Dann wird es ja tatsächlich spannend
Seph Jetzt wäre das Urteil tatsächlich spannend zu lesen, um zu wissen wie es damals begründet wurde.
Dann wird es ja tatsächlich spannend
Seph Jetzt wäre das Urteil tatsächlich spannend zu lesen, um zu wissen wie es damals begründet wurde.
Zu 1.: Wenn Du die Aufgabe jetzt schon ausübst und deine SL dich will, würde ich mir keine Sorgen machen.
Zu 2.: Ich war damals auch ohne 2 Bewerber. Mit wurde gesagt, dass in der Situation sogar 2 Punkte gereicht hätten. Falls du absehbar nicht bestehen solltest, wird man dir zum Abbruch des Verfahrens raten. Solltest du nicht bestehen, hättest du sonst eine Sperrfrist für weitere Bewerbungen. Das ein Revisionstag abgebrochen wird, habe ich schon erlebt.
Zu 3.: Das ist das normale Verfahren bei Revisionen für Koodinatorenstellen.
Das plant man alles vorher. Literatur zur kollegialen Fall Beratung gibt es genug.
Such dir ein Thema was zu der Stelle passt.
Da du wahrscheinlich Vertretungsplanung oder Stundenplan machen wirst irgendwas in dem Bereich.
Person mit aktuell schwieriger persönlicher Situation z. B.. Und dann erörterst du mit ihr Möglichkeiten sie im Plan zu entlasten.
Dann suchst du dir eine Kolleg*in mit der du ein gutes Verhältnis hast und die Sache läuft.
Ich weiß, dass hilft dir bei den hohen Beträgen nicht @ Quittengelee.
Ich habe ein weiteres Konto über das ich hauptsächlich die Beihilfe mache. Dort gehen jeden Monat 150€ drauf.
So habe ich immer ein Polster für die Arztrechnungen.
Irgendwann steht diese Konto dann ordentlichen im Plus und ich kaufe irgendwem aus der Familie was schönes davon.
Du musst eine Erwerbstätigkeit nicht nur anzeigen. Sie muss genehmigt werden.
Hier wird es dann spannend. Z.B.:
https://www.ra-kotz.de/entgeltliche-n…nes-beamten.htm
Wenn man solche Urteile liest, habe ich Zweifel, dass einer Lehrkraft mit DU eine Tätigkeit in der Schule ohne weiteres gestattet wird.
Dieses Merkblatt vom LBV sollte deine Fragen beantworten.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…tzeinkommen.pdf
Das LBG bricht den TVL?
Ich dürfte doch relativ simpel sein. Was im LBG steht gilt für Beamte und was im TVL steht gilt für Tarifbeschäftigte.
Und damit wir uns einig sind. Ich glaube das viele Teilzeitbeschäftigte ihren SL in der nächsten Zeit erklären müssen, das es bei Beschäftigten anders ist.
Und da ich damit auch zu tun habe, bin ich dir für das Aufzeigen des Problems dankbar.
Gähn
Die Kinder wieder! Langsam wirds langweilig!
Dann sollen doch alle A13 Lehrkräfte sich lieben und vermehren! Ab 4 Kindern ist man dann bei A 16 angelangt und alles ist gut.
(…)
Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig
Welche BL machen das? Das habe ich noch nie gehört.
Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.
Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.
Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.
Das würde das ganze Besoldungsgefüge in SEK I und P. in NRW zerstören und wird deshalb nicht kommen.
Zudem ist es zu teuer .
Und da Deutschland ziemlich Pleite ist, wird das auch aus fiskalischen Gründen nicht kommen.
Wieso sollte eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten schwierig sein?
Dann gibt es ein neuen Haken im Pedav Tool und gut ist.
Und wenn selbst nicht, weiß ich doch beim Erstellen der Abrechnung welcher meiner Kollegen welchen Status hat.
Natürlich haben die Kinder einer Lehrkraft im Unterricht nichts verloren.
Muss muss sich ständig um sie kümmern und lenken allein durch ihre Anwesenheit die SuS ab.
WARUM zum Kuckuck soll das bitte eine Rolle spielen?!
(und damit meine ich nicht deinen Beitrag speziell sondern alle mit dem Thema.
Es gibt hier seit heute eine "Hast du Kinder" Gesinnungsprüfung!
Habt ihr das im Moderatorenteam nicht mitbekommen?
Nein, wird sie nicht sein.
Die Art der Krankenversicherung ist aber auch unerheblich.
Einige in diesem Forum müssen mal wieder ihren Aluhut gerade rücken.
Die Verschwörungsstrahlen erreichen wieder ohne blockiert zu werden das Großhirn.
Ist bekannt, ob eine aktuelle Teildienstfähigkeit Nachteile bei Beförderungen hat oder Bewerbungen auf Abordnungsstellen außerhalb der Schule?
(…)
3) Beim Amtsarzt wird ihm zB 70% Dienstfähigkeit bescheinigt.
4) Dann will er sich auf eine entsprechende Beförderungsstelle bewerben… gibt es da Probleme?
Manchmal schafft es die Lehrerbubble mich noch zu überraschen!
Bei 5kg Kartoffeln würde ich es tatsächlich mal so probieren 😊
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Spannend! Eröffnet einen anderen Blick auf das Problem! ![]()
Bluthochdruck ist doch gut behandelbar. Wieso sollte das Grund für eine teilweise Dienstunfähigkeit sein?
Ich würde mich erstmal fit machen, ob irgendwas davon nicht koscher (nicht erlasskonform) ist und falls ihr da was findet da dann ansetzen.
In NRW geht es vor allem um das Partnereinkommen. Das hat mit Kinder nix zu tun.
Nochmal: Allen die man trifft sagen, dass es absolut sinnvoll ist Widerspruch einzulegen!
Du hast A15 geschrieben und NRW. Also BK oder Gym. Dort wäre die Schulleitung A16 und A15 erweiterte Schulleitung. Mir ist kein A15er bekannt, der nicht zur erweiterten Schulleitung gehört.
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