Befristet in Teilzeit und Vertretungsstunden gehalten

  • Hallo, um das Thema nochmal hoch zu holen: Wo genau ist festgehalten, dass eine Mehrarbeit bei befristete Vertrag eine Entfristung zur Folge hat? Gibt es da was rechtssicheres, für NRW? Ich bin in einer ähnlichen Situation, befristet Angestellt, Überstunden gemacht da viele Kollegen krank. Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...

  • Hallo, um das Thema nochmal hoch zu holen: Wo genau ist festgehalten, dass eine Mehrarbeit bei befristete Vertrag eine Entfristung zur Folge hat? Gibt es da was rechtssicheres, für NRW? Ich bin in einer ähnlichen Situation, befristet Angestellt, Überstunden gemacht da viele Kollegen krank. Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...

    Eine Befristung bedarf der Schriftform, wenn du also mehr Stunden gemacht hast, dann hast du einen Vertrag für diese Stunden, die Frage ist nur, ob die dir reichen würden.

  • Hallo, um das Thema nochmal hoch zu holen: Wo genau ist festgehalten, dass eine Mehrarbeit bei befristete Vertrag eine Entfristung zur Folge hat? Gibt es da was rechtssicheres, für NRW? Ich bin in einer ähnlichen Situation, befristet Angestellt, Überstunden gemacht da viele Kollegen krank. Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...

    Wie hat die Rechtsberatung der GEW das begründet? Ist bei dir die Befristung nicht sachgrundlos sondern mit einem Sachgrund? Gab es für die Mehrarbeitsstunden in Woche X einen stundenplanerischen Ausgleich in Woche Y?


    Nicht jede Variante von Mehrarbeit öffnet beim befristeten Vertrag die Tür zur Entfristung. Um dir zumindest ein paar Hinweise geben zu können, die zu deiner Situation passen, müsstest du mehr Details nennen oder könntest alternativ die Forensuche bemühen, um in alten Threads zur Entfristung nachzulesen, was auf dich zutrifft.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Schulleitung hatte mich zur Mehrarbeit gebeten, da so viele Kollegen krank waren. Sie waren glaube ich davon ausgegangen, dass ich das unkompliziert bezahlt bekomme, aber das geht ja nicht.

  • Ich bin als Elternzeitvertretung befristet angestellt, es gab keinen Ausgleich.

    Damit ist deine Befristung schon einmal nicht sachgrundlos.


    Die Schulleitung hatte mich zur Mehrarbeit gebeten, da so viele Kollegen krank waren. Sie waren glaube ich davon ausgegangen, dass ich das unkompliziert bezahlt bekomme, aber das geht ja nicht.

    Das liest sich so, als wäre ein Ausgleich zumindest angedacht gewesen, der in dem Fall dann eben durch Minusstunden an anderer Stelle erfolgen müsste.


    Wie hat die GEW es begründet, dass diese Mehrarbeit, keine Entfristung ermöglicht? Liegt das an der Art deiner Absprache mit der SL, weil die Ausgleichsstunden bereits mit angedacht wurden von dir und der SL, auch wenn sie noch nicht erfolgt sind?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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    Wo liest du, dass ein Ausgleich gedacht war? Klar "glaubt" jede Schulleitung (NICHT), dass es bezahlt werden kann. Bzw. jede*r Angestellte*r denkt logischerweise, dass es bezahlt wird, wenn er/sie gefragt wird. Das "Mysterium" lässt man gern in der Luft schweben, es ist ja kein Freundschaftsdienst.

  • Wo liest du, dass ein Ausgleich gedacht war? Klar "glaubt" jede Schulleitung (NICHT), dass es bezahlt werden kann. Bzw. jede*r Angestellte*r denkt logischerweise, dass es bezahlt wird, wenn er/sie gefragt wird. Das "Mysterium" lässt man gern in der Luft schweben, es ist ja kein Freundschaftsdienst.

    Irgendeinen nachvollziehbaren Grund muss die GEW angegeben haben, warum sie nicht davon ausgeht, dass eine Entfristung möglich ist. Ein Gespräch darüber, dass ein Ausgleich erfolgen werde könnte so ein Grund sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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    Es könnte auch in der Qualifikation der Person liegen (noch im Studium), in der sehr geringen Mehrarbeit (also akut), in der Kürze des bisherigen Vertrags, im Vertretungskonzept ... oder einfach darin, dass es auch ein bisschen übertrieben wäre (überspitztes, erfundenes Beispiel), sich nach zwei Wochen für eine spontane Pausenaufsicht einzuklagen, wenn man parallel noch Leute mit Kettenverträgen seit 10 Jahren vertritt.
    Und ja: was bringt mir der unbefristete Vertrag über 2 Mehrarbeitsstunden / 14 Wochenstunden, der dann nächste Woche in der Probezeit gekündigt würde.

  • Und ja: was bringt mir der unbefristete Vertrag über 2 Mehrarbeitsstunden / 14 Wochenstunden, der dann nächste Woche in der Probezeit gekündigt würde.

    Der hat keine Probezeit, das hätte auch der Schriftform bedürft, aber 2 Stunden sind eben einfach nicht ausreichend und ob sie einem mehr Stunden dann noch mal geben, fraglich.

  • Es könnte auch in der Qualifikation der Person liegen (noch im Studium), in der sehr geringen Mehrarbeit (also akut), in der Kürze des bisherigen Vertrags, im Vertretungskonzept ... oder einfach darin, dass es auch ein bisschen übertrieben wäre (überspitztes, erfundenes Beispiel), sich nach zwei Wochen für eine spontane Pausenaufsicht einzuklagen, wenn man parallel noch Leute mit Kettenverträgen seit 10 Jahren vertritt.
    Und ja: was bringt mir der unbefristete Vertrag über 2 Mehrarbeitsstunden / 14 Wochenstunden, der dann nächste Woche in der Probezeit gekündigt würde.

    Noch im Studium ist aber kein Grund gegen eine Entfristung, wenn diese erfolgt, weil die Befristung nicht rechtmäßig war. Und darum geht es ja bei Mehrarbeit. Aber vielleicht möchte die GEW auch keine entfristeten Studenten im Beruf. Da müsste man dann vielleicht einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und schauen, wie der das sieht.


    Ich bin aber in einer ähnlichen Lage. Die GEW geht nicht davon aus, dass eine Entfristung für einzelne Mehrarbeitsstunden erfolgversprechend ist.

  • Nein, Probezeit gilt nicht, weil ja die eine Befristung haben und eine Befristung bedarf immer der Schriftform, genau darüber hat man ja nun die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag für die Mehrarbeit zu bekommen.
    Und ja klar hat man die Chance, denn wenn man jetzt gut genug war, dann ist man das doch auch weiterhin. Aber es ist dann eben auch nur die Gehaltsstufe usw. erstmal, die ja aber im öD automatisch angepasst wird mit einem Abschluss.

  • Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Du bist ja für die Stelle auch angestellt worden. Die Befristung kann sich ja nicht dadurch begründen, dass man nicht qualifiziert ist, dann dürfte man gar nicht erst eingestellt werden. Und wenn ich mir unsere Studikollegen anschaue, dann bleibt die Stelle einfach vorhanden, die Person, die sie besetzt ändert sich einfach. Also hat man auf diesen Positionen dauerhaft "minder"qualifizierte Lehrkräfte, die zudem auch gar nicht die nötige Erfahrung anhäufen können.


    Meine Lage ist in Bezug auf die Mehrarbeitsstunden (2-6, einmal waren es 8 in der Woche), aber nicht auf den Ausbildungsstand, da hast du recht. Und ich bin auch sachgrundlos beschäftigt, was aber nicht entscheidend sein sollte

  • Das ist die Begründung der GEW:


    Darüber hinaus kann eine Befristung unwirksam sein, wenn es bereits an einem ordnungsgemäßen Sachgrund fehlt. Es müsste daher beim Sachgrund des vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ermittelt werden, ob zum Zeitpunkt des Ablaufs der Befristung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein Bedarf mehr an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht (hinreichende Wahrscheinlihckeit). Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


    Aber so richtig verstehe ich das nicht

  • Das ist die Begründung der GEW:


    Darüber hinaus kann eine Befristung unwirksam sein, wenn es bereits an einem ordnungsgemäßen Sachgrund fehlt. Es müsste daher beim Sachgrund des vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ermittelt werden, ob zum Zeitpunkt des Ablaufs der Befristung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein Bedarf mehr an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht (hinreichende Wahrscheinlihckeit). Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


    Aber so richtig verstehe ich das nicht

    Das passt ja gar nicht, weil es ja nur um den "normalen" Vertrag geht, nun hast du ja aber ohne Befristung auch dort gearbeitet.

  • Wo genau steht das im Arbeitsrecht? Sorry, ich hätte gerne was handfestes zum argumentieren...

    § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz regelt das Schriftformerfordernis, § 16 TzBfG die Folgen der unwirksamen Befristung.

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