Beförderung nach A13 - Sinnhaftigkeit

  • Hallo

    eine Person, die ich kenne, ich nenne sie respektvoll Chefin, ist gefragt worden, ob sie sich nicht für eine ausgeschriebene Stelle (A13) bewerben will.

    Das es sich finanziell nicht lohnen wird die Stelle zu übernehmen, A13 für alle ist ja nicht mehr weit weg, ist klar.

    Aber wie wirkt es sich laufbahntechnisch aus?

    Hat man dann beim nächsten Schritt (A14) einen Vorteil allen anderen A13 gegenüber, weil man ein A13+Beförderung ist?

    Wie ist eure Meinung dazu?

  • Aber wie wirkt es sich laufbahntechnisch aus?

    Hat man dann beim nächsten Schritt (A14) einen Vorteil allen anderen A13 gegenüber, weil man ein A13+Beförderung ist?

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Meinung wozu?

    Siehe oben - ich glaube, dass ziemlich deutlich wird, wozu ich mir Meinungen erbitte?

    Ob es sich lohnt?

    Das es sich finanziell nicht lohnt, habe ich bereits selbst in Frage dargelegt.

    Wenn es ihr allein um die Beförderung geht, dann nicht.

    Genau darum geht es eben doch.

    Wenn man als A13*Beförderung anders behandelt wird als A13*ohne Beförderung bei einer Beförderung nach A14/15 macht es schon (mehr) Sinn die Beförderung anzustreben.

  • Welche Art der Andershehandlung meinst du? Eine bevorzugte Beförderung nach A14 wird es sicher nicht geben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meinungen sind hier völlig irrelevant, weil die Rechtsgrundlage hierfür noch überhaupt nicht existiert und die Frage offen bleibt, ob sie irgendwann angepasst wird.

    Wenn A12 nach A13 überführt wird, dann wird es Stand jetzt keinen Unterschied zwischen einem beförderten A13er und einem überführten A13er geben. Dass hier eine erhebliche Gerechtigkeitslücke klafft, ist ja offensichtlich.

    Solange die Landesregierung hier aber keinen Handlungsbedarf sieht bzw. womöglich auf Zeit spielt, können wir alle lediglich unsere Glaskugeln polieren oder neuen Kaffee fürs Kaffeesatzlesen aufbrühen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn A12 nach A13 überführt wird, dann wird es Stand jetzt keinen Unterschied zwischen einem beförderten A13er und einem überführten A13er geben. Dass hier eine erhebliche Gerechtigkeitslücke klafft, ist ja offensichtlich.

    Solange die Landesregierung hier aber keinen Handlungsbedarf sieht bzw. womöglich auf Zeit spielt, können wir alle lediglich unsere Glaskugeln polieren oder neuen Kaffee fürs Kaffeesatzlesen aufbrühen.

    So, Kaffee gebrüht und weg gekippt. Kacke, der Kaffeesatz sagt mir nichts. Das ist auch gar keiner - liegt es an der Siebträgermaschine?

    Irgendwer Tipps wie ich an einen gut lesbaren Kaffeesatz komme? Spaß beiseite

    Die Frage der Gerechtigkeit ist ja erstmal eine finanzielle und keine laufbahnrechtliche Frage.

    Ich gebe dir natürlich Recht, wenn du sagst, gesetzliche Regelung zu der Behandlung von Beförderten in der Zukunft gibt es noch nicht.

    Aktuell braucht zum AL an einer Gesamtschule 2 Beförderungen.

    Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass durch A13 für alle dieser Abstand auf 1 Beförderung reduziert wird.

    Welche Art der Andershehandlung meinst du? Eine bevorzugte Beförderung nach A14 wird es sicher nicht geben.

    Das ist die eigentliche Frage! Hat eine Beförderte bessere Chancen.

    Wie ist das in den BL, die mit A13 für alle schon durch sind?

  • Welche Art der Andershehandlung meinst du? Eine bevorzugte Beförderung nach A14 wird es sicher nicht geben.

    Wenn man sich im ersten Beförderungsamt befindet, dann muss das doch ein Laufbahnvorteil sein. Wenn dem nicht so ist, dann sind die Verfahren dazu ja für alle Beteiligte nichts als Zeitverschwendung.

  • Solange die Landesregierung hier aber keinen Handlungsbedarf sieht bzw. womöglich auf Zeit spielt, können wir alle lediglich unsere Glaskugeln polieren oder neuen Kaffee fürs Kaffeesatzlesen aufbrühen.

    Genau so ist es.

    Auf der anderen Seite ist die Überprüfung zur ersten Beförderung jetzt auch nicht wirklich mit viel Arbeit verbunden.

    Muss halt jeder selber Wissen, ob da für einen persönlich Aufwand und Hoffnung auf eine Anpassung im passenden Verhältnis stehen.

    Wenn man sich das Besoldungsgefüge anschaut, dann wird aber schnell klar, dass selbst im Fall einer Anpassung der ersten Beförderungsämter A13 der Gehaltssprung nicht mehr so groß wie bisher sein wird.

  • Vielleicht habe ich es bislang noch nicht deutlich genug gesagt.


    Es geht nicht um den finanziellen Aspekt. Der ist herzlich egal!

    Es geht ums Laufbahnrecht. Für NRW ist es Glaskugel, da habe ich Bolzbold doch schon zugestimmt

    Andere Bundesländer sind doch mit A13 für alle schon weiter.
    Wie sieht es da aus?

  • Gemäß Aussge unserer Dezernentin in der Bezirksregierung wird bei den Sek1ern demnächst trotzdem unterschieden zwischen „A13 im Eingangsamt“ und „A13 im 1. Beförderungsamt“ - ihrer Aussage nach sollen sich nämlich nur letztere auf A14-Aufwärts-Stellen bewerben dürfen.

    Ob das rechtlich haltbar ist? Keine Ahnung, mir erscheint es aus der Luft gegriffen. Eine kurze Nachfrage beim VBE ergab, dass ja, es solche „Gedankenspiele“ in den Bezirksregierungen gäbe, aber man ob der rechtlichen Erfordernisse noch „nachforsche“.

    Letztlich werden wir es erst ab dem 01.08.26 wissen, wenn alle qua Gesetz überführt sind.

    Disclaimer: Die Aussage der Dezernentin wurde vor dem gerade verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz getroffen. Dessen Implikationen für unsere Laufbahn bzgl. Beförderungen und Dienstzeitvorgaben sind ja auch noch stellenweise nebulös.

  • Gemäß Aussge unserer Dezernentin in der Bezirksregierung wird bei den Sek1ern demnächst trotzdem unterschieden zwischen „A13 im Eingangsamt“ und „A13 im 1. Beförderungsamt“ - ihrer Aussage nach sollen sich nämlich nur letztere auf A14-Aufwärts-Stellen bewerben dürfen

    Das macht wenigstens noch ein wenig Sinn. Auch wenn es formal scheinbar keinen Laufbahnvorteil gibt. Oder gibt es das rechtliche Regelung?

  • Mal abwarten, was da aus Düsseldorf kommt. Schade, dass sich keiner berichten kann, wie das in den anderen BL umgesetzt wird.


    Disclaimer: Die Aussage der Dezernentin wurde vor dem gerade verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz getroffen. Dessen Implikationen für unsere Laufbahn bzgl. Beförderungen und Dienstzeitvorgaben sind ja auch noch stellenweise nebulös.

    Magst du das einmal näher erläutern?

  • Ich fände es fair, wenn beförderte dann wenigstens A13Z bekämen. So als kleine symbolische Geste, dass die Beförderung nicht völlig für die Tonne ist.

    Fair gibt es nicht. Es gibt nur gesetzliche Regelungen, aus denen Konsequenzen folgen.
    In Ba-Wü gab es ein Beförderungsprogramm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer". Je nach Größe der Hauptschule könnten sich 1-2 KuK bewerben und wurden nach einem Auswahlverfahren von A12 auf A13 angehoben. Der Rest der GS- und HS-Kuk in Ba-Wü verharrt noch immer auf A12. Ich erhielt auf dieser Schiene die Gehaltsanpassung auf A13, deren angenehmer Effekt ist, dass sie pensionswirksam ist.
    Das war auch ein pekuniärer Ausgleich für meine Admin- und Fachberateraufgaben.
    Vor einigen Jahren wurde die Ausbildung der Hauptschul- und Realschul-Kuk auf 8 Semester angehoben, wodurch junge Kuk, die aus dem Referendariat an die HWRS kommen, nun mit A13 besoldet werden. Eine Anpassung fand in diesem Zusammenhang nur für die Leitungsebene (SL und KR) statt. GS-KuK blieben sowieso außen vor.
    Der einzige Trost der in A12 verbliebenen KuK ist, dass die jungen KuK durch die Dienstaltersstufen nicht sofort im Gehalt an ihnen vorbeiziehen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Vor einigen Jahren wurde die Ausbildung der Hauptschul- und Realschul-Kuk auf 8 Semester angehoben, wodurch junge Kuk, die aus dem Referendariat an die HWRS kommen, nun mit A13 besoldet werden.

    Falsch. Das Studium für Sek. 1- Lehramt dauert wie das Studium für Realschullehramt davor 10 Semester (das alte Grund- und Hauptschullehramt, das vor der Umstellung auf das SEK.1-Studium galt, lag bei 9 Semestern), also genauso lange, wie das Studium für gymnasiales Lehramt oder Berufsschullehramt oder Sonderschullehramt. Lediglich das Grundschullehramt ist in kürzerer Zeitdauer vorgesehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Fair gibt es nicht. Es gibt nur gesetzliche Regelungen, aus denen Konsequenzen folgen.
    In Ba-Wü gab es ein Beförderungsprogramm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer". Je nach Größe der Hauptschule könnten sich 1-2 KuK bewerben und wurden nach einem Auswahlverfahren von A12 auf A13 angehoben. Der Rest der GS- und HS-Kuk in Ba-Wü verharrt noch immer auf A12. Ich erhielt auf dieser Schiene die Gehaltsanpassung auf A13, deren angenehmer Effekt ist, dass sie pensionswirksam ist.
    Das war auch ein pekuniärer Ausgleich für meine Admin- und Fachberateraufgaben.
    Vor einigen Jahren wurde die Ausbildung der Hauptschul- und Realschul-Kuk auf 8 Semester angehoben, wodurch junge Kuk, die aus dem Referendariat an die HWRS kommen, nun mit A13 besoldet werden. Eine Anpassung fand in diesem Zusammenhang nur für die Leitungsebene (SL und KR) statt. GS-KuK blieben sowieso außen vor.
    Der einzige Trost der in A12 verbliebenen KuK ist, dass die jungen KuK durch die Dienstaltersstufen nicht sofort im Gehalt an ihnen vorbeiziehen.


    Magst du den Bezug zum Thema erläutern?

  • Magst du den Bezug zum Thema erläutern?

    Verwende bitte MI. :aufgepasst:

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Falsch. Das Studium für Sek. 1- Lehramt dauert wie das Studium für Realschullehramt davor 10 Semester (das alte Grund- und Hauptschullehramt, das vor der Umstellung auf das SEK.1-Studium galt, lag bei 9 Semestern), also genauso lange, wie das Studium für gymnasiales Lehramt oder Berufsschullehramt oder Sonderschullehramt. Lediglich das Grundschullehramt ist in kürzerer Zeitdauer vorgesehen.

    Hier muss ich dich leider korrigieren und Wolfgang teilweise recht geben:

    Studienordnung 2003: GHS 6 Semester, RS 7 Semester, SoS 8 Semester

    Studienordnung 2011: GS 8 Semester, Sek. I 8 Semester, SoPäd 9 Semester

    Studienordnung 2015: GS 8 Semester, Sek. I 10 Semester, SoPäd 10 Semester

  • Hier muss ich dich leider korrigieren und Wolfgang teilweise recht geben:

    Studienordnung 2003: GHS 6 Semester, RS 7 Semester, SoS 8 Semester

    Studienordnung 2011: GS 8 Semester, Sek. I 8 Semester, SoPäd 9 Semester

    Studienordnung 2015: GS 8 Semester, Sek. I 10 Semester, SoPäd 10 Semester

    Wobei hier jeweils ein Prüfungssemester obendrauf kam.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

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