Ich kann das ergänzen mit: Falsch vergütete Mehrarbeit kann mehr als 3 Jahre rückwirkend berichtigt werden.
Abrechnung der Mehrarbeit
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Wenn die Schule nicht gutschreiben kann oder will im darauffolgenden Schuljahr, begibt sie sich ins Unrecht. Das weiß nur nicht jede/r KollegIn oder ist hinsichtlich des Einforderns der eigenen Recht eher zurückhaltend.
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Ich wage mich mal mit folgender Aussage aus dem Busch Mehrarbeit, die nicht aufs Deputat angerechnet wird, kann nach BGB drei Jahre lang eingereicht werden.
Hast du dafür ein Beispiel? Angeordnete Mehrarbeit entsteht in Schule regelmäßig nur durch aufs Deputat anzurechnende Vertretungsstunden o.ä. Wie wir hier schon oft diskutiert haben, entsteht sie nicht dadurch, dass ich unvorhergesehen viel Zeit in die Optimierung eines Arbeitsblattes stecke.
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Ich beziehe mich auf ad hoc Vertretungen und nicht auf langfristig angeordnete MA.
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