Kanchanaburi?
Beiträge von fabianwiwieng
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Nein, im Gegenteil. Die stark vereinfachte und verzerrte Darstellung der durchaus komplexen Interessenlage lieferst du hier, indem du den Fronteinsatz rein auf die Bekämpfung der Existenzbedrohung des Staates als Eigeninteresse reduzierst.
Bitte meinen Post nochmal genau lesen:
Dass dem Staat in einer seine Existenz bedrohenden Lage recht egal sein dürfte, welche Werte an der Front verteidigt werden, bedeutet nicht, dass jeder Froneinsatz eine Existenzbedrohung für den Staat bedeutet. -
Wer glaubt, bei einem Krieg wie in der Ukraine, ginge es nur oder auch nur primär um das Existenzrecht des Staates, hat eine ausgesprochen naive oder bewusst ignorierende Haltung darüber, wie es der Bevölkerung unter den Folgen der Besatzung eines Angriffskrieges ergeht.
Das ist n billiges Strohmannargument und wurde so nie behauptet. Nur: im Zweifelfall ist es dem Staat recht egal, welche Werte an der Front verteidigt werden, sofern seine Existenz bedroht ist. Soldatinnen und Soldaten werden nach der Sinnhaftigkeit eines Fronteinsatzes schon mal gar nicht gefragt - und ich bezweifle, dass die Perspektive an BOT seitens der BW dargeboten wird. Lasse mich aber gerne eines besseren Belehren.
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Danke für die anregende Diskussion!
Da es sich nur um einen hypotethsichen - und im Rahmen dessen um den rechtlichen Aspekt - Fall handelt, kann ich leider nicht auf alle Antworten eingehen.
Zur Unterscheidung zwischen Staatsinteresse und Eigeninteresse. Im Zweifelsfall würde der Staat sein Existensrecht über das der Soldaten stellen. Ich kenne die Vorträge der Bundeswehr während der BOT nicht und kann daher nicht einschätzen, inwiefern dort ein differenziertes Bild des Berufs dargestellt wird. Wenn ich mir einige Werbeplakate und Youtube-Formate anschaue, dann wird das Bild der Bundeswehr dort aber sehr rosig gezeichnet. Ich bezweifle, dass einige SuS in der Lage dazu sind, die potentiellen Gefahren, die mit solch einem Job einhergehen, korrekt einzuschätzen. -
"Staats- und Eigeninteresse" ist eine merkwürdige Unterscheidung. Es ist in meinem Interesse, dass der Staat erhalten bleibt, der mich als Lehrer versorgt, der Schulen, Universitäten betreibt und einen Sozial- und Rechtsstaat zur Verfügung stellt. Zudem besteht "der Staat" aus den Bürgern.
Die Unterscheidung wird dann relevant, wenn es zu realen Kriegseinsätzen für die Soldaten kommt. Dann stellt der Staats sein Staatsinteresse i.d.R. über mein Eigeninteresse auf Leben.
fabianwiwieng Gerade, wenn du die Anwesenheit von Bundeswehrvertretern (m, w, d natürlich) bei der Veranstaltung kritisch siehst, könnte es doch interessant für dich sein und auch deinen Horizont erweitern, mit diesen ins Gespräch zu kommen. Und dann siehst du auch, ob deine Befürchtung überhaupt zutrifft.
Bin dort nicht eingesetzt, daher nur die Fiktion - aber danke für den Perspektivwechsel, über den ich vorher in der Form nicht nachgedacht habe.
Solange ein Beruf oder ein Betrieb, staatlich oder privatwirtschaftlich organisiert, nicht per Gesetz verboten wurde, muss es Vertretern (m/w/d) auch möglich sein, für Nachwuchskräfte zu werben. Dies sollte im Rahmen spezifischer Berufsorientierungstage auch an weiterführenden Schulformen möglich sein, da diese schließlich in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt wechseln. Dass manche Berufe oder Betriebe moralisch vorbelasteter sind als andere, ist verständlich, aber hier sollte vor allem das Elternhaus Orientierung bieten und Schule im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts die fachlichen Rahmenbedingungen zur Einordnung schaffen.
Ebenfalls danke für den differenzierten Beitrag.
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Welche konkreten moralischen Gründe würdest Du denn - rein fiktiv natürlich - vorbringen?
Rein fiktiv: Dass eine Ausbildung bei der Bundeswehr bei den BOT ähnlich beworben wird, wie eine Ausbildung in "normalen" Ausbildungsbetrieben und die SuS in dem Alter kaum eine Differenzierung zwischen Staats- und Eigeninteressen machen - zumal es sich in einigen Klassen überwiegend um minderjährige SuS handelt.
Ist glücklicherweise wirklich nur ein fiktiver Fall, da in den Klassen, in denen ich unterrichte, keine Berührspunkte mit der Bundeswehr habe - aber schön, dass hier so kontrovers darüber diskutiert wird und dass anscheinend Einigkeit darüber besteht, dass es rechtlich keine Möglichkeit gibt, die Verpflichtung zur Betreuung zu tauschen. -
Hi zusammen,
hier ein kleiner fiktiver Fall:
Angenommen an unserer Schule findet Berufsorientierungstage statt, bei denen verschiedene Betriebe in die Schule eingeladen werden, um sich als potentielle Ausbildungsbetriebe vorzustellen, u.a. die Bundeswehr.
Die BOT finden während der regulären Unterrichtszeit statt und die Betriebsvertreter werden an den Tagen von den für die jeweiligen Stunden vorgesehenen Fachlehrern betreut.
Kann man als Lehrkraft die Mitwirkung aufgrund moralischer Gründe - bezogen auf die Betreuung der Bundeswehrvertreter in den für die Lehrkraft zugeteilten Stunden - verweigern?
Merci! -
Ja, sicher. Kniebeugen sind für olympisches Gewichtheben. Trainer betreut u.A. Teilnehmer der deutschen Meisterschaft und war selbst zweiter bei der deutschen Meisterschaft.
Von ihm kam auch die Aussage, dass ich die Knieproblematik vorher abklären lassen soll, bevor ich weiter trainieren. Ich habe es dummerweise ein paar Wochen lang versucht zu ignorieren. Entsprechend werde ich damit jetzt zum Sportmediziner oder Orthopäden. -
Merci!
Die Kniebeugen werden unter Aufsicht sauber ausgeführt. An der Expertise des Trainers besteht kein Zweifel.
Ich werde dann im neuen Jahr entweder zum Orthopäden oder zum hiesigen Lehrstuhl für Sportmedizin, welcher ebenfalls Diagnostik und Beratung anbietet. -
Grüßt euch,
ich befinde mich momentan im Referendariat mit den Fächern WiWi und Englisch - Bundesland NRW.
Vor wenigen Wochen habe ich mit Kniebeugen angefangen und verspüre dabei leichte Schmerzen im Knie.
Ich würde die Übung nur ungern aus dem Trainingsplan streichen und daher gerne einmal bei einem Sportmediziner abklären lassen, ob die Schmerzen verletzungsbedingt auftreten oder durch eine Hüftfehlstellung o.Ä. das Knie über Gebühr belastet wird. Nun habe ich aber Sorge, dass dieser Befund ggf. eine Verbeamtung gefährden könnte.
Ist diese Sorge berechtigt oder seht ihr das für einen Nicht-Sportlehrer als unproblematisch an?
Merci! -
Nur als kleine Rückmeldung:
Ich habe meinen Wunschplatz bekommen, muss nicht umziehen und freue mich nun riesig auf das Referendariat.Das Heiraten hat sich also - über die üblichen schönen Dinge hinaus - auch "gelohnt".
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Grüßt euch!
Ich habe mittlerweile geheiratet, da dies laut Aussage des ZfSL die einzige Möglichkeikt ist, einen Antrag auf Wechsel des ZfSL mit Sozialpunkten zu begründen.
Nun wurde mir von der zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass mein Antrag auf Wechsel des ZfSL obsolet sei.
Begründung:
Ende Januar wurde ich vom ZfSL, an dem ich den Vorbereitungsdienst nicht antreten möchte, gefragt, ob ich weiterhin Interesse am Vorbereitungsdienst habe.
Daraufhin habe ich folgendes geantwortet."Ich stehe momentan mit der Bezirksregierung in XX in Kontakt, ob noch ein Wechsel des ZfSLs möglich ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, so werde ich meinen Vorbereitungsdienst nicht antreten(...)."
Ich habe den Rückzug der Bewerbung also mit einer Ablehnung des Wechsels begründet.
War dies falsch? -
Ja, wahrscheinlich würde ich das Ref. sonst ggf. verschieben, sofern die Wohnung nicht gekündigt werden kann und ich keinen näheren Seminarstandort bekomme.
Das Überbrücken wäre wahrscheinlich kein Problem, da ich momentan schon an einer Schule arbeite, die mich eigentlich auch gerne anfordern würde. -
Danke!
Doch, ich konnte 3 oder 4 Wunschstandorte angeben und arbeite momentan sogar an einer Schule, die mich gerne anfordern würde.
Auch meine ehemalige Praxissemesterschule, die einem anderen ZfSL zugeordnet ist würde mich anfordern, sofern ich einen Seminarplatz am zuständigen ZfSL bekomme.
Leider ist es keiner der Wunschstandorte geworden. -
Danke euch!
Ja, es wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart, so dass eine Kündig vorerst nicht möglich ist.Ich werde aber mal mit dem Vermieter sprechen, ob man da nicht doch ggf. was drehen kann.
Wobei das dann auch für meine Verlobte die Neusuche einer Wohnung bedeuten würde.Doppelbelastung bedeutet für uns im konkreten Fall, dass ich momentan ca. 450€ Mietanteil am Wohnort habe, der auch von meiner Partnerin nicht aufgefangen werden kann, da diese sich voraussichtlich ab August in einer noch schlechter bezahlten Ausbildung befinden wird.
Eine kurze Frage noch.
Die ZfSL-Orte werden - sofern ich das richtig verstanden habe - vom Land NRW vergeben.
Meine Sachbearbeiterin, durch die der Bescheid ergangen ist, sitzt in der Bezirksregierung Münster. Ist nun der richtige Ansprechpartner das Land NRW, die Bezirksregierung Münster oder klären gar die ZfSLs das unter sich, so dass ich deren zuständige Leitung kontaktieren sollte?
Merci! -
Grüßt euch,
ich stehe gerade vor einer kleinen Herausforderungen.
Am Wochenende ist mein Zulassungsbescheid für das Ref 2024 gekommen und der Seminarstandort liegt leider rund 2,5 Stunden einfache Fahrtzeit per ÖPNV von meinem jetzigen Wohnort entfernt.
Im worst case gibt es Schulen, zu denen ich - sofern die Züge alle pünktlich fahren - rund 3,5 Stunden pro Strecke, also ca. 7 Stunden am Tag, pendeln müsste.
Ich bezweifle leider ein wenig, dass sich das für mich auf Dauer psychisch machen lässt und würde daher gerne ein kleines WG-Zimmer vor Ort nehmen.
Das Problem ist, dass ich momentan mit meiner zukünftigen Frau zusammen wohne und diese Wohnung erst in 2 Jahren gekündigt werden kann.
Das hieße für mich eine Doppelbelastung bei der Miete (das günstigste WG-Zimmer kostet vor Ort momentan 370€ warm), was finanziell mit den Anwärterbezügen nicht möglich sein wird.
Nun weiß ich, dass das Jobcenter ggf. einen Umzug erstattet. Eine Doppelmiete für den langen Zeitraum aber wohl kaum.
Weißt jemad, ob es seitens des Jobcenter in diesem Fall die Möglichkeit eines Kredites gibt?
Falls das überhaupt infrage kommt, da ich zum Zeitpunkt Ref-Antritts gar nicht arbeitslos sein werde.
Merci!
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