Streikrecht ist das entscheidende Wort.
Feuerwehrleute die für besseres Gehalt streiken! Ich freu mich schon!
Lehrer werden leider nicht streiken. Wegen die Kinder!
Streikrecht ist das entscheidende Wort.
Feuerwehrleute die für besseres Gehalt streiken! Ich freu mich schon!
Lehrer werden leider nicht streiken. Wegen die Kinder!
Egal ab wann deine Vollzeit gerechnet wird, liegt ein Fehler vor.
Bezüge werden bei Beamten in Voraus gezahlt. Du müsstest mehr Bezüge bekommen haben.
Mitteilung abwarten, checken und um Korrektur bitten.
Welche Programm benutzt du denn?
Die Nennung von §7 (wenn ich das richtig verstanden habe) verweist doch auf die Stufenlaufzeiten und beschreibt mögliche Ausnahmen davon.
Das gibt natürlich nie und es hat natürlich noch niemand erlebt, dass die Schulleitung das macht.
Immer wieder der selbe Tipp!
Wenn SL, gerade an GS, so ein mega Job mit Entlastung ohne Ende und dem gewaltigen Sprung von A12 auf A13 ist.
Einfach machen - nicht zögern!
Anscheinend wissen das nicht viele, dass das Paradies auf Erden hinter der SL-Tür beginnt und deshalb bleiben so viele Stellen unbesetzt!
Wie wär's es mit einfach mal Vertrauen haben, dass die SL sich nicht übervorteilt.
Ohne Ernennungsurkunde ändert sich die Gehaltsabrechnung nicht
Dann lass es mich anders formulieren.
Ich wusste den Tag an dem ich meine letzte Beförderungsurkunde in den Händen hätte haben müssen.
Wenn ich die an dem Tag nicht in den Händen gehalten hätte, hätte das Telefon bei unserer Bez. Reg. nicht mehr still gestanden.
Der finanzielle Schaden beläuft sich auf ungefähr 4000€.
Geh zum Verwaltungsanwalt und lass dich beraten.
Die Rechtmäßigkeit des Unrechts, dass dir widerfährt, wurde ja hier bestätigt.
Zumindest für NRW würde ich dir sagen, dass du verpflichtet bist selber darauf zu achten, was auf deiner Lohnabrechnung passiert. Du hast selbst geschrieben, dass es zwar bemerkt hast, dich aber nicht gekümmert hast.
Mein Tipp ohne Verwaltungsrechtler zu sein ist:
Dumm gelaufen - Persönliches Pech
Vielleicht hätte ich das anders formuliert, wenn ich diesen MI Blödsinn nicht so unglaublich arrogant rübergekommen wäre.
Nochmals, alles was du schreibst, geht nicht auf die Fragestellung ein.
Weder die Erläuterungen zum Abstandsgebot noch deine Erläuterungen zu den verschiedenen Laufbahngruppen beantworten die Frage, ob eine klassisch auf A13 beförderte Lehrkraft einen Laufbahnvorteil gegenüber einer A13 für alle Lehrkraft hat, wenn es um die Bewerbung auf eine Funktionsstelle geht.
Ich glaube, er meinte "menschliche Intelligenz".
Naja, da der Beitrag hat für mich was von „Opa erzählt vom Krieg“. Da nutzt mir auch MI nichts.
Fair gibt es nicht. Es gibt nur gesetzliche Regelungen, aus denen Konsequenzen folgen.
In Ba-Wü gab es ein Beförderungsprogramm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer". Je nach Größe der Hauptschule könnten sich 1-2 KuK bewerben und wurden nach einem Auswahlverfahren von A12 auf A13 angehoben. Der Rest der GS- und HS-Kuk in Ba-Wü verharrt noch immer auf A12. Ich erhielt auf dieser Schiene die Gehaltsanpassung auf A13, deren angenehmer Effekt ist, dass sie pensionswirksam ist.
Das war auch ein pekuniärer Ausgleich für meine Admin- und Fachberateraufgaben.
Vor einigen Jahren wurde die Ausbildung der Hauptschul- und Realschul-Kuk auf 8 Semester angehoben, wodurch junge Kuk, die aus dem Referendariat an die HWRS kommen, nun mit A13 besoldet werden. Eine Anpassung fand in diesem Zusammenhang nur für die Leitungsebene (SL und KR) statt. GS-KuK blieben sowieso außen vor.
Der einzige Trost der in A12 verbliebenen KuK ist, dass die jungen KuK durch die Dienstaltersstufen nicht sofort im Gehalt an ihnen vorbeiziehen.
Magst du den Bezug zum Thema erläutern?
Mal abwarten, was da aus Düsseldorf kommt. Schade, dass sich keiner berichten kann, wie das in den anderen BL umgesetzt wird.
Disclaimer: Die Aussage der Dezernentin wurde vor dem gerade verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz getroffen. Dessen Implikationen für unsere Laufbahn bzgl. Beförderungen und Dienstzeitvorgaben sind ja auch noch stellenweise nebulös.
Magst du das einmal näher erläutern?
Vielleicht habe ich es bislang noch nicht deutlich genug gesagt.
Es geht nicht um den finanziellen Aspekt. Der ist herzlich egal!
Es geht ums Laufbahnrecht. Für NRW ist es Glaskugel, da habe ich Bolzbold doch schon zugestimmt
Andere Bundesländer sind doch mit A13 für alle schon weiter.
Wie sieht es da aus?
Wenn A12 nach A13 überführt wird, dann wird es Stand jetzt keinen Unterschied zwischen einem beförderten A13er und einem überführten A13er geben. Dass hier eine erhebliche Gerechtigkeitslücke klafft, ist ja offensichtlich.
Solange die Landesregierung hier aber keinen Handlungsbedarf sieht bzw. womöglich auf Zeit spielt, können wir alle lediglich unsere Glaskugeln polieren oder neuen Kaffee fürs Kaffeesatzlesen aufbrühen.
So, Kaffee gebrüht und weg gekippt. Kacke, der Kaffeesatz sagt mir nichts. Das ist auch gar keiner - liegt es an der Siebträgermaschine?
Irgendwer Tipps wie ich an einen gut lesbaren Kaffeesatz komme? Spaß beiseite
Die Frage der Gerechtigkeit ist ja erstmal eine finanzielle und keine laufbahnrechtliche Frage.
Ich gebe dir natürlich Recht, wenn du sagst, gesetzliche Regelung zu der Behandlung von Beförderten in der Zukunft gibt es noch nicht.
Aktuell braucht zum AL an einer Gesamtschule 2 Beförderungen.
Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass durch A13 für alle dieser Abstand auf 1 Beförderung reduziert wird.
Welche Art der Andershehandlung meinst du? Eine bevorzugte Beförderung nach A14 wird es sicher nicht geben.
Das ist die eigentliche Frage! Hat eine Beförderte bessere Chancen.
Wie ist das in den BL, die mit A13 für alle schon durch sind?
Aber wie wirkt es sich laufbahntechnisch aus?
Hat man dann beim nächsten Schritt (A14) einen Vorteil allen anderen A13 gegenüber, weil man ein A13+Beförderung ist?
Wie ist eure Meinung dazu?
Meinung wozu?
Siehe oben - ich glaube, dass ziemlich deutlich wird, wozu ich mir Meinungen erbitte?
Ob es sich lohnt?
Das es sich finanziell nicht lohnt, habe ich bereits selbst in Frage dargelegt.
Wenn es ihr allein um die Beförderung geht, dann nicht.
Genau darum geht es eben doch.
Wenn man als A13*Beförderung anders behandelt wird als A13*ohne Beförderung bei einer Beförderung nach A14/15 macht es schon (mehr) Sinn die Beförderung anzustreben.
Hallo
eine Person, die ich kenne, ich nenne sie respektvoll Chefin, ist gefragt worden, ob sie sich nicht für eine ausgeschriebene Stelle (A13) bewerben will.
Das es sich finanziell nicht lohnen wird die Stelle zu übernehmen, A13 für alle ist ja nicht mehr weit weg, ist klar.
Aber wie wirkt es sich laufbahntechnisch aus?
Hat man dann beim nächsten Schritt (A14) einen Vorteil allen anderen A13 gegenüber, weil man ein A13+Beförderung ist?
Wie ist eure Meinung dazu?
Werbung