Naja, eigentlich ist das im Sinne der Qualitätssicherung auf systemischer Ebene gar nicht mal so dumm.
Wenn einem die Qualität wichtig ist und man die Aussagekraft von Abschlüssen ernst nimmt, dann ist es doch recht schlau, sich nicht sofort lebenslang und unauflösbar an jemanden binden, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer regulären Kündigung offen zu halten.
Nur sind diese Notengrenzen völlig willkürlich, was die Fähigkeiten der Bewerber betrifft. Jahrelang wurden Kandidaten mit 1,x-Abschlüssen nicht übernommen, und zwar weder als Beamte noch als Angestellte, gerade wird alles bis 3,50 verbeamtet (und die Examensnoten sind auch noch besser als vor 20 Jahren).