"Nur weil Mehrarbeit angeordnet wird, sorgt dies nicht automatisch für eine Änderung Ihres Vertrages."
Das ist auch nach langem diskutieren weiterhin die Auffassung des Rechtsschutzes
"Nur weil Mehrarbeit angeordnet wird, sorgt dies nicht automatisch für eine Änderung Ihres Vertrages."
Das ist auch nach langem diskutieren weiterhin die Auffassung des Rechtsschutzes
Darf ich Mal fragen mit wem Du da gesprochen hast? (Nur falls NRW)
Ich hasse es, wenn irgendjemand halbgare Infos raus gibt.
Kann ich dich dazu irgendwie privat anschreiben?
Wir gleich Schulleitung und ich
Puh sorry, ich komme kaum hinterher mit lesen und antworten, vielen Dank euch!
Und ja, Google bemühen kann ich prinzipiell selbst, hab aber gedacht, dass man hier im Forum auch einfach mal um Hilfe oder Rat fragen kann und jemand irgendwas weiß, was man nicht einfach so schnell bei Google findet.
Also, mir ist natürlich klar, dass ich einen bis Tag x befristeten Vertrag über eine gewisse Anzahl Stunden habe. Das ist ja schriftlich geregelt. Die Mehrarbeit war angedacht, bis die kranken Kollegen wieder da sind und mit der Schulleiterin so abgesprochen, ich wurde von ihr explizit gefragt und habe die Anfrage bejaht, um auszuhelfen. Nach meinen ersten Stunden zusätzlich habe ich dann eben vom Schulamt die Info bekommen, dass das so nicht zulässig ist.
Ein Ausgleich war nie angedacht, da wir davon ausgegangen waren, dass ich die Stunden bezahlt bekomme.
Wo genau steht das im Arbeitsrecht? Sorry, ich hätte gerne was handfestes zum argumentieren...
deswegen würde ich ja gerne dagegen argumentieren und hatte nach entsprechenden Erlassen etc. gesucht bzw. gefragt...
Das ist die Begründung der GEW:
Darüber hinaus kann eine Befristung unwirksam sein, wenn es bereits an einem ordnungsgemäßen Sachgrund fehlt. Es müsste daher beim Sachgrund des vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ermittelt werden, ob zum Zeitpunkt des Ablaufs der Befristung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein Bedarf mehr an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht (hinreichende Wahrscheinlihckeit). Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Aber so richtig verstehe ich das nicht
Die Schulleitung hatte mich zur Mehrarbeit gebeten, da so viele Kollegen krank waren. Sie waren glaube ich davon ausgegangen, dass ich das unkompliziert bezahlt bekomme, aber das geht ja nicht.
Ich bin als Elternzeitvertretung befristet angestellt, es gab keinen Ausgleich.
Hallo, um das Thema nochmal hoch zu holen: Wo genau ist festgehalten, dass eine Mehrarbeit bei befristete Vertrag eine Entfristung zur Folge hat? Gibt es da was rechtssicheres, für NRW? Ich bin in einer ähnlichen Situation, befristet Angestellt, Überstunden gemacht da viele Kollegen krank. Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...
Geht um Grundschule NRW
Kennt sich jemand bzgl. der Entfristung aus, wenn man sein Examen einmal nicht bestanden hat, aber noch nicht endgültig durchgefallen ist? Hat man dann eine Chance auf eine entfristete Anstellung, oder ist das ein Ausschlusskriterium?
Werbung