Beiträge von Theaitetos

    Ich halte deine beiden Ratschläge für ziemlich bescheiden. Ehrlichkeit ist kein Charakterfehler, eine Angabe bewusst zu unterschlagen und sich dann versuchen rauszulügen, was du hier letztlich rätst, kann einen dagegen erheblich mehr kosten als das einfach ehrlich anzugeben.

    Im ersten Satz geht es um das „viel Reden“ und das ist vor der Justiz, auch der Verwaltung, eine sehr schlechte Idee – zumindest als Nichtjurist.


    Bzgl. der letzteren Sache: er versteht doch Folgen des § 170 Abs. 2 StPO nicht so richtig und als Laie kann man ihn das nicht vorhalten. Sein RA hat ihm das auch empfohlen (wenn der Beitrag noch nicht gelöscht wurde), wieso wohl: der will ihn vor den zermalmenden Mühlen bewahren, die auch häufig zu Unrecht laufen.


    Wie unsere anthropologischen Ansichten sich unterscheiden mögen, das ist nicht Thema.

    Die Voraussetzungen für eine Notwehr sind sehr eng und bei einem Fall des Notwehrexzess wirst du trotzdem verurteilt. Ersttäterschaft ist dann lediglich auf der Rechtsfolgenseite ein Strafmilderungsgrund (aber: einer mit Gewicht). Wie genau dein Zwischen- und Hauptverfahren gelaufen wäre, das kann dir niemand sagen.


    Unter 90 TS steht es u.U. auch im FZ, § 32 Abs. 2 Nr. 5 a.E. BZRG.

    Nein ich hatte nie nie nie Probleme mit der Justiz. Mein Führungszeugnis is 1A sauber. Die Anwälte meinten auch, dass sie eine Verwehrung des Refs bezweifeln, vor allem weil es in BW ja Teil der Ausbildung ist.

    Ja, es geht "Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG" auch bei mir an. Ich denke auch an Datenschutz. Wie gesagt, mir kommt die Formulierung der Erklärung auch komisch vor.

    Um dir ein Tipp zu geben: du redest zu viel, weil du wohl auch zu ehrlich bist. Das solltest du dir abgewöhnen.


    Das verlinkte Merkblatt hat noch eine relevante Fußnote. Die Formulierung des Blattes kommt mir komisch vor. Die Richter vom VG, die bei uns beispielsweise die Examensvorbereitung machen, sind durchaus „verstockt“, i.e. da könnte schon eine Kleinigkeit reichen.


    Letztendlich die Frage ist, wie du deinen Sachverhalt unter die Formulierung subsumierst. Faktisch bedeutet eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, dass keine Rechtskraft erreicht wird, da kein Strafklageverbrauch eintritt. Erst eine endgültige Verjährung (oder Auftauchen anderer Verfahrenshindernisse) würde diese beseitigen. Deshalb ist man manchmal geneigt, ein Angebot der Einstellung gem. § 153a StPO anzunehmen. Ja, die pressen Geld raus und den Strafverteidigern ist das egal – die machen dadurch ja auch ihre Kohle. Verjährung für die gefährliche Körperverletzung tritt in 10 Jahren nach der letzten Handlung der StA (hier: Entscheidung nach § 170 Abs. 2 StPO) ein. In beiden Fällen steht nichts im Zentralregister (und damit auch nicht im (erweiterten) Führungszeugnis). Allerdings könnte es in deinem Fall wieder aufgenommen werden und dann steht es dort.


    Dementsprechend kommt das "anhängig war“ für das Strafverfahren bei der StA infrage, obwohl das eine ungewöhnliche Formulierung ist (anhängig heißt eigentlich nach der Anklageerhebung und die wurde bei dir ja gerade verneint, aber die meinen hier wohl bei der StA "liegend").


    Somit musst du es abgeben. Was ich an deiner Stelle tun würde: stilles Schaf spielen: leeres Führungszeugnis eintragen, nicht drüber reden und wenn es "auffliegt", das "Weiß nicht mehr so genau, wurde doch eingestellt".

    Führt das ReWi-Studium in Hagen mittlerweile zum Staatsexamen? Zu "meiner Zeit" war das im Gespräch, aber wohl noch nicht möglich. Ich habe es dann beim LL.B belassen, war auch eine Zeitfrage.

    Ja und wurde kürzlich, wie das JAG NRW, reformiert und zwar so, dass der EJP Studiengang separat vom LL.B. ist (vorher auch nicht strikt integriert, d.h. gratis on top sozusagen). Die Kopfzahlen gehen auch ordentlich hoch und es gibt zunehmend Leute, die das ernsthaft dort studieren. Nur „studierendenfreundlich“ ist die Fakultät ganz bestimmt nicht, dazu haben auch die letzten Professorenrufe geführt. Während das FernR3p super ausgestaltet und betreut wird, ist das z.B. für mein erstes Schwerpunktsbereichsmodul nicht der Fall (das ist sogar sehr karg, obwohl der LS eher gut ist).


    Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung) - FernUniversität in Hagen

    Verstehe ich dich richtig, dass beinahe deine sämtliche Freizeit in dein Fernstudium fließt? Wie lange läuft das Fernstudium denn schon bzw. noch und hast du abgesehen von persönlichem Erkenntnisgewinn auch ein berufliches Ziel, das du damit anstrebst?


    Was genau ist Powerlifting? Ist das eine Form von Gewichtheben oder eine Form der Faltenprävention anderer Art? ^^

    Lange, allerdings nicht übertrieben lange. Bringe WiWi gerade zum Abschluss und Jura ist so 3/4 durch. Ursprünglich hatte es berufliche Gründe (Ausbau der Selbstständigkeit), aber inzwischen ist es nur noch persönlicher Erkenntnisgewinn. Und wieso nicht wissen, was rote Tauben (es gibt sie!) mit dem Patentrecht zu tun haben?


    Das (Lehramts-)Referendariat fällt in den Zeitabschnitt, der eigentlich für den staatlichen Teil des ersten Staatsexamens vorgesehen war, dann werde ich das wohl zwischen Ref. und Aufnahme der Tätigkeit „quetschen“. Juristen denken gerne hierarchisch, dort ist oben der Papst mit den Volljuristen (angefangen bei den oberen Gerichten), dann das normale Volk, sodann die Amöben und dann kommen erst die „Menschen“ mit LL.B.


    Es kann durchaus gegen Falten geholfen haben, weil ich davon für mein Alter sehr wenig habe. Es hat aber wirklich nicht mehr als mit „Rauf und Runter“ zu tun. In Spandau wollte man mich wegen meiner Statur als 13er in das dortige Rugby-Team zur Probe bringen... Mangels guten Trainingsörtlichkeiten, übe ich das Hobby aber derzeit nicht aus (man macht arg viel Dreck mit der Kreide...)

    Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB) und muss der im Vertrag genannten (juristischen) Person zugehen (Zugang ist der fristrelevante Zeitpunkt). Der Zugang beim Schulleiter dürfte hier der (juristischen) Person zurechenbar sein, da man beim Schulleiter davon ausgehen darf, dass er als Organ des Landes empfangsberechtigter Stellvertreter für Kündigungen im Rahmen "seiner" Schule ist. Bedenke, dass Schriftform und Textform (i.e. einfache E-Mail) nicht identisch sind. Nimm eine Kopie mit und lass dir den Empfang bestätigen, da die Beweislast für die wirksame und frist-/formgerechte Kündigung bei dir liegt.


    Mitte Februar ist gem. § 192 BGB als 15. Februar zu lesen, somit wäre das im Falle der sechswöchigen Frist verfristet. Es wäre somit die entscheidende Frage, ob ein "sachlicher Grund" gem. § 30 Abs. 4 TV-L vorliegt. Andere (ordentliche) Kündigungsrechte sind nicht ersichtlich, da der Fall des § 30 Abs. 5 TV-L nicht einschlägig ist und gemäß § 620 Abs. 3 BGB i.V.m § 15 Abs. 4 TzBfG grundsätzlich bei befristeten Arbeitsverträgen kein Recht zur Kündigung gewährt wird.


    Ob ein "sachlicher Grund" vorliegt, das weiß ich nicht. Systematisch lässt sich aus § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG schließen, dass eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nur mit sachlichen Grund erfolgen darf. Aus der spezielleren tariflichen Regelung in § 30 Abs. 3 TV-L lässt sich aus der Vertragsdauer von ca. 4 Monaten (15.02 bis 21.06) jedoch schließen, dass ein "sachlicher Grund" i.S.d. § 30 Abs. 4 TV-L vorliegt, somit ein ordentlicher Kündigungsgrund vorliegt.


    Edit: Der "sachliche Grund" dürfte hier der Regelfall einer Bedarfsbefristung (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG) darstellen (Karb in Conze/Karb/Wölk/Reidel,

    Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst, 7. Auflage 2021, Rn. 829 ff.).


    Bitte nehme das ohne Gewähr und konsultierte im Zweifel einen Rechtsanwalt (der für dich auch kündigen könnte), zumal es sein könnte, dass wir etwas übersehen.

    Mathe alleine ist eher kein Mangelfach, Informatik ist gesuchter, obwohl jetzt langsam mehr Absolventen nachkommen. Informatik dürfte auch für deine Präferenzen günstiger sein, weil es eben eher in den oberen Jahrgängen unterrichtet wird.

    Ich würde immer empfehlen, zuerst da zu gucken, wo die Tätigkeit möglichst nahe an der aktuellen Tätigkeit ist, das wäre in deinem Fall definitiv der berufsbildende Bereich, in dem auch sicher Bedarf an Lehrkräften aus dem MINT-Bereich ist.

    Jedenfalls eingeschränkt auf die Anerkennung meiner Studienabschlüsse gemäß § 2 II der Verordnung über die Anerkennung einer für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geeigneten Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung (A-LAV) vom 13. Oktober 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 642), sind sowohl Mathematik und Informatik als Mangelfächer ausgewiesen (vgl. Merkblatt Seiteneinstieg (Stand: 15.09.2023)).


    Den Ansatz mit Informatik für Sek II verfolge ich tatsächlich genau so. Bezüglich Bremen sagte man mir fernmündlich, dass allerdings Sek I Unterricht für Informatik angedacht sei. Von meiner Schwester (Lehramtsstudentin Chemie/Biologie in Nds) weiß ich, dass sie fachfremd Mathematik unterrichten muss. Die Sek II bevorzuge ich, weil der Stoff sehr gut passt und ich dementsprechend in Erwartung weniger Vorbereitungszeit benötige.


    Weiter gesprochen, also bundesweit, würde ich Mathematik auch nicht als dringendes Mangelfach sehen, zumal das eine typische Wahl für die Jobsicherheit sein dürfte. Allerdings habe ich die einschlägigen Statistiken und Bedarfsrechnung auch nur überflogen.


    Bezüglich des berufsbildenden Bereichs kann ich nur zu sagen, dass man seitens der zuständigen Behörde mich schon dazu drängte, jedoch vor Einsicht meiner Zeugnisse, Lebenslauf und Motivlage. Es kommt für mich jedenfalls nicht infrage und ich würde mich dann an opportune Alternativen orientieren.

    Liebe Mitforisten,


    über generelle Tipps zum Seiteneinstieg (also: Ableistung des Refs + 2. StEx) wäre ich persönlich sehr dankbar. Ich denke da vor allem an solche Dinge, welche Personen ohne Lehramtsstudium vielleicht verborgen bleiben. Oder soziale Themen, etwa wie man vermeidet als Seiteneinsteiger schikaniert oder ausgegrenzt zu werden – es gibt bestimmt das eine oder andere Fettnäpfchen, in das sich als Seiteneinsteiger treten lässt.


    Spezifisch kommt in meiner Situation hinzu: Mitte-Ende 30, Bremen, Fächer: Mathe/Info (Wirtschaft ginge auch, aber ich fürchte eine Überbelastung mit Blick auf die Materialienvorbereitung), beruflich Data Scientist. Ich würde – natürlich (?) – lieber die Sek II unterrichten, aber statistisch mangelt es wohl v.a. an Lehrern der Mathematik in Sek I. Mit einschlägigen Oberstufen habe ich schon Kontakt aufgenommen und hospitiere.


    Viele Grüße


    euer Theätet

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