit gearbeitet und noch den Haushalt gemacht" finde ich sowas von daneben. Meist kommen sie aber von sehr alten Kollegen.
Niemand weiß, ob jemand nicht in TZ arbeitet, weil er kleine Kinder zu Hause hat, jemanden pflegt oder selbst krank ist. Geht doch keinen etwas an.
Der TE fragt völlig wertungsfrei nach Erfahrungen und Beobachtungen.
Es würde es begrüßen, wenn du dich selber an das hältst, was du einforderst. -
Zur Verfassungsgemäßheit der Besoldung.
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Das am Mittwoch das BVerfG-Urteil veröffentlicht wird!
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Tatsächlich wird eine Person die krank ist in Deutschland eine Versorgung erhalten, die dem aktuellen empirischen belegbaren Standard entspricht! Wenn man sich damit begnügt, werden sich Zuzahlungen gerade als Beamte*r in überschaubaren Grenzen halten.
Der Vergleich der Mindestversorgung ist eine Erwerbsminderungsrente nach 5 Jahren Beitragszahlung in die DRV.
Deren Höhe google ich jetzt mal nicht. Wird aber sicherlich nicht mehr sein als Bürgergeld. -
Früher lief es so:
2 Jahre (Beamter auf Widerruf)
3 Jahre (Beamte auf Probe)
Dann Beamter auf Lebenszeit.
--> Mindestversorgung.
Fraglich ist, wie sich das mit 18 Monate Ref verhält.
Wobei ich hier letztens gelernt habe, dass es noch die Zurechnungszeiten ( oder Anrechnungszeiten?) gibt.
Dann wird keine Lehrkraft als BaL Anfang 30/Mitte 30 in der Mindestversorgung landen.
Die Höhe der Versorgung bei DU ist tatsächlich absurd!
Auch wenn es mir um deine Bekannte leid tut Rosenbeet . So hoffe ich als Steuerzahler, dass sie nicht BaL wird oder so gesundet wird, dass sie bis Regelaltergrenze durchhält. -
Das tut mir so leid für die Person.. also meint ihr, dass man auch als Beamter, sofern noch nicht länger im Dienst, vor dem finanziellen Ruin nicht bewahrt bleibt, wenn Erkrankungen einsetzen?
Es geht nicht um Erkrankungen sondern um eine Dienstunfähigkeit und da finde ich es ok, dass es da Wartezeiten gibt.
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In welchem Bundesland ist den ein Schulamt für den Berufsbildenden Schulen zuständig ?
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Was wäre denn deiner Ansicht nach sowas, bei dem alle Eltern alles falsch gemacht haben?
Gehört es eigentlich generell zu deinem Stil Aussagen der Mitschreibenden bewusst verfälschend zu zitieren?
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Ich habe keine schlechte Orga.
Ich bin Anfänger und ich darf Fehler machen. Der vorherige Beitrag hat übrigens nichts mit Organisation zu tun. Ob es schon mehrere Blätter gab, haben sich sicher schon mehrere Kollegen gefragt.
Wenn du innerhalb von einer Woche zwei verschiedene Probleme im Umgang mit Arbeiten von Schülern berichtest, hat das nicht mit Anfänger oder nicht zu tun. Das kriegen die allermeisten Refs ab Tag eins hin.
Du bist einfach schlecht organisiert.
Ein Busfahrer darf auch nicht über eine rote Ampel fahren, weil er Anfänger ist.
Ich meine Ungereimtheiten, wie die das du dich hier als Anfängerin darstellst und in eine anderen Thema aufgrund deiner Erfahrungen dazu rätst an der Realschule zu bleiben und nicht an die BS zu wechseln. -
Das ist keine Frage von B2 aufwärts sondern eine gesellschaftliche.
Durch Pendeln komme ich jeden morgen in den Genuss WDR5/DLF zu hören. Wenn da mal wieder irgendwo der Schuh bei der Jugend drückt, habe ich noch nie gehört, dass die Eltern gefälligst mal ihren Job machen sollen.
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Du fragst hier innerhalb einer Woche zweimal wegen Problemen bei Klausuren nach die mMn auf deine schlechte Organisation zurückzuführen sind.
Daher mein simpler Tipp: Arbeite an deiner Organisation rund um das Thema einsammeln von Klausuren.
Dann zu der vom Quittengelee geäußerten Kritik. Ich sehe das ähnlich wie sie. Deine Geschichten haben die üblichen Buzzwords und Ungereimtheiten, die hier bei vielen Alarm auslösen. -
Ich beziehe mich auf ad hoc Vertretungen und nicht auf langfristig angeordnete MA.
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Ich wage mich mal mit folgender Aussage aus dem Busch Mehrarbeit, die nicht aufs Deputat angerechnet wird, kann nach BGB drei Jahre lang eingereicht werden.
Das haben wir hier mal oder bei oeffentlicher dienst diskutiert.
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Musste die Schülerin die Seiten nummerieren?
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Das habe ich. Ich lese daraus, dass einige Schule sich über das geltende Recht hinweg setzen.
Ich glaube nicht das der Verweis auf Beiträge bei lehrerforum.de eine SL überzeugt ihre Meinung zu ändern.
Kommen wir also zurück auf den rechtlichen Rahmen in NRW.
Die ADO schreibt Lehrkräften die Teilnahme vor. Der Mehrarbeitserlass definiert Mehrarbeit als unterrichtliche Tätigkeit.
pepeIch nutze diese Forum um meine Lücken zu schließen. Wenn es also eine Lücke im Gesetz gibt, die es ermöglicht bei normalen TdoT (ohne Unterricht) einen Ausgleich zu erhalten, würde ich sie gerne wissen.
Dann kann man da nämlich in der LeKo was fordern. -
pepe
Magst du das einmal erläutern?
Langweilig finde ich ein recht schwaches Argument. -
Die Antwort versteckt sich auch in §10 Ado NRW. Es gehört schlicht zum Job. Da muss nix ausgeglichen werden.
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Die Gewerkschaften bieten dazu Beratungen an.
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