Beiträge von Osja

    Vor Osja habe ich allen Respekt. Wie viele Kinder sind denn in deiner Klasse?

    Ich hatte dieses Jahr echt Glück. Es sind nur 9 Kinder in der Klasse. Mehr Personen passen auch nicht in den kleinen Raum... Es dürften aber bis zu 16 Kinder sein.

    Wir haben uns super eingespielt. Ich habe ein tolles Team in der Klasse.

    @ Palim:

    Vielen Dank für die Ausführliche Antwort!

    Die I-Hilfe ist dafür zuständig, dem Kind die Teilhabe zu ermöglichen und bei uns sind sie es (in der Regel), die etwas Neues erklären, die Aufgaben strukturieren, die sich auch immer mal methodisch etwas überlegen. Was sonst sollten die Aufgaben sein?

    Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen, dass die THA keine neuen Themen vermitteln kann/soll. Auch die Portionierung der Aufgaben muss ich so vorbereiten, dass die THA damit arbeiten kann (sie hätte, wenn das Kind da ist, auch gar keine Zeit dazu). Die Methoden muss ich vorgeben. Die THA übt dann mit dem Kind, schaut, dass es am Arbeiten bleibt, unterstützt bei Krisen, zeigt ihm die Bilder/den Tagesablauf, damit das Kind orientiert bleibt. Ich habe noch keine THA gehabt, die so gefordert war und so viel und ununterbrochen mit dem Kind arbeiten musste. Das Kind brauch ihre 100% Aufmerksamkeit. Bei anderen Trägern ist das anders... da haben die THAs andere Aufgaben. Ein Trägerwechsel ist nicht möglich. Es wurde lange nach der THA gesucht. Sie hat eine gute Beziehung zum Kind, die Eltern mögen sie.

    Über zusätzliche Zeit für Absprachen habe ich bereits versucht zu verhandeln. Leider ist in diesem Fall (andere Träger/Eingliederungshifen arbeiten anders) die Arbeit beendet, wenn das Kind nach Hause geht bzw. fängt die Arbeit an, wenn das Kind vor der Schule steht.

    Vielen Dank für die Auflistung der Inhalte für das HPG. Die ist sehr Hilfreich und ich mache mir Gedanken dazu. Bisher fand nur das Installationsgespärch statt. Vielleicht gelingt es ja, nach etwas Erfahrung mit dem Kind und der I-Hilfe, noch etwas herauszuhandeln... bei anderen Trägern geht es ja auch.

    Danke für die bisherigen Antworten:

    @ Plattenspieler:

    Ich hätte eher ein Recht auf "volle" Beschulung schreiben sollen.... eigentlich hat er das Recht auf eine volle Beschulung, das weiß ich....ich verzweifel darüber aber...

    Die Frage, die mir beim Lesen aufgekommen ist, war eher die, ob der Förderschwerpunkt Lernen hier der richtige ist.

    Die Anmerkung ist so richtig!!! Es ist kompliziert und wie du schreibst, möchte ich keine Einzelheiten geben. Jetzt ist er bei uns... und wir müssen mit der Situation umgehen... es bringt mich aber ein meine Grenzen!!!


    @ Quittengelee:

    HPG = Hilfeplangespräch. Hier sollen die Ziele für das Kind festgelegt werden. Da gehen die Elternwünsche sehr mit meinen Vorstellungen auseinander (volle Beschulung, egal wie vs. 2 Stunden ohne Krise durchhalten und eine Teilhabe an gemeinsamen Unterrichtsphasen anbahnen - soweit es möglich ist).

    Was sind THA, springen 6 Assistent*innen durch dein Klassenzimmer?

    Ja.... Poollösung ist nicht möglich.

    Hallo,

    ich arbeite an einer Förderschule (Lernen) in einer 1.-3. Klasse.

    Würdet ihr den Zeitaufwand, der ein Kind bedeutet, bei einem HPG ansprechen? Könnte mir das als Faulheit ausgelegt werden? Das Kind hat immerhin ein Recht auf Beschulung (in Elternaugen .. und auch juristisch???).
    Oder sollte ich lieber nur darauf eingehen, was das für das Kind bedeutet (hier habe ich auch viele Punkte, die ich natürlich den Eltern aufzeige, hier aber nicht weiter erläutern möchte).

    Es geht um ein autistisches Kind (nonverbal). Das Kind ist aktuell kurzbeschult. Er hat sein komplett eigenes Programm, in das wir von seiner Therapeutin eingeführt wurden. Eine Teilnahme wenigstens am (kurzen) Morgenkreis wird angebahnt.

    Mittlerweile dauert die Vorbereitung für eine Woche (3 Unterrichtsstunden pro Tag) nur noch etwa 80 Minuten. Hier sind aber die Unterlagen bereits kopiert, praktisches Material liegt bereit und die Materialien müssen nur noch ausgewählt und in sinnvoller Weise sortiert und strukturiert werden.

    Anfänglich mussten für dieses Kind extra Arbeitsmappen; Bilder zur Visualisierung und Kommunikation sowie weitere Strukturierungshilfen gekauft und hergestellt werden. Dieser Fundus wird stetig erweitert.

    Der Mailverkehr und die Gesprächstermine mit den Etlern ist sehr zahlreich. Hinzu kommen viele Gespräche mit Schulleitung, der Therapeutin sowie mit weiteren Personen. Weitere Ideen zu einer noch besseren Strukturieren habe ich vom Therapiezentrum erhalten (bedeutet: sehr viel mehr Arbeit... und es ist fraglich, ob diese Idee letztendlich überhaupt eine Entlastung für den Schüler und die THA ist... ich bezweifle es stark).

    Bei 40 Minuten habe ich während des Unterrichts rein rechnerisch für jedes Kind ca. 3 Minuten Zeit. Die THA ist nicht dafür da und ausgebildet, dem Kind etwas Neues beizubringen. Da das Kind am gemeinsam Unterricht nicht teilnehmen kann, müsste ich ihm eigentlich in der 1:1-Situation alle Inhalte erklären. Das geht nicht in 3 Minuten!!!
    Die Absprachen mit der THA müssen zwischen Tür und Angel erledigt werden (oder während es HPGs) ... wenn die THA länger bleibt um mit mir Absprachen zu treffen, bekommt sie das nicht bezahlt... Immer wieder hat das Kind eine Krise... Hier unterstütze ich die THA oft, da ich sie damit nicht alleine lassen möchte. Gleichzeitig muss ich aber auch die anderen Kinder im Auge haben. Auch während des Unterrichts benötigt das Kind weit mehr Zeit, als ich eigentlich zur Verfügung habe...

    Muss die Schule eigentlich alles machen, damit das Kind es schafft, einen Schulvormittag durchzustehen? Ich habe noch weitere sehr schwierige Kinder in der Klasse (und insgesamt 6 THAs). Die anderen Kinder haben auch ein Recht auf meine Zeit. Mit allen THAs muss geredet werden. Alle Eltern wollen, dass ihre Kinder in der Schule oprimal gefördert werden.

    Zu meiner obigen Frage: Kann man den Zeitaufwand bei einem HPG ansprechen? Oder ist es Aufgabe der Schule, alles, was empfohlen wurde, irgendwie umzusetzen, nur dass das Kind "funktioniert". Was ist dir Rechtfertigund dafür, dass ich für dieses Kind so viel mehr Zeit benötige, die mir für die anderen Kinder fehlt.

    Liebe Grüße

    Vielen, vielen Dank auch für die weiteren Antworten und Ideen.

    Zu Euren Fragen: Mit Selbstgefährdung meine ich, dass das Kind aus Wut Dinge macht, bei denen es sich verletzen kann (z.B. auf die Straße rennen). Suizidal ist es nicht veranlagt. Fremdgefährdung: Es schlägt und wirft mit Gegenständen. Ein Wunder, dass bisher "nur" 1x ein Kollege getroffen wurde. Aber es geht immer wieder etwas kaputt, auch Dinge von den Mitschülern.

    Hilfeplangespräche gibt es natürlich. Sehr kleinschrittige Ziele wurden vereinbart (z.B. Arbeitsphasen von 5 Minuten; viele Spielephasen).

    Jetzt steht auch noch ein Wechsel der Schulbegleitung an.... es läuft..... nicht....

    Bis eine neue Schulbegleitung da ist, ist das Kind beurlaubt.

    Vielen Dank für die bisherigen Ideen. Da ist viel dabei, was ich schon mache, aber auch viel, an das ich nicht gedacht habe.

    Eure Anregungen kann ich auf jedan Fall gut für das Gespräch mit allen Beteiligten (die Runde wird schon groß) gebrauchen. Um einen Termin bei der Schulpsychologie werde ich mich auch gleich morgen kümmern.

    Palim: Danke für die Ausführliche Antwort. Ich bin aus Hessen (steht aber ganz oben ;) ).
    Es ist eine gute Idee, das Kind in ein Taxi zu setzen. Die Polizei macht das auch? Das wird beim Runden Tisch auf jeden Fall besprochen. Ich habe auch an eine Tageseinrichtung gedacht. Die Eltern wollen das zwar nicht, aber vielleicht kann da jetzt mehr Druck gemacht werden.

    Ich werde mich mal an einen ESE-Kollegen wenden. Danke auch für die Idee!

    Rein rechtlich ist das so falsch, zumindest in Niedersachsen gibt es als letzten Punkt im Katalog der Ordnungsmaßnahmen den "Ausschluss von allen Schulen", was formal der Feststellung der Unbeschulbarkeit entspricht. Die Hürden sind allerdings hoch und alle anderen Ordnungsmaßnahmen müssen vorher durch sein (also insbesondere der Ausschluss aus einer Klasse und einer Schule).

    In Hessen ist das leider nicht so. Das gibt es :

    Unterrichtsausschluss bis zu 2 Wochen in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 5 HSchG:

    Überweisung von der Schule in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 6 HSchG:

    Verweisung von der Schule in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 7 HSchG:

    Aber interessant, dass es in anderen Bundesländern möglich ist.

    Die Eltern müssen aber zu erreichen sein oder jemand andres, ich kenne das schon auch, dass keiner ans Telefon geht, dann wird das im nächsten Gespräch geändert. Wenn das Kind zu sehr randaliert, darf auch gerne der Notarzt gerufen werden.

    Zum Gruppenraum: Die SB sollte dafür sorgen, dass es etwas lernt. Und wenn nicht, kann zumindest die Klasse in Ruhe arbeiten.

    Was schlagen denn die Kollegen vor konkret?

    Die Kollegen fordern, dass das Kind nicht mehr kommen darf. Mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage. Mehr bekomme ich nicht gesagt.

    Das mit den Eltern ist extrem unglücklich und muss geändert werden. Das Kind lernt, dass es machen kann, was es will. Es wird ja nicht einmal nach Hause geschickt.... Ich glaube auch nicht, dass die Eltern zu Hause mit dem Kind über das Verhalten in der Schule sprechen.... . Das gefällt mir alles nicht und wird beim Runden Tisch besprochen.

    PS Schulberatung, Schulpsychologe, Kinder-und Jugendpsychiatrie kennen Alternativen.

    Beim Schulpsychologen habe ich mich schon beraten lassen. Das ist aber tatsächlich schon etwas her. Da sollte ich noch einmal nachfragen, da sich die Situation doch verschärft hat. Danke :) .

    Das verstehe ich nicht ganz.

    1. Wieso sind die Kollegen sauer, inwiefern betrifft sie das Verhalten dieses Kindes? (by the way: "Sauer" finde ich in diesem Zusammrnhang recht unprofessionell ausgedrückt)

    2. Wenn die Kollegen sagen, das Kind sei nicht beschulbar, was für eine Alternative kennen sie?

    Wir lassen sehr schwierige Schüler mit ihrer Schulbegleitung auch stundenweise in andren Räumen arbeiten, also Einzelräume, die zufällig gerade leer sind, Musikraum, Förderzimmer etc.

    Zudem rufen wir immer wieder bei untragbarem Verhalten am Vormittag bei den Eltern an und lassen das Kind abholen, wenn es gar nicht mehr geht. So sehen die Eltern, was Sache ist und man kann neue Wege finden.

    Naja, "sauer", das empfinde ich so. Die Kollegen sagen, das Kind muss zu Hause bleiben, und fragen, warum das nicht passiert. Das Kind nicht mehr zu beschulen ist auch der einzige Vorschlag der Kollegen.

    Wir haben auch extra Räume. Diese nutzt das Kind allerdings nur noch, um zu spielen. Das finde ich nicht Sinn der Sache: Der Schüler muss aus der Klasse, weil er laut ist und "darf" dann spielen??? Das geht nicht. Wenn ihm das nicht erlaubt wird, wird es schierig.

    Die Eltern sind nicht zu erreichen. Eine Zusammenarbeit gibt es nicht. Ich gebe den Eltern lediglich die Aktennotizen als Info weiter (das wird natürlich auch Thema beim Runden Tisch).

    chemikus: Das finde ich auch. Aber wie kann ich ein Ruhen der Schulpflicht durchsetzen? Ich gehe davon aus, dass diese Eltern klagen werden, würde das Kind nicht mehr beschult. Soweit ich weiß, haben wir kein Recht dazu.... oder doch????

    Welche Schule ist denn für solche Kinder zuständig. Solche Kinder sind ja auch schulpflichtig ?

    Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat für mich.

    Ich habe einen extrem schwierigen Schüler in der Klasse (1. Sbj.; Schule für Lernen; Hessen). Ich möchte jetzt gar nicht genau schreiben, was alles täglich vorfällt (das kann sich bestimmt jeder denken), aber soviel: Das Kind ist eine Gefahr für sich und andere. Ein Unterrichten ist derzeit nur selten möglich, wenn das Kind in der Klasse ist. Eine sehr kompetente Schulbegleitung ist für das Kind da. Aber dennoch ist die Situation mehr als schwierig!

    Die Kollegen sind schon sauer, weil sie sagen, das Kind ist unbeschulbar. Ihre Frage ist, warum das Kind weiterhin in die Schule kommt. Gespräche mit den Eltern sind nicht zielführend. Das Jugendamt ist involviert.

    Meines Wissens besteht Schulpflicht und das Kind kann nur kurzzeitig von der Schule "ausgeschlossen" werden. Aber was bring mir ein kurzzeitiger Ausschluss? Auch an eine Stundenreduktion auf nur 2 Stunden am Tag habe ich gedacht. Dies kann aber aus versch. Gründen nicht umgesetzt werden. Schulen für Erziehungshilfe gibt es bei uns nicht mehr. Was macht ihr mit so extrem schierigen Schülern. Ich plane erneut einen Runden Tisch. Was/welche Hilfen kann ich fordern/vorschlagen?

    Viele Grüße

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